Die Vorführungsanordnung gegenüber einer chronisch depressiven, suizidgefährdeten Person in einer Betreuungssache ist wegen möglicher Verfassungswidrigkeit vorläufig auszusetzen, wenn die Betroffene weder schriftlich noch mündlich von der beabsichtigten Untersuchung und Einrichtung einer Betreuung informiert wurde. Dies gilt insbesondere im Fall, dass eine persönliche [[Anhörung]] auch nicht nachgeholt, sondern lediglich die ergangene Entscheidung bestätigt wird, obwohl keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Leib und Leben durch eine nicht rechtzeitige [[Unterbringung]] vorliegen. Insofern besteht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die durch drohende körperliche Zwangsmaßnahmen einen irreversiblen [[Grundrechte|Grundrechtseingriff]] nach sich ziehen kann. | Die Vorführungsanordnung gegenüber einer chronisch depressiven, suizidgefährdeten Person in einer Betreuungssache ist wegen möglicher Verfassungswidrigkeit vorläufig auszusetzen, wenn die Betroffene weder schriftlich noch mündlich von der beabsichtigten Untersuchung und Einrichtung einer Betreuung informiert wurde. Dies gilt insbesondere im Fall, dass eine persönliche [[Anhörung]] auch nicht nachgeholt, sondern lediglich die ergangene Entscheidung bestätigt wird, obwohl keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Leib und Leben durch eine nicht rechtzeitige [[Unterbringung]] vorliegen. Insofern besteht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die durch drohende körperliche Zwangsmaßnahmen einen irreversiblen [[Grundrechte|Grundrechtseingriff]] nach sich ziehen kann. |