Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 34: Zeile 34:     
Der Umstand, dass ein volljähriger [[Ausländer]] aufgrund
 
Der Umstand, dass ein volljähriger [[Ausländer]] aufgrund
−
einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
+
einer [[Psychisch-Kranken-Gesetz|psychischen Erkrankung]] oder einer körperlichen, [[intellektuelle Beeinträchtigung|geistigen oder seelischen Behinderung]]
 
seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann und deshalb gemäß § 1814 Abs.
 
seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann und deshalb gemäß § 1814 Abs.
 
1 Satz 1 BGB durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt worden ist, begründet für
 
1 Satz 1 BGB durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt worden ist, begründet für
7.537

Bearbeitungen

Navigationsmenü