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Zur Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit, wenn der Betroffene fachärztliche Stellungnahmen vorlegt, die in offenem Widerspruch zum gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachten stehen.
 
Zur Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit, wenn der Betroffene fachärztliche Stellungnahmen vorlegt, die in offenem Widerspruch zum gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachten stehen.
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'''LG Gera, Beschluss vom 21.07.2023, 7 T 206/23'''
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Der zuständige Sozialpsychiatrische Dienst muss dem Antrag auf Unterbringung nach § 8 ThürPsychKG ein ärztliches Gutachten beifügen. Dies gilt auch im Eilverfahren (entgegen LG Meiningen, 4. Zivilkammer, Beschluss vom 19.05.2021, Az. (13) 4 T 85/21). Die Vorlage eines „ärztlichen Zeugnisses“ recht ebenso wenig wie die Nachreichung eines Gutachtens durch die Klinik
    
==Literatur==
 
==Literatur==