Eingliederungshilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die seit 2020 in Deutschland im SGB IX geregelt ist. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern (§ 90 SGB IX). Viele berechtigte Personen haben zugleich einen Betreuer im Sinne des Betreuungsrechtes.
  
 
==Heranziehung von Einkommen und Vermögen==
 
==Heranziehung von Einkommen und Vermögen==

Version vom 17. Februar 2021, 17:19 Uhr

Hinweis: Die Seite befindet sich in Bearbeitung.


Allgemeines

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die seit 2020 in Deutschland im SGB IX geregelt ist. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern (§ 90 SGB IX). Viele berechtigte Personen haben zugleich einen Betreuer im Sinne des Betreuungsrechtes.

Heranziehung von Einkommen und Vermögen

Rolle des rechtlichen Betreuers

Literatur

  • Sobota: Die Rolle rechtlicher Betreuer*innen im Gesamt- und Teilhabeplanverfahren; BtPrax 2019, 225
  • Stöltung: Die neuen Assistenzleistungen nach dem BTHG; BtPrax 2020, 43

Weblinks