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Zur Verpflichtung des Betreuers Betreuungswünsche zu beachten. (Und Gründe für eine Entlassung des Betreuers, Überprüfung in Rechtsbeschwerde; Entlassung, wenn Betreuer die Wünsche des Betroffenen nicht beachtet - hier verneint, weil auch das Wohl des Betreuten mit zu beachten ist).
 
Zur Verpflichtung des Betreuers Betreuungswünsche zu beachten. (Und Gründe für eine Entlassung des Betreuers, Überprüfung in Rechtsbeschwerde; Entlassung, wenn Betreuer die Wünsche des Betroffenen nicht beachtet - hier verneint, weil auch das Wohl des Betreuten mit zu beachten ist).
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'''[http://dvzag.de/plattformrecht/infopool.htm#urteil1.htm OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2001], 9 Wx 21/00''': Betreuerbestellung: Beachtlichkeit eines Betreuervorschlags des Betroffenen:
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Ein eigener Vorschlag des Betreuten zur Person des Betreuers darf nur dann übergangen werden, wenn die zu befürchtenden Konflikte so stark sind, dass der Vorgeschlagene als ungeeignet erscheint, weil eine konkrete Gefährdung des Wohls des Betreuten zu besorgen ist.
    
'''BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002''' - 3Z BR 169/02; BtPrax 2003, 184 (LS) = FamRZ 2003, 704 (LS) = FPR 2003, 143
 
'''BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002''' - 3Z BR 169/02; BtPrax 2003, 184 (LS) = FamRZ 2003, 704 (LS) = FPR 2003, 143