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==Gerichtsentscheidungen und weitere Dokumente zur Sterbehilfe im vollen Wortlaut==
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==Gerichtsentscheidungen und weitere Dokumente zur [[Sterbehilfe]] im vollen Wortlaut==
  
 
===Bundesverfassungsgericht===
 
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*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/bgh.pdf BGH-Beschluss vom 13.09.1994 über die Anforderungen zur Zulässigkeit eines ärztlichen Behandlungsabbruchs nach mutmaßlichen Willen des Patienten für den Fall, dass die Erkrankung noch keinen irreversiblen tödlichen Verlauf genommen hat], 1 StR 357/94; BGHSt 40, 257; NJW 1995, 204 =  MDR 1995, 80 = NStZ 1995, 80 = StV 1995, 408 (Ls.)
 
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/bgh.pdf BGH-Beschluss vom 13.09.1994 über die Anforderungen zur Zulässigkeit eines ärztlichen Behandlungsabbruchs nach mutmaßlichen Willen des Patienten für den Fall, dass die Erkrankung noch keinen irreversiblen tödlichen Verlauf genommen hat], 1 StR 357/94; BGHSt 40, 257; NJW 1995, 204 =  MDR 1995, 80 = NStZ 1995, 80 = StV 1995, 408 (Ls.)
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*'''BGH, Urteil vom 3. Juli 2019, 5 StR 393/18'''
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Die Garantenstellung des Arztes für das Leben seines Patienten endet, wenn er vereinbarungsgemäß nur noch dessen freiverantwortlichen Suizid begleitet.
  
 
====Oberlandesgerichte====
 
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# Auch wenn der Betroffene noch auf körperliche Zuwendung reagiert und sein Zustand stabil ist, ist entsprechend dem in einer [[Patientenverfügung]] niedergelegten Willen des Betroffenen die zur Lebensverlängerung erforderliche künstliche Ernährung einzustellen.
 
# Auch wenn der Betroffene noch auf körperliche Zuwendung reagiert und sein Zustand stabil ist, ist entsprechend dem in einer [[Patientenverfügung]] niedergelegten Willen des Betroffenen die zur Lebensverlängerung erforderliche künstliche Ernährung einzustellen.
 
* [http://psychiatrie.de/data/pdf/98/08/00/RSP_LG_Kleve_4_T_6709.pdf LG Kleve, Beschluss vom 31.03.2009], 4 T 319/07:  Kommt es für die Beibehaltung einer Magensonde und die mit ihrer Hilfe ermöglichte künstliche Ernährung auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen an, ob dieser trotz eingetretenen irreversiblen tödlichen Verlaufs seiner Erkrankung noch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen will, so muss die Entscheidung im Zweifel "für das weitere Leben" lauten. Denn im umgekehrten Fall bestünde das Risiko, dass der Betroffene durch ihm aufgezwungene Umstände zu einem Zeitpunkt aus dem Leben scheiden muss, zu dem er dies noch nicht will.
 
* [http://psychiatrie.de/data/pdf/98/08/00/RSP_LG_Kleve_4_T_6709.pdf LG Kleve, Beschluss vom 31.03.2009], 4 T 319/07:  Kommt es für die Beibehaltung einer Magensonde und die mit ihrer Hilfe ermöglichte künstliche Ernährung auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen an, ob dieser trotz eingetretenen irreversiblen tödlichen Verlaufs seiner Erkrankung noch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen will, so muss die Entscheidung im Zweifel "für das weitere Leben" lauten. Denn im umgekehrten Fall bestünde das Risiko, dass der Betroffene durch ihm aufgezwungene Umstände zu einem Zeitpunkt aus dem Leben scheiden muss, zu dem er dies noch nicht will.
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'Landgericht München: Behandlungen medizinisch nicht indiziert. Das LG München I stellte mit Urteil vom 18.01.2017 (Az. 9 O 5246/14) fest, dass für lebens- und
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leidensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Ernährung vor dem Tode objektiv keine medizinische Indikation mangels erkennbarem Therapieziel mehr gegeben ist. Die Lebensverlängerung alleine kann kein medizinisches Therapieziel sein. Behandlungen sind dann aber medizinisch nicht notwendig. Es handelt sich in keiner Weise mehr um medizinische Heilbehandlung. Nicht mal darum, bei unheilbarer Krankheit Leiden zu vermindern, wenn diese vielmehr nur gesteigert und verlängert werden.
  
