Änderungen

K
Zeile 25: Zeile 25:     
==Bestattungsvertrag und [[Sozialhilfe]]==
 
==Bestattungsvertrag und [[Sozialhilfe]]==
−
Immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Einrichtung sind nicht in der Lage. die Kosten für den Heimplatz aus ihrem eigenen Vermögen zu bestreiten, so dass der Sozialhilfeträger einspringen muss, um die ungedeckten Kosten zu übernehmen. Den Empfängern der Sozialhilfe bleibt in diesem Fall ein Schonvermögen von 10.000 €.
+
Immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Einrichtung sind nicht in der Lage. die Kosten für den Heimplatz aus ihrem eigenen Vermögen zu bestreiten, so dass der Sozialhilfeträger einspringen muss, um die ungedeckten Kosten zu übernehmen. Den Empfängern der Sozialhilfe bleibt in diesem Fall ein [[Freibetrag|Schonvermögen]] von 10.000 €.
 
   
 
   
 
Das Sozialgericht Aachen hat in einem Urteil vom 11.10.2011, S 20 SO 134/10 entschieden, dass ein Betrag in Höhe von 8.800,- € als [[Freibetrag|Bestattungsvorsorgefreibetrag]] angemessen sein kann.
 
Das Sozialgericht Aachen hat in einem Urteil vom 11.10.2011, S 20 SO 134/10 entschieden, dass ein Betrag in Höhe von 8.800,- € als [[Freibetrag|Bestattungsvorsorgefreibetrag]] angemessen sein kann.
7.540

Bearbeitungen