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Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde, kann nicht zum Betreuer bestellt werden.
 
Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde, kann nicht zum Betreuer bestellt werden.
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Siehe dazu auch den ausführlichen Beitrag von Fiala (unten bei Zeitschriftenbeiträgen)
    
==Besonderheiten im Steuerrecht==
 
==Besonderheiten im Steuerrecht==

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