 
====Amtsgerichte (Betreuungsgerichte)====
 
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* '''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/ag/amtsgericht_neustadt.pdf AG Neustadt a. Rbge.''', Beschluss vom 26.04.2003] 6 XVII W 92/96 (Antrag auf Einstellung der künstlichen Ernährung unterliegt keiner betreuungsgerichtlichen Genehmigung)
 
* '''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/ag/amtsgericht_neustadt.pdf AG Neustadt a. Rbge.''', Beschluss vom 26.04.2003] 6 XVII W 92/96 (Antrag auf Einstellung der künstlichen Ernährung unterliegt keiner betreuungsgerichtlichen Genehmigung)
 
*[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/siegen/ag_siegen/j2007/33_XVII_B_710beschluss20070928.html AG Siegen, Beschluss vom 28.09.2007], 33 XVII B 710, BtMan 2008, 27 = GesR 2008, 247 = NotBZ 2008, 353 = PflR 2008, 183 = RNotZ 2008, 351 = ZFE 2009, 38: In dem [[Betreuungsverfahren]] wird der Betreuerin verboten, die Versorgung der Betroffenen durch eine [[PEG-Sonde]] zu beenden, solange diese Maßnahme medizinisch indiziert und erforderlich ist, um die für einen Erhalt des Lebens und der Gesundheit ausreichende Versorgung der Betroffenen mit Nahrung und Flüssigkeit sicherzustellen. (aufgehoben durch LG Siegen)
 
*[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/siegen/ag_siegen/j2007/33_XVII_B_710beschluss20070928.html AG Siegen, Beschluss vom 28.09.2007], 33 XVII B 710, BtMan 2008, 27 = GesR 2008, 247 = NotBZ 2008, 353 = PflR 2008, 183 = RNotZ 2008, 351 = ZFE 2009, 38: In dem [[Betreuungsverfahren]] wird der Betreuerin verboten, die Versorgung der Betroffenen durch eine [[PEG-Sonde]] zu beenden, solange diese Maßnahme medizinisch indiziert und erforderlich ist, um die für einen Erhalt des Lebens und der Gesundheit ausreichende Versorgung der Betroffenen mit Nahrung und Flüssigkeit sicherzustellen. (aufgehoben durch LG Siegen)
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*'''Beschluss des AG Nordenham vom 20.03.2011, 9 XVII 8/00'''FamRZ 2011, 1327 = BtPrax 2011, 223 (LS) = Altenheim 10/2011:
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Zum Widerruf einer Einwilligung des Betreuers in einen ärztlichen Eingriff (Ernährung mittels [[PEG-Sonde]]), in dem Fall, dass der behandelnde Arzt sich weigert, eine ärztliche Stellungnahme abzugeben bzw. das nach § 1901b BGB vorgesehene Gespräch zur Ermittlung des Patientenwillens abgelehnt.
  
 
===Strafrechtliche Entscheidungen===
 
===Strafrechtliche Entscheidungen===
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*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olg_nuernberg_2002.pdf OLG Nürnberg (Strafsenat), Urteil vom 18.09.2002,  Ws 867/02 (Abgrenzung der fahrlässigen Tötung von einem fahrlässigen Beitrag zum Selbstmord)]
 
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olg_nuernberg_2002.pdf OLG Nürnberg (Strafsenat), Urteil vom 18.09.2002,  Ws 867/02 (Abgrenzung der fahrlässigen Tötung von einem fahrlässigen Beitrag zum Selbstmord)]
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*BGH, Urteil vom 30. Januar 2019 – 2 StR 325/17''':
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Die Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei  einem Sterbenden durch eine Pflegekraft kann auch dann durch erklärte oder mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigt sein, wenn sie nicht der ärztlichen Verordnung entspricht. Ein zugleich vorliegender Verstoß gegen § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b BtMG steht dem nicht zwingend entgegen (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 – 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166).
  
 
===Sozialgerichte===
 
===Sozialgerichte===
  
'''SG Berlin, Urteil vom 16.01.2012, S 25 U 216/11'''
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'''SG Berlin, Urteil vom 16.01.2012, S 25 U 216/11'''! ZfL 2012, 25:
  
 
# Eine [[Sterbehilfe]] durch einen Behandlungsabbruch entspricht von ihrer Wertung her dann einer Selbsttötung als mittelbare Folge eines Arbeitsunfalls, wenn die betroffene Person in der Lage gewesen wäre, ihrem [[freier Wille|eigenen Willen]] entsprechend zu handeln und die lebensverlängernden Maßnahmen selbst einzustellen.
 
# Eine [[Sterbehilfe]] durch einen Behandlungsabbruch entspricht von ihrer Wertung her dann einer Selbsttötung als mittelbare Folge eines Arbeitsunfalls, wenn die betroffene Person in der Lage gewesen wäre, ihrem [[freier Wille|eigenen Willen]] entsprechend zu handeln und die lebensverlängernden Maßnahmen selbst einzustellen.
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====Patientenverfügungen====
 
====Patientenverfügungen====
* [http://www.baek.de/downloads/Sterbebegleitung_17022011.pdf Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung vom Jan. 2011 (PDF)]
 
* [http://www.baek.de/downloads/Patientenverfuegung_und_Vollmacht_Empfehlungen_BAeK-ZEKO_DAe1.pdf Handreichungen der Bundesärztekammer für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen, Stand April 2010 (PDF)]
 
* [http://www.aerztekammer-bw.de/15/patientenverfuegung/ Hinweise der Ärztekammer Baden_Württemberg zur Patientenverfügung]
 
* [http://www.bmj.de/cln_102/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/Patientenverfuegung.html?nn=1356310 Broschüre Patientenverfügung (Bundesjustizministerium)]
 
*[http://www.patientenverfuegung.de/pv/patientenverfuegung.htm Patientenverfügungen beim Humanistischen Verband]
 
* [http://www.zme-bochum.de/deutsch/veroeffentlichungen/patientenverfuegung-betreuungsvollmacht/formulare/index.html  Patientenverfügung mit Gesundheitsvollmacht (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
 
* [http://www.sovd-nrw.de/downloads/pdf/patientenverfuegung.pdf Broschüre des Sozialverbandes Deutschland zur Patientenverfügung]
 
*[http://www.hospiz.net/patientenverfuegung/pdf/pv_handreichung.pdf Handreichungen des deutschen Hospiz- und Palliativverbandes zu Patientenverfügungen (PDF)]
 
 
*[http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/gem-texte/GT_020_Internet.pdf Broschüre christliche Patientenvorsorge - Februar 2011 (PDF)]
 
*[http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/gem-texte/GT_020_Internet.pdf Broschüre christliche Patientenvorsorge - Februar 2011 (PDF)]
  
 
====Berichte und Entwürfe====
 
====Berichte und Entwürfe====
*[http://www.gesetzesportal.de/jportal/portal/t/11jd/page/fpgesetze.psml/js_peid/AktuellsteDokumente?id=BGBL1-2009-2286&action=controls.Maximize Das 3. BtÄndG - Patientenverfügungsgesetz - im Bundesgesetzblatt (PDF)]
 
 
*[[Synopse_Patientenverfügungsgesetze|Das verabschiedete Patientenverfügungsgesetz mit Begründung und Verlinkungen]]
 
*[[Synopse_Patientenverfügungsgesetze|Das verabschiedete Patientenverfügungsgesetz mit Begründung und Verlinkungen]]
*[http://www.medizinethik.de/Zoeller-GE-PV-2008.pdf Zöller-Entwurf zur Patientenverfügung (November 2008, PDF)]
 
*[http://www.medizinethik.de/Bundestag-2008-06-26-16172.pdf Bundestagsdrucksache 16/16172 (Stünker-Entwurf, PDF)]
 
*[http://www.medizinethik.de/Bosbach-GE-PV-2008.pdf Bosbach-Entwurf neu (Stand Oktober 2008), PDF]
 
 
*[http://www.medizinethik.de/patientenautonomie.htm Zusammenstellung aktueller Dokumente zur Patientenautonomiedebatte (May)]
 
*[http://www.medizinethik.de/patientenautonomie.htm Zusammenstellung aktueller Dokumente zur Patientenautonomiedebatte (May)]
* [http://www.bmj.bund.de/media/archive/695.pdf Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Patientenautonomie am Lebensende (Bundesjustizministerium, Juni 2004) ]
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* [http://webarchiv.bundestag.de/cgi/showsearchresult.php?filetoload=../archive/2005/0113/parlament/kommissionen/ethik_med/berichte_stellg/04_09_13_zwischenbericht_patientenverfuegungen.pdf&id=12 Zwischenbericht der Bundestags-Enquete-Kommission Recht und Ethik der mod. Medizin zu Patientenverfügungen (Sept. 04) ]
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====Aktuelles zur Gesetzentwicklung====
* [http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/pdf/Stellungnahme_Patientenverfuegung.pdf Neu: Stellungnahme des nationalen Ethikrates vom Mai 2005]
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*[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711126.pdf Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe, Herbst 2012 (PDF)] - Dieser Entwurf ist mit Ende der Wahlperiode des letzten Bundestags hinfällig geworden.
*[http://www.drze.de/themen/blickpunkt/sterbehilfe/index_html Deutsches  Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften - Thema Sterbehilfe]
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*[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805170.pdf Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Palliativversorgung (Juni 2015, PDF)]
*[http://www.vgt-ev.de/patientenverfuegungsgesetz.html?&L=0 Stellungnahmen des VGT zum Referentenentwurf eines 3. BtÄndG)]
+
*[http://sterberecht.homepage.t-online.de/AE-Sterbebegleitung.pdf Alternativentwurf Sterbebegleitung (Strafrechtswissenschaft; PDF)]
*[http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a06/anhoerungen/45_Patientenverf__gung/04_Stellungnahmen/index.html Stellungnahmen der Sachverständigen in der Anhörung des Bt-Rechtsausschusses am 4.3.2009]
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*[http://blog.kohlhammer.de/wp-content/uploads/Pressemitteilung_Gesetzesvorschlag_assist_Suizid.pdf Gesetzesvorschlag Borasio u.a. zum Assitierten Suizid (PDF)]
*[http://www.gwdg.de/~ukee/justizrlp_040423.pdf Bericht der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz]
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*[http://kerstin-griese.de/wp-content/uploads/2015/06/GesetzentwurfSelbsttoetung.pdf Gesetzentwurf Brand, Griese u.a. zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (PDF)]
  
 
====Hospize====
 
====Hospize====
 
* [http://www.hospize.de/verweise/stellung.htm Stellungnahmen der Dt. Hospizstiftung zur Sterbehilfe u.a. Fragen (externer Link)]
 
* [http://www.hospize.de/verweise/stellung.htm Stellungnahmen der Dt. Hospizstiftung zur Sterbehilfe u.a. Fragen (externer Link)]
* [http://www.hospize.de/texte/emnid2000.htm Übersicht der Dt. Hospizstiftung zum Thema Meinungsumfragen zur Sterbehilfe (externer Link)]
 
 
* [http://www.patientenverfuegung.de Infoseite des Humanistischen Verbandes zur Patientenverfügung]
 
* [http://www.patientenverfuegung.de Infoseite des Humanistischen Verbandes zur Patientenverfügung]
  
 
====Diverses====
 
====Diverses====
*[http://www.pflegewiki.de/wiki/Sterbehilfe Pflegewiki Thema Sterbehilfe]
 
 
*[http://www.alzheimerforum.de/2/14/5/PEG_Sterbehilfe.html Aufsatz von RA Sybille Meier zu PEG-Sonden und Sterbehilfe]
 
*[http://www.alzheimerforum.de/2/14/5/PEG_Sterbehilfe.html Aufsatz von RA Sybille Meier zu PEG-Sonden und Sterbehilfe]
 
*[http://www.nahrungsverweigerung.de/scripts/jur_aspekt.html Internetinfos zum Thema Nahrungsverweigerung]
 
*[http://www.nahrungsverweigerung.de/scripts/jur_aspekt.html Internetinfos zum Thema Nahrungsverweigerung]
*[http://www.vgt-ev.de/Mitglieder/Arbeiten%20im%20Volltext/Wegner.htm Diplomarbeit zum Thema Betreuung und Sterbehilfe]
 
*[http://www.gesetzeskunde.de/Rechtsalmanach/Heilkunde/stolz.pdf Aufsatz von Prof. Stolz: Dürfen wir Menschen verhungern lassen? (PDF)]
 
*[http://www.dghs.de/hintergr/umfrage/Umfrage_Maerz_2007.pdf Umfrage der DGHS zur Sterbehilfe vom März 2007 (PDF)]
 
*[http://www.sueddeutsche.de/dossiers/dossier/494/93401/ Süddeutsche-Dossier zur Sterbehilfe]
 
*[http://wissen.spiegel.de/wissen/resultset.html?suchbegriff=sterbehilfe&cllabel=Bis+zum+letzten+Atemzug&clsuchbegriff=%23sig_id_liste%3D7007816&clfilter=&quellen=&von=&bis=&attr=t&fo=SPIEGEL&cl=0 SPIEGEL-Beiträge zur Sterbehilfe]
 
  
 
====Linksammlungen====
 
====Linksammlungen====
* [http://www.dgpalliativmedizin.de/gesetz.htm Deutsche und ausländische Materialien zur Sterbehilfe (isnbes. parlamentarische Beratungen), Quelle: Dt. Gesellschaft für Palliativmedizin]
 
* [http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/dokumente.htm Dokumente zur Sterbehilfe (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
 
*[http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Heilkunde/heilkunde.htm Ausführliche Link-Liste zu verschiedenen Dokumenten zur Sterbehilfe (W. Schell)]
 
 
* [[Buchverzeichnis#Thema_Sterbehilfe| Bücher zur Sterbehilfe und zur Patientenverfügung (online zu bestellen)]]
 
* [[Buchverzeichnis#Thema_Sterbehilfe| Bücher zur Sterbehilfe und zur Patientenverfügung (online zu bestellen)]]
*[http://www.igmr.uni-bremen.de/deutsch/literatur/06-sterb.htm Literaturauswertung Sterbehilfe]
 
 
*[http://www.medizinethik.de/verfuegungen.htm Linksammlung von Vorsorgeverfügungen (www.medizinethik.de)]
 
*[http://www.medizinethik.de/verfuegungen.htm Linksammlung von Vorsorgeverfügungen (www.medizinethik.de)]
  
 
====Regelungen im Ausland====
 
====Regelungen im Ausland====
 
*[[wikipedia:de:Patientenverfügungs-Gesetz|Patientenverfügungs-Gesetz (Österreich) - Wikipedia-Artikel]]
 
*[[wikipedia:de:Patientenverfügungs-Gesetz|Patientenverfügungs-Gesetz (Österreich) - Wikipedia-Artikel]]
*[http://www.aerztekammer.at/service/PS/BGBL_I_55_2006_PatVG.pdf Text des österreichischen Patientenverfügungsgesetzes (PDF)]
 
*[http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=17375 Körtner: Das österreichische Patientenverfügungsgesetz: Entstehungsgeschichte, Inhalt, Bewertung (PDF)]
 
* [http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=908,1010997&_dad=portal&_schema=PORTAL Materialien zum österreichischen Patientenverfügungsgesetz]
 
  
 
==Weitere Literatur==
 
==Weitere Literatur==
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*[[Patientenverfügung#Literatur|Literaturübersicht Patientenverfügung]]
 
*[[Patientenverfügung#Literatur|Literaturübersicht Patientenverfügung]]
  
===Videos===
 
 
*[http://www.zdf.de/ZDFmediathek/#/suche/Patientenverf%C3%BCgung ZDF-Mediathek mit Videos zur Patientenverfügung]
 
  
 
[[Kategorie:Sterbehilfe]]
 
[[Kategorie:Sterbehilfe]]

Aktuelle Version vom 11. September 2024, 11:41 Uhr

Bett.jpg

Gerichtsentscheidungen und weitere Dokumente zur Sterbehilfe im vollen Wortlaut

Bundesverfassungsgericht

Betreuungsrechtliche Entscheidungen

Bundesgerichtshof

Die Garantenstellung des Arztes für das Leben seines Patienten endet, wenn er vereinbarungsgemäß nur noch dessen freiverantwortlichen Suizid begleitet.

Oberlandesgerichte

Eine Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung des Betreuten und die betreuungsgerichtliche Zustimmung kommen auch dann in Betracht, wenn das Leiden des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen hat, ohne dass der Tod in kurzer Zeit bevorsteht. In Verfahren, deren Gegenstand die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung zu der Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde behandlung des Patienten ist, muss dem Betreuten zwingend eine Verfahrenspfleger bestellt werden.

  1. Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet gemäß § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen unterstellten Willen ablehnt (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436)
  2. Die unterlassene Einholung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung vor einem Behandlungsabbruch (hier: Einstellung der Sondenernährung) stellt keinen Pflichtverstoss des Betreuers dar, wenn der Arzt die weitere Behandlung nicht für medizinisch indiziert hält und deshalb nicht „anbietet“
  1. Der Begriff „lebenserhaltende Ernährung“ stellt nicht hinreichend klar, ob damit nur die Zufuhr von Nahrungsersatz gemeint ist oder jedwede Versorgung über eine Magensonde.
  2. Eine uneingeschränkte Unterbrechung der Versorgung der Magensonde ist rechtlich zu beanstanden, weil sie menschenunwürdig ist. Die Zuführung von kalorienfreien Flüssigkeiten zur Durstverhinderung und von Medikamenten zur Schmerzlinderung mittels einer PEG-Sonde darf nicht verhindert werden.
  1. Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen Willen ablehnt.
  2. Erfolgt die Entlassung des Betreuers gegen seinen Willen ohne seine vorherige Anhörung, ist damit wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs die Entscheidung aufzuheben.

Landgerichte

  1. Der Abbruch der künstlichen Ernährung ist vom Vormundschaftsgericht zu genehmigen, wenn dies dem Willen des Betroffenen entspricht.
  2. Es ist weder erforderlich, dass der Betroffene seinen Willen in einer Patientenverfügung niedergelegt hat noch dass er seinen Willen gegenüber den behandelnden Ärzten kundgetan hat. Es reicht vielmehr aus, wenn der ausdrücklich erklärte oder der mutmaßliche Wille des Betroffenen festgestellt wird, nämlich im Falle eines irreversibel tödlichen Krankheitsverlaufs nicht lebensverlängernd behandelt zu werden.
  • LG Bielefeld , Beschluss vom 12.05.2006, 25 T 89/06, MedR 2006, 648 (LS)
  1. Die Erklärung des Betreuers, eine ärztlicherseits angebotene lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung zu verweigern, bedarf der betreuungsgerichtlichen Genehmigung.
  2. Die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts zu einer solchen Entscheidung setzt voraus, dass feststeht, dass zum einen die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen (unumkehrbaren) und tödlichen Verlauf genommen hat und zum anderen die ärztlicherseits angebotene Behandlung dem früher erklärten und fortgeltenden Willen des Betroffenen, hilfsweise dessen (individuell-) mutmaßlichen Willen widerspricht. Ein tödlicher Verlauf liegt erst bei unmittelbarer Todesnähe vor und wenn der Sterbevorgang unmittelbar eingesetzt hat. Wenn eine letzte Sicherheit, dass die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen und tödlichen Verlauf angenommen hat, nicht zu gewinnen ist, ist die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zu verweigern.
  • LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2006, 83 T 595/05; ArztR 2007, 49 = FamRB 2007, 32 = FPR 2007, 100 (LS) = NJW 2006, 3014 = PflR 2007, 136 : Künstliche Ernährung wird durch die Entscheidung des Betreuers abgebrochen: Das LG Berlin hat entschieden, dass die Einholung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn der behandelnde Arzt entsprechend dem Willen des Betroffenen den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen befürwortet. Im vorliegenden Fall betraf dieses die künstliche Ernährung. Die Richter waren der Auffassung, dass in einem derartig gelagerten Fall der Betreuer hierüber ebenfalls in eigener Verantwortung entscheiden kann, ohne im Vorfeld eine betreuungsgerichtliche Genehmigung einzuholen.
  • Landgericht Berlin, Beschluss vom 30.01.2007, 83 T 519/06, BtPrax 2007, 138: Grundsätzlich stellt die Entscheidung des bestellten Betreuers, einer Fortführung einer künstlichen Ernährung nicht zuzustimmen, für sich genommen keinen Eignungsmangel dar, sofern der Betroffene irreversibel erkrankt ist und die Nichtfortführung lebensverlängernder Massnahmen wie z.B. künstlicher Ernährung , welche einen kontinuierlichen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen und deswegen nur mit Einwilligung des Patienten zulässig sind, dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht.
  • Landgericht Siegen Beschluss vom 28.11.2007; 4 T 344/07, BtMan 2009, 36 (LS) = RDG 2008, 155:

Kann aufgrund einer in einer Patientenverfügung hinreichend konkreten Weise auf einen entsprechenden Willen der Betroffenen geschlossenen werden, so ist der Betreuerin die Beendigung der Versorgung der Betreuten durch eine PEG-Sonde zu genehmigen.

  1. Wollen behandelnder Arzt und Betreuer übereinstimmend die künstliche Ernährung des Betreuten beenden, ist hierfür dennoch die betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich.
  2. Auch wenn der Betroffene noch auf körperliche Zuwendung reagiert und sein Zustand stabil ist, ist entsprechend dem in einer Patientenverfügung niedergelegten Willen des Betroffenen die zur Lebensverlängerung erforderliche künstliche Ernährung einzustellen.
  • LG Kleve, Beschluss vom 31.03.2009, 4 T 319/07: Kommt es für die Beibehaltung einer Magensonde und die mit ihrer Hilfe ermöglichte künstliche Ernährung auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen an, ob dieser trotz eingetretenen irreversiblen tödlichen Verlaufs seiner Erkrankung noch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen will, so muss die Entscheidung im Zweifel "für das weitere Leben" lauten. Denn im umgekehrten Fall bestünde das Risiko, dass der Betroffene durch ihm aufgezwungene Umstände zu einem Zeitpunkt aus dem Leben scheiden muss, zu dem er dies noch nicht will.

'Landgericht München: Behandlungen medizinisch nicht indiziert. Das LG München I stellte mit Urteil vom 18.01.2017 (Az. 9 O 5246/14) fest, dass für lebens- und leidensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Ernährung vor dem Tode objektiv keine medizinische Indikation mangels erkennbarem Therapieziel mehr gegeben ist. Die Lebensverlängerung alleine kann kein medizinisches Therapieziel sein. Behandlungen sind dann aber medizinisch nicht notwendig. Es handelt sich in keiner Weise mehr um medizinische Heilbehandlung. Nicht mal darum, bei unheilbarer Krankheit Leiden zu vermindern, wenn diese vielmehr nur gesteigert und verlängert werden.

Amtsgerichte (Betreuungsgerichte)

Zum Widerruf einer Einwilligung des Betreuers in einen ärztlichen Eingriff (Ernährung mittels PEG-Sonde), in dem Fall, dass der behandelnde Arzt sich weigert, eine ärztliche Stellungnahme abzugeben bzw. das nach § 1901b BGB vorgesehene Gespräch zur Ermittlung des Patientenwillens abgelehnt.

Strafrechtliche Entscheidungen

Die Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei einem Sterbenden durch eine Pflegekraft kann auch dann durch erklärte oder mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigt sein, wenn sie nicht der ärztlichen Verordnung entspricht. Ein zugleich vorliegender Verstoß gegen § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b BtMG steht dem nicht zwingend entgegen (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 – 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166).

Sozialgerichte

SG Berlin, Urteil vom 16.01.2012, S 25 U 216/11! ZfL 2012, 25:

  1. Eine Sterbehilfe durch einen Behandlungsabbruch entspricht von ihrer Wertung her dann einer Selbsttötung als mittelbare Folge eines Arbeitsunfalls, wenn die betroffene Person in der Lage gewesen wäre, ihrem eigenen Willen entsprechend zu handeln und die lebensverlängernden Maßnahmen selbst einzustellen.
  2. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung (Behandlungsabbruch) nur dann gerechtfertigt, wenn dies dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht (§ 1901a BGB) und dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen (BGH, Urteil vom 25.06.2010, 2 StR 454/09). Dabei ist es nachvollziehbar, dass der intime Wille eines Versicherten, im Falle eines Unfalls mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen ohne Heilungsaussichten lebensverlängernde Maßnahmen zu beenden, lediglich Gegenstand von Gesprächen innerhalb des engsten Familienkreises ist, dieser Wille bzw. diese Frage aber nicht zum Inhalt von Gesprächen mit Dritten wird, die gegebenenfalls als Zeugen gehört werden könnten.
  3. Es entspricht nicht dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 101 Abs. 1 SGB VII, Maßnahmen der Sterbehilfe durch einen Behandlungsabbruