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==Berufszulassung ab 1.1.2023==
 
==Berufszulassung ab 1.1.2023==
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Die Zulassung von neuen [[Berufsbetreuer]]n (und [[Vereinsbetreuer]]n, siehe §
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Die Zulassung von neuen [[Berufsbetreuer]]n (und [[Vereinsbetreuer]]n, siehe {{Zitat de §|19|btog}} Abs. 2 BtOG) ab 1.1.23 erfordert neben dem Nachweis der persönlichen Eignung auch einen Nachweis der Sachkunde für den neuen Betreuerberuf. Auch Bestandsbetreuer, die am 1.1.2023 noch keine 3jährige Berufsbetreuertätigkeit nachweisen können, müssen im Verfahren zur [[Registrierung]] ihre Sachkunde nachweisen.
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19 Abs. 2 BtOG) ab 1.1.23 erfordert neben dem Nachweis der persönlichen Eignung auch einen Nachweis der Sachkunde für den neuen Betreuerberuf. Auch Bestandsbetreuer, die am 1.1.2023 noch keine 3jährige Berufsbetreuertätigkeit nachweisen können, müssen im Verfahren zur [[Registrierung]] ihre Sachkunde nachweisen.
      
==Sachkunde==
 
==Sachkunde==
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Der Inhalt der nachzuweisenden Sachkunde wird in zusammengefasster Form in § 23 Abs. 3 des [[Betreuungsorganisationsgesetz]]es beschrieben:
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Der Inhalt der nachzuweisenden Sachkunde wird in zusammengefasster Form in {{Zitat de §|23|btog}} Abs. 3 des [[Betreuungsorganisationsgesetz]]es beschrieben:
 
#Kenntnisse des [[Betreuerpflichten|Betreuungs-]] und [[Unterbringung]]srechts, des dazugehörigen [[Betreuungsverfahren|Verfahrensrechts]] sowie auf den Gebieten der [[Gesundheitssorge|Personen-]] und [[Vermögenssorge]],
 
#Kenntnisse des [[Betreuerpflichten|Betreuungs-]] und [[Unterbringung]]srechts, des dazugehörigen [[Betreuungsverfahren|Verfahrensrechts]] sowie auf den Gebieten der [[Gesundheitssorge|Personen-]] und [[Vermögenssorge]],
 
# Kenntnisse des [[wikipedia:de:Sozialrecht (Deutschland)|sozialrechtlichen Unterstützungssystems]] und
 
# Kenntnisse des [[wikipedia:de:Sozialrecht (Deutschland)|sozialrechtlichen Unterstützungssystems]] und
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==Curriculum==
 
==Curriculum==
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Nachstehend ist das Curriculum zum Sachkundenachweis (Anlage zu § 3 der [[BtRegV]]) abgedruckt. Die 3 rechten Spalten sind redaktionell ergänzt (ECTS auf der Basis von 30 ZEITstunden). Die Verlinkungen sind ebenfalls redaktionell.
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Nachstehend ist das Curriculum zum Sachkundenachweis (Anlage zu {{Zitat de §|3|btregv}} der [[BtRegV]]) abgedruckt. Die 3 rechten Spalten sind redaktionell ergänzt (ECTS auf der Basis von 30 ZEITstunden). Die Verlinkungen sind ebenfalls redaktionell.
    
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