Das o.g. Gesetz war zwar im Mai 2017 vom Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hat ihm allerdings nicht zugestimmt. Obwohl das Ehegattenvertretungsrecht auch von den Ländern befürwortet wurde, konnten diese sich nicht mit den im gleichen Gesetz enthaltenen Vergütungserhöhungen für Betreuer anfreunden. Mit Neuwahl des Bundestags im September 2017 und der Neukonstituierung danach ist das Gesetz dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer gefallen. | Das o.g. Gesetz war zwar im Mai 2017 vom Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hat ihm allerdings nicht zugestimmt. Obwohl das Ehegattenvertretungsrecht auch von den Ländern befürwortet wurde, konnten diese sich nicht mit den im gleichen Gesetz enthaltenen Vergütungserhöhungen für Betreuer anfreunden. Mit Neuwahl des Bundestags im September 2017 und der Neukonstituierung danach ist das Gesetz dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer gefallen. |