Die '''Betreuungsverfügung''' ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird ({{Zitat de §|1814|bgb}} BGB). Bei der Betreuungsverfügung geht es - anders als bei der [[Vorsorgevollmacht]] - nicht darum, eine Betreuung zu vermeiden, sondern diese, insbesondere die [[Betreuerbestellung|Auswahl des Betreuers]] und dessen [[Betreuerpflichten]] zu beeinflussen. | Die '''Betreuungsverfügung''' ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird ({{Zitat de §|1814|bgb}} BGB). Bei der Betreuungsverfügung geht es - anders als bei der [[Vorsorgevollmacht]] - nicht darum, eine Betreuung zu vermeiden, sondern diese, insbesondere die [[Betreuerbestellung|Auswahl des Betreuers]] und dessen [[Betreuerpflichten]] zu beeinflussen. |