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Entgegen weit verbreiteter Rechtsauffassung in der Bevölkerung existiert derzeit (bis Ende 2022) in Deutschland kein allgemeines Angehörigenvertretungsrecht.
 
Entgegen weit verbreiteter Rechtsauffassung in der Bevölkerung existiert derzeit (bis Ende 2022) in Deutschland kein allgemeines Angehörigenvertretungsrecht.
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==Gesetzliche Regelungen==
   
Eine gesetzliche Angehörigenvertretung gibt es bislang nur im Bereich der Eltern ggü. ihren minderjährigen Kindern im Rahmen der elterlichen Sorge (Art. 6 Grundgesetz i.V.m. § 1629 BGB). Innerhalb einer Ehe besteht ein Vertretungsrecht gegenüber dem anderen nur im Rahmen der sog. [[wikipedia:de:Schlüsselgewalt|Schlüsselgewalt]] (§ 1357 BGB). Hier geht es um Alltagsgeschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie.  
 
Eine gesetzliche Angehörigenvertretung gibt es bislang nur im Bereich der Eltern ggü. ihren minderjährigen Kindern im Rahmen der elterlichen Sorge (Art. 6 Grundgesetz i.V.m. § 1629 BGB). Innerhalb einer Ehe besteht ein Vertretungsrecht gegenüber dem anderen nur im Rahmen der sog. [[wikipedia:de:Schlüsselgewalt|Schlüsselgewalt]] (§ 1357 BGB). Hier geht es um Alltagsgeschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie.