Patienten haben ein Recht, in einem persönlichen Gespräch von ihrem Arzt vor der Behandlung verständlich, sachkundig und angemessen aufgeklärt und beraten zu werden (BGH JZ 1991, 983). Siehe dazu auch die [[Checkliste für Arztgespräche]] sowie in der Wikipedia unter [[wikipedia:de:Ärztliche Aufklärung|Ärztliche Aufklärung]]. | Patienten haben ein Recht, in einem persönlichen Gespräch von ihrem Arzt vor der Behandlung verständlich, sachkundig und angemessen aufgeklärt und beraten zu werden (BGH JZ 1991, 983). Siehe dazu auch die [[Checkliste für Arztgespräche]] sowie in der Wikipedia unter [[wikipedia:de:Ärztliche Aufklärung|Ärztliche Aufklärung]]. |