„In seinem [[Aufgabenkreis]] vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.“, so die kurze Fassung des {{Zitat de §|1902|bgb}} BGB. Bei der praktischen Betreuertätigkeit handelt es sich im Regelfall um die außergerichtliche Vertretung, z.B. gegenüber Behörden, Vermietern, Heimleitungen, Ärzten, Gläubigern etc. Für die gerichtliche Vertretungstätigkeit des Betreuers gelten einige Besonderheiten. | „In seinem [[Aufgabenkreis]] vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.“, so die kurze Fassung des {{Zitat de §|1902|bgb}} BGB. Bei der praktischen Betreuertätigkeit handelt es sich im Regelfall um die außergerichtliche Vertretung, z.B. gegenüber Behörden, Vermietern, Heimleitungen, Ärzten, Gläubigern etc. Für die gerichtliche Vertretungstätigkeit des Betreuers gelten einige Besonderheiten. |