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Behindertenwohneinrichtung der Eingliederungshilfe kann eine stationäre Wohnform sein.
 
Behindertenwohneinrichtung der Eingliederungshilfe kann eine stationäre Wohnform sein.
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'''LG Münster Beschl. v. 27.2.2024 – 5 T 53/24'''
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#Für die Auslegung ist entscheidend, ob die von der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell geeignet sind, einem Betreuer die Organisation des Lebens des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen; denn nur wenn der Aufwand der rechtlichen Betreuung aus strukturellen Gründen geringer ist, ist eine Herabsetzung der monatlichen Pauschale gerechtfertigt.
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# Für die Anwendbarkeit der reduzierten Zeitansätze kommt es entscheidend darauf an, ob die Wohnform sich durch eine permanente Präsenz oder zumindest durch eine ständige Erreichbarkeit (ständige Rufbereitschaft) professioneller Pflege- und Betreuungskräfte auszeichnet. Erforderlich ist eine umfassende, von der aktuellen Situation des Betroffenen grundsätzlich unabhängige Versorgungsgarantie.
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#Für § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VBVG ist es ausreichend, wenn pflegerische oder betreuerische Leistungen vorgehalten werden. Es ist also nicht entscheidend, dass der Betroffene (derzeit) nur einfachste Behandlungspflege erhält.
    
==Verzinsung der Betreuervergütung==
 
==Verzinsung der Betreuervergütung==