Der Betreuer unterliegt nicht der [[wikipedia:de:Verschwiegenheitspflicht|Schweigepflicht]] gemäß {{Zitat de §|203|stgb}} StGB und besitzt auch keine Zeugnisverweigerungsrechte. Das ist problematisch, da er Informationen über den Betreuten von Personen bekommen darf/muss, die eigentlich die Schweigepflicht zu wahren haben. Verstöße sind mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu ahnden. Nach geltender Rechtslage hat der Betreute keinerlei [[Datenschutz]] und keinerlei Intimsphäre. In [[wikipedia:de:Strafprozess|Strafverfahren]] gegen den Betreuten muss der Betreuer als [[wikipedia:de:Zeuge|Zeuge]] aussagen. | Der Betreuer unterliegt nicht der [[wikipedia:de:Verschwiegenheitspflicht|Schweigepflicht]] gemäß {{Zitat de §|203|stgb}} StGB und besitzt auch keine Zeugnisverweigerungsrechte. Das ist problematisch, da er Informationen über den Betreuten von Personen bekommen darf/muss, die eigentlich die Schweigepflicht zu wahren haben. Verstöße sind mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu ahnden. Nach geltender Rechtslage hat der Betreute keinerlei [[Datenschutz]] und keinerlei Intimsphäre. In [[wikipedia:de:Strafprozess|Strafverfahren]] gegen den Betreuten muss der Betreuer als [[wikipedia:de:Zeuge|Zeuge]] aussagen. |