Das Sozialgericht Aachen hat in einem Urteil vom 11.10.2011, S 20 SO 134/10 entschieden, dass ein Betrag in Höhe von 8.800,- € als [[Freibetrag|Bestattungsvorsorgefreibetrag]] angemessen sein kann. | Das Sozialgericht Aachen hat in einem Urteil vom 11.10.2011, S 20 SO 134/10 entschieden, dass ein Betrag in Höhe von 8.800,- € als [[Freibetrag|Bestattungsvorsorgefreibetrag]] angemessen sein kann. |