Persönliches Budget: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
Das '''Persönliche Budget''' ermöglicht Menschen mit einem Anspruch auf [[wikipedia:de:Teilhabe (Behinderte Menschen)|Teilhabeleistungen]] (Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung), anstatt einer traditionellen Sachleistung oder Dienstleistung Geld oder in Ausnahmefällen Gutscheine zu erhalten. Sie können so theoretisch selbst entscheiden, wann welcher Dienst und welche Person die Unterstützung erbringen soll und diese als „Kunde“ unmittelbar selbst bezahlen.
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Das '''Persönliche Budget''' ermöglicht Menschen mit einem Anspruch auf [[wikipedia:de:Teilhabe (Behinderte Menschen)|Teilhabeleistungen]] (Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung), anstatt einer traditionellen Sachleistung oder Dienstleistung Geld oder in Ausnahmefällen Gutscheine zu erhalten. Sie können so theoretisch [[Selbstbestimmung|selbst entscheiden]], wann welcher Dienst und welche Person die Unterstützung erbringen soll und diese als „Kunde“ unmittelbar selbst bezahlen.
  
 
Seit dem 01.01.2008 besteht in der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Diese Entwicklung ist maßgeblich geprägt durch das neue Rehabilitationsrecht (Sozialgesetzbücher I - XII mit Schwerpunkt SGB IX).
 
Seit dem 01.01.2008 besteht in der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Diese Entwicklung ist maßgeblich geprägt durch das neue Rehabilitationsrecht (Sozialgesetzbücher I - XII mit Schwerpunkt SGB IX).
  
Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform für Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger des [[wikipedia:de:Neuntes Buch Sozialgesetzbuch|Neunten Buches Sozialgesetzbuch]] Rehabilitation (§ 17 SGB IX). Träger sind zum Beispiel die Arbeitsagentur (SGB III), die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die [[wikipedia:de:Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)|gesetzlichen Rentenversicherung]] (SGB VI) und die [[Sozialhilfe]]träger (SGB XII). Auch die [[wikipedia:de:Pfleegkasse|Pflegekasse]]n (SGB XI) und die [[wikipedia:de:Integrationsamt|Integrationsämter]] können Leistungen in der Form eines Persönlichen Budgets erbringen.
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Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform für Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger des [[wikipedia:de:Neuntes Buch Sozialgesetzbuch|Neunten Buches Sozialgesetzbuch]] Rehabilitation (§ 29 SGB IX). Träger sind zum Beispiel die Arbeitsagentur (SGB III), die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die [[wikipedia:de:Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)|gesetzlichen Rentenversicherung]] (SGB VI) und die [[Sozialhilfe]]träger (SGB XII). Auch die [[wikipedia:de:Pfleegkasse|Pflegekasse]]n (SGB XI) und die [[wikipedia:de:Integrationsamt|Integrationsämter]] können Leistungen in der Form eines Persönlichen Budgets erbringen.
  
Inhaltliche Vorgaben und Regelungen über das Verwaltungsverfahren sind in § 17 SGB IX und in der Budgetverordnung (BudgetV) festgelegt.
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Inhaltliche Vorgaben und Regelungen über das Verwaltungsverfahren sind in § 29 SGB IX festgelegt.
  
 
Die Höhe des Persönlichen Budgets orientiert sich am individuellen Bedarf und ''soll'' die Höhe der bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten. Durch die Leistungsform des Persönlichen Budgets soll das Wunsch- und Wahlrecht des behinderten Menschen gestärkt werden. Grundlage des Persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung zwischen dem leistungsberechtigten Menschen (Budgetnehmer) und dem oder den Leistungsträger(n) (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt, Rentenversicherung, Integrationsamt). Sind mehrere Leistungsträger beteiligt, spricht man von einer „trägerübergreifenden Komplexleistung“.
 
Die Höhe des Persönlichen Budgets orientiert sich am individuellen Bedarf und ''soll'' die Höhe der bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten. Durch die Leistungsform des Persönlichen Budgets soll das Wunsch- und Wahlrecht des behinderten Menschen gestärkt werden. Grundlage des Persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung zwischen dem leistungsberechtigten Menschen (Budgetnehmer) und dem oder den Leistungsträger(n) (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt, Rentenversicherung, Integrationsamt). Sind mehrere Leistungsträger beteiligt, spricht man von einer „trägerübergreifenden Komplexleistung“.
  
==Betreuung und persönliches Budget==
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==Rechtsbetreuung und persönliches Budget==
  
Die Vereinbarung einer (entgeltlichen) Budgetassistenz mit dem eigenen rechtlichen Betreuer ist unter Umständen ein In-Sich-Geschäft des gesetzlichen Betreuers, das wegen § 181 BGB unzulässig sein könnte. Der Betreuer kann nicht in eigenem Namen und zugleich als [[gesetzlicher Vertreter]] des Budgetnehmers einen Dienstleistungsvertrag schließen. Allerdings sagt die Betreuerbestellung nichts über die eine evtl. [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] des Betreuten aus – soweit der behinderte Mensch dazu in der Lage ist, kann er selbst (trotz Bestehen einer Betreuung) einen Assistenzvertrag mit dem Betreuer wirksam abschließen. In derartigen Fällen empfiehlt sich die Bestellung eines „[[Ergänzungsbetreuer]]s“ beim Betreuungsgericht anzuregen, um prüfen zu lassen, ob der behinderte Mensch einen solchen Vertrag selbst wirksam schließen kann.
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Die Vereinbarung einer (entgeltlichen) Budgetassistenz mit dem eigenen [[Berufsbetreuer|rechtlichen Betreuer]] ist unter Umständen ein [[Insichgeschäft|In-Sich-Geschäft]] des gesetzlichen Betreuers, das wegen § 181 BGB unzulässig sein könnte. Der Betreuer kann nicht in eigenem Namen und zugleich als [[gesetzlicher Vertreter]] des Budgetnehmers einen Dienstleistungsvertrag schließen. Allerdings sagt die Betreuerbestellung nichts über die eine evtl. [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] des Betreuten aus – soweit der behinderte Mensch dazu in der Lage ist, kann er selbst (trotz Bestehen einer Betreuung) einen Assistenzvertrag mit dem Betreuer wirksam abschließen. In derartigen Fällen empfiehlt sich die Bestellung eines „[[Ergänzungsbetreuer]]s“ beim Betreuungsgericht anzuregen, um prüfen zu lassen, ob der behinderte Mensch einen solchen Vertrag selbst wirksam schließen kann.
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==Rechtsprechung==
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Ablehnende Entscheidung des AG München:
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'''AG München, Beschluss vom 25.02.2010, 705 XVII 01055/00'''
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Dem Betreuer wird untersagt, mit dem Betreuten einen Vertrag zu schließen, mit dem der Betreuer die Verwaltung des Persönlichen Budgets übernimmt und hierfür gesondert entgolten wird. Falls ein solcher Vertrag geschlossen wurde, wird dem Betreuer geboten, den Vertrag wieder aufzulösen.
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Stellungnahme des BdB e,V. zu diesem Beschluss: http://bdb-ev.de/module/datei_upload/download.php?file_id=373
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Sowie:
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SG Lübeck v. 5.2.2015 - S 32 SO 208/12, FamRZ 2015, 2093 = LSK 2016, 010184
  
 
==Rechtsgrundlagen==
 
==Rechtsgrundlagen==
*[http://bundesrecht.juris.de/budgetv/BJNR105500004.html Budgetverordnung (VO zu § 17 SGB IX)]
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*https://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Persoenliches-Budget/persoenliches-budget.html Nähere Infos-]
  
==Weblinks==
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==Siehe auch==
*[http://www.pb-lebenshilfe.de/ Infoseiten der Lebenshilfe zum persönlichen Budget]
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*[http://www.bvkm.de/fileadmin/web_data/pdf/Rechtsratgeber/merkblatt_zum_persoenlichen_budget.pdf Info zum persönlichen Budget (BVKM)]
*[http://www.fachverband-betreuungsvereine.de/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=111&Itemid=60 Budgetassistenz und rechtliche Betreuung - Gutachten von Prof. Welti im Auftrag des BdB e.V. (PDF)]
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*[[Eingliederungshilfe]]
*[http://www.fachverband-betreuungsvereine.de/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=112&Itemid=60 Gutachten von Dr. Tänzer (PDF)]
 
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==
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===Betreuerspezifisch===
 
===Betreuerspezifisch===
*[http://rws.huethig-jehle-rehm.de/data/resources/201a1ab2e61.pdf#page=27 Fuchs: Das Persönliche Budget – Sozialleistungen aus einer Hand; BtMan 2007, 91 (PDF)]
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*Fuchs: Das Persönliche Budget – Sozialleistungen aus einer Hand; BtMan 2007, 91  
 
*Fuchs: Zur Zielvereinbarung nach § 4 Budgetverordnung; [[BtMan]] 2007, 132
 
*Fuchs: Zur Zielvereinbarung nach § 4 Budgetverordnung; [[BtMan]] 2007, 132
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Soziales_Pflege/Henning_Selbstbestimmt_04_05.pdf Henning: Arm, aber selbstbestimmt? Noch im Test: Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung; BtPrax 2005, 142 (PDF)]
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Soziales_Pflege/Henning_Selbstbestimmt_04_05.pdf Henning: Arm, aber selbstbestimmt? Noch im Test: Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung; BtPrax 2005, 142 (PDF)]
 
*Klie: Wegweiser Pflegebudget? BtMan 2007, 129
 
*Klie: Wegweiser Pflegebudget? BtMan 2007, 129
 
*Pfundstein: Offene Beziehung - Betreuung und Case Management unter Budgetbedingungen; BtMan 2007, 123
 
*Pfundstein: Offene Beziehung - Betreuung und Case Management unter Budgetbedingungen; BtMan 2007, 123
*[http://vg08.met.vgwort.de/na/f0d2ae20001d4d66a9e2dd4856377b46?l=http://www.srif.de/dokumente/upload/96ff2_rosenow_haftungsfalle.pdf Rosenow: Haftungsfalle Scheinselbständigkeit; BtMan 2007, 136 (PDF)]
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*[https://sozialrecht-rosenow.de/files/alle/Downloads/96ff2_rosenow_haftungsfalle.pdf Rosenow: Haftungsfalle Scheinselbständigkeit; BtMan 2007, 136 (PDF)]
 
*Seibert: Integriertes Budget; BtMan 2007, 125
 
*Seibert: Integriertes Budget; BtMan 2007, 125
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Soziales_Pflege/Taenzer_Budgetassistenz_01_08.pdf Tänzer: Keine Alternative zum individuellen Rechtsanspruch auf Budgetassistenz; BtPrax 2009, 228 (PDF)]
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Soziales_Pflege/Taenzer_Budgetassistenz_01_08.pdf Tänzer: Keine Alternative zum individuellen Rechtsanspruch auf Budgetassistenz; BtPrax 2009, 228 (PDF)]
 
*Welti: Das persönliche Budget - Herausforderung für soziale Dienste; BtMan 2007, 117
 
*Welti: Das persönliche Budget - Herausforderung für soziale Dienste; BtMan 2007, 117
*ders.: Budgetassistenz und rechtliche Betreuung; BtPrax 2009, 64
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*[https://www.hs-nb.de/fileadmin/hs-neubrandenburg/studiengaenge-fachbereiche/FB_SBE/Forschungsprojekte/ImpeBu/Budgetassistenz_und_rechtliche_Betreuung_von_Felix_Welti.pdf ders.: Budgetassistenz und rechtliche Betreuung; BtPrax 2009, 64 (PDF)]
 
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*[https://www.bagues.de/spur-download/sht/25_09_an.pdf ders. Gutachten für BdB zum persönlichen Budget (PDF)]
  
 
[[Kategorie:Betreuerpflichten]]
 
[[Kategorie:Betreuerpflichten]]

Aktuelle Version vom 9. Oktober 2024, 09:42 Uhr

Allgemeines

Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit einem Anspruch auf Teilhabeleistungen (Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung), anstatt einer traditionellen Sachleistung oder Dienstleistung Geld oder in Ausnahmefällen Gutscheine zu erhalten. Sie können so theoretisch selbst entscheiden, wann welcher Dienst und welche Person die Unterstützung erbringen soll und diese als „Kunde“ unmittelbar selbst bezahlen.

Seit dem 01.01.2008 besteht in der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Diese Entwicklung ist maßgeblich geprägt durch das neue Rehabilitationsrecht (Sozialgesetzbücher I - XII mit Schwerpunkt SGB IX).

Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform für Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Rehabilitation (§ 29 SGB IX). Träger sind zum Beispiel die Arbeitsagentur (SGB III), die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) und die Sozialhilfeträger (SGB XII). Auch die Pflegekassen (SGB XI) und die Integrationsämter können Leistungen in der Form eines Persönlichen Budgets erbringen.

Inhaltliche Vorgaben und Regelungen über das Verwaltungsverfahren sind in § 29 SGB IX festgelegt.

Die Höhe des Persönlichen Budgets orientiert sich am individuellen Bedarf und soll die Höhe der bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten. Durch die Leistungsform des Persönlichen Budgets soll das Wunsch- und Wahlrecht des behinderten Menschen gestärkt werden. Grundlage des Persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung zwischen dem leistungsberechtigten Menschen (Budgetnehmer) und dem oder den Leistungsträger(n) (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt, Rentenversicherung, Integrationsamt). Sind mehrere Leistungsträger beteiligt, spricht man von einer „trägerübergreifenden Komplexleistung“.

Rechtsbetreuung und persönliches Budget

Die Vereinbarung einer (entgeltlichen) Budgetassistenz mit dem eigenen rechtlichen Betreuer ist unter Umständen ein In-Sich-Geschäft des gesetzlichen Betreuers, das wegen § 181 BGB unzulässig sein könnte. Der Betreuer kann nicht in eigenem Namen und zugleich als gesetzlicher Vertreter des Budgetnehmers einen Dienstleistungsvertrag schließen. Allerdings sagt die Betreuerbestellung nichts über die eine evtl. Geschäftsunfähigkeit des Betreuten aus – soweit der behinderte Mensch dazu in der Lage ist, kann er selbst (trotz Bestehen einer Betreuung) einen Assistenzvertrag mit dem Betreuer wirksam abschließen. In derartigen Fällen empfiehlt sich die Bestellung eines „Ergänzungsbetreuers“ beim Betreuungsgericht anzuregen, um prüfen zu lassen, ob der behinderte Mensch einen solchen Vertrag selbst wirksam schließen kann.

Rechtsprechung

Ablehnende Entscheidung des AG München:

AG München, Beschluss vom 25.02.2010, 705 XVII 01055/00

Dem Betreuer wird untersagt, mit dem Betreuten einen Vertrag zu schließen, mit dem der Betreuer die Verwaltung des Persönlichen Budgets übernimmt und hierfür gesondert entgolten wird. Falls ein solcher Vertrag geschlossen wurde, wird dem Betreuer geboten, den Vertrag wieder aufzulösen.

Stellungnahme des BdB e,V. zu diesem Beschluss: http://bdb-ev.de/module/datei_upload/download.php?file_id=373

Sowie: SG Lübeck v. 5.2.2015 - S 32 SO 208/12, FamRZ 2015, 2093 = LSK 2016, 010184

Rechtsgrundlagen

Siehe auch

Literatur

Allgemein

  • Matthias Böhler (2009): Persönliches Budget in Werkstätten für behinderte Menschen - Die Notwendigkeit von Change Management. ISBN 978-3-8366-6779-1
  • Bernhard van Treeck, Siegfried Wurm, Harry Fuchs (2009): Das Persönliche Budget - Gestalten statt nur Antrag stellen, Neurotransmitter 6, 34-38
  • Manuela Trendel: Praxisratgeber Persönliches Budget. Walhalla-Verlag, 2008, ISBN 978-3802974120
  • Gerno Böll-Schlereth (2007): Die Arbeitgeberrolle behinderter Menschen im Rahmen Persönlicher Budgets. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (NDV). 12/2007, S. 489-494
  • Bettina Wessel (2007): Wer zahlt, hat Recht? - Beratung im Rahmen des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung. Berlin: Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., ISBN 978-3-7841-1772-0
  • Andre Peters, Martin Jungnickel, Ulrike Ruppert (2007): contec Arbeitshilfe Persönliches Budget; Grundlagen, Strategien und Praxistipps für erfolgreiche Sozialunternehmen. ISSN 1864-7820. Leseprobe und Bestellung im Internet unter www.contec.de
  • Elke Bartz (2006): Das Persönliche Budget. Ein Handbuch für Leistungsberechtigte. Von A wie Antragstellung bis Z wie Zielvereinbarung. Mulfingen-Hollenbach: Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen
  • Elisabeth Wacker, Gudrun Wansing, Markus Schäfers (2005): Personenbezogene Unterstützung und Lebensqualität. Teilhabe mit einem persönlichen Budget. Wacker, Elisabeth (Hrsg.): Gesundheit und Gesellschaft. Wiesbaden: Deutscher Universitäts-Verlag, ISBN 978-3835060050
  • Thomas Klie, Alexander Spermann (Hrsg.) (2004): Persönliche Budgets - Aufbruch oder Irrweg? Ein Werkbuch zu Budgets in der Pflege und für Menschen mit Behinderungen. Hannover: Vincentz Network, ISBN 978-3878704881
  • Lebenshilfe Landesverband Baden-Württemberg (2004): Persönliches Budget von A-Z. Broschüre - im Internet unter http://www.lebenshilfe-bw.de/exklusiv/downloads/ortskr/lexikon.pdf
  • Projekt Perle - Personenbezogene Unterstützung und Lebensqualität (2003): Was ist ein persönliches Budget? In leichter Sprache erklärt. Dortmund - im Internet unter http://www.fk-reha.uni-dortmund.de/Soziologie/PerLe/Info-Flyer_Budgetnehmer.pdf
  • Wendt: Handlungsempfehlung/Geschäftanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum Persönlichen Budget; SozR aktuell 2006, 193

Betreuerspezifisch