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===Spätere Anordnung===
 
===Spätere Anordnung===
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Zum Teil wird erst im Rahmen der [[Betreuerpflichten|Betreuertätigkeit]] klar, dass ohne einen Einwilligungsvorbehalt der Betreute gefährdet bleibt. In solchen Fällen kann der Betreuer selbst die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes beim [[Vormundschaftsgericht]] beantragen (§ 1901 Abs. 5 BGB).
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Zum Teil wird erst im Rahmen der [[Betreuerpflichten|Betreuertätigkeit]] klar, dass ohne einen Einwilligungsvorbehalt der Betreute gefährdet bleibt. In solchen Fällen kann der Betreuer selbst die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes beim [[Betreuungsgericht]] beantragen (§ 1864 Abs. 2 BGB).
 
In solchen Fällen wird ein neues [[Betreuungsverfahren|gerichtliches Verfahren]] notwendig. Es haben erneut Anhörungen stattzufinden, es ist erneut ein [[Sachverständigengutachten]] erforderlich, wenn seit der letzten [[wikipedia:de:Begutachtung|Begutachtung]] mehr als 6 Monate verstrichen sind (§ 293 FamFG).
 
In solchen Fällen wird ein neues [[Betreuungsverfahren|gerichtliches Verfahren]] notwendig. Es haben erneut Anhörungen stattzufinden, es ist erneut ein [[Sachverständigengutachten]] erforderlich, wenn seit der letzten [[wikipedia:de:Begutachtung|Begutachtung]] mehr als 6 Monate verstrichen sind (§ 293 FamFG).
    
Da die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts durch das [[Betreuungsgericht]] die Einholung eines [[Sachverständigengutachten]]s voraussetzt und deshalb erst nach einiger Zeit greift, ist in Eilfällen die Möglichkeit, zunächst die Einrichtung eines vorläufigen Einwilligungsvorbehaltes im Rahmen einer [[einstweilige Anordnung|einstweiligen Anordnung]] zu beantragen, die geeignete Maßnahme (§ 300 ff. FamFG). Aber auch ein vorläufiger Einwilligungsvorbehalt wirkt nur in die Zukunft (§ 287 FamFG). [[wikipedia:de:Rechtsgeschäft|Rechtsgeschäft]]e, die der Betreute in der Vergangenheit abgeschlossen hatte und die zu entsprechenden [[wikipedia:de:Schulden|Schulden]] geführt haben, werden dadurch nicht mehr beeinflusst. Die einzige Möglichkeit, solche Geschäfte zu beeinflussen, ist dann gegeben, wenn der Betreute schon damals nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war. Dies ist jedoch oft nur schwer zu [[wikipedia:de:Beweislast|beweisen]].
 
Da die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts durch das [[Betreuungsgericht]] die Einholung eines [[Sachverständigengutachten]]s voraussetzt und deshalb erst nach einiger Zeit greift, ist in Eilfällen die Möglichkeit, zunächst die Einrichtung eines vorläufigen Einwilligungsvorbehaltes im Rahmen einer [[einstweilige Anordnung|einstweiligen Anordnung]] zu beantragen, die geeignete Maßnahme (§ 300 ff. FamFG). Aber auch ein vorläufiger Einwilligungsvorbehalt wirkt nur in die Zukunft (§ 287 FamFG). [[wikipedia:de:Rechtsgeschäft|Rechtsgeschäft]]e, die der Betreute in der Vergangenheit abgeschlossen hatte und die zu entsprechenden [[wikipedia:de:Schulden|Schulden]] geführt haben, werden dadurch nicht mehr beeinflusst. Die einzige Möglichkeit, solche Geschäfte zu beeinflussen, ist dann gegeben, wenn der Betreute schon damals nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war. Dies ist jedoch oft nur schwer zu [[wikipedia:de:Beweislast|beweisen]].
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===Einwilligungsvorbehalt nach Übergangsrecht===
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Nach den Übergangsbestimmungen zum Betreuungsgesetz wurden am 01.01.1992 aus allen früheren [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]]en Betreuungen mit [[Betreuerpflichten|Aufgabenkreis]] „alle Angelegenheiten“ einschließlich Einwilligungsvorbehalt für „alle Angelegenheiten“ (jeweils mit der Ausnahme der Einwilligung in eine [[Sterilisation]]). Inzwischen mussten in all diesen Fällen die [[Betreuungsgericht]]e die weitere Notwendigkeit überprüfen (Artikel 9 § 1 Abs. 3 BtG).  Frühere [[wikipedia:de:Gebrechlichkeitspflegschaft|Gebrechlichkeitspflegschaft]]en (§ 1910 Bürgerliches Gesetzbuch alter Fassung) wurden zu Betreuungen ohne Einwilligungsvorbehalt.
      
==Folgen des Einwilligungsvorbehaltes==
 
==Folgen des Einwilligungsvorbehaltes==