Änderungen

Zeile 344: Zeile 344:  
Ein Beschluss, der sich darauf beschränkt, einen Sachverständigen mit der Erstellung eines medizinischen Gutachtens über die Betreuungsbedürftigkeit eines Betroffenen zu beauftragen, den Betroffenen aber nicht verpflichtet, sich zum Zwecke der Begutachtung untersuchen zu lassen, ist nicht anfechtbar.
 
Ein Beschluss, der sich darauf beschränkt, einen Sachverständigen mit der Erstellung eines medizinischen Gutachtens über die Betreuungsbedürftigkeit eines Betroffenen zu beauftragen, den Betroffenen aber nicht verpflichtet, sich zum Zwecke der Begutachtung untersuchen zu lassen, ist nicht anfechtbar.
   −
'''OLG Naumburg, Beschluss vom 09.05.2008, 8 Wx 7/08'''; BtMan 2008, 168 (Ls)
+
'''OLG Naumburg, Beschluss vom 09.05.2008, 8 Wx 7/08'''; BtMan 2008, 168 (Ls) = FamRZ 2008, 2060:
    
Ein Gutachten nach § 70e FGG muss so gestaltet sein, dass es für den Richter eine in den jeweiligen Einzelheiten nachvollziehbare und überprüfbare Entscheidungsgrundlage schafft. Insbesondere muss das Gutachten Art und Ausmaß der Behinderung im einzelnen an Hand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchungen und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründen, sich mit den gesetzlichen Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung detailliert auseinander setzen, auch zur der Frage Stellung nehmen, ob und welche Alternativen anstelle der Freiheitsentziehung zur Verfügung stünden.
 
Ein Gutachten nach § 70e FGG muss so gestaltet sein, dass es für den Richter eine in den jeweiligen Einzelheiten nachvollziehbare und überprüfbare Entscheidungsgrundlage schafft. Insbesondere muss das Gutachten Art und Ausmaß der Behinderung im einzelnen an Hand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchungen und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründen, sich mit den gesetzlichen Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung detailliert auseinander setzen, auch zur der Frage Stellung nehmen, ob und welche Alternativen anstelle der Freiheitsentziehung zur Verfügung stünden.
   −
'''OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.08.2008, 20 W 145/08 ''':
+
'''OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.08.2008, 20 W 145/08 ''', FamRZ 2009, 249 (Ls.)= FGPrax 2008, 275:
    
Keine Erstattung der Unterbringungskosten zur Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens durch die Staatkasse bei Leistungspflicht der Krankenkasse  
 
Keine Erstattung der Unterbringungskosten zur Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens durch die Staatkasse bei Leistungspflicht der Krankenkasse