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==Zuschläge bei besonderen Situationen (§ 5a VBVG)==
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==Zuschläge bei besonderen Situationen (§ 5a Abs. 1 VBVG)==
    
Neben der o.g. Pauschale wird bei '''vermögenden''' Betreuten eine gesonderte Pauschale von 30 € monatlich gezahlt, wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt:
 
Neben der o.g. Pauschale wird bei '''vermögenden''' Betreuten eine gesonderte Pauschale von 30 € monatlich gezahlt, wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt: