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„In seinem [[Aufgabenkreis]] vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.“, so die kurze Fassung des {{Zitat de §|1902|bgb}} BGB.  Bei der praktischen Betreuertätigkeit handelt es sich im Regelfall um die außergerichtliche Vertretung, z.B. gegenüber Behörden, Vermietern, Heimleitungen, Ärzten, Gläubigern etc. Für die gerichtliche Vertretungstätigkeit des Betreuers gelten einige Besonderheiten.
 
„In seinem [[Aufgabenkreis]] vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.“, so die kurze Fassung des {{Zitat de §|1902|bgb}} BGB.  Bei der praktischen Betreuertätigkeit handelt es sich im Regelfall um die außergerichtliche Vertretung, z.B. gegenüber Behörden, Vermietern, Heimleitungen, Ärzten, Gläubigern etc. Für die gerichtliche Vertretungstätigkeit des Betreuers gelten einige Besonderheiten.
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Bei gerichtlichen Verfahren ist zu unterscheiden zwischen der Prozessfähigkeit ({{Zitat de §|51|zpo}} ZPO), die sich an der [[Geschäftsfähigkeit]]  orientiert und zwischen der Berechtigung, bestimmte Klagen erheben zu dürfen.  
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Bei gerichtlichen Verfahren ist zu unterscheiden zwischen der [[Prozessfähigkeit]] ({{Zitat de §|51|zpo}} ZPO), die sich an der [[Geschäftsfähigkeit]]  orientiert und zwischen der Berechtigung, bestimmte Klagen erheben zu dürfen.  
 
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==Ehescheidung und Vaterschaft==
 
==Ehescheidung und Vaterschaft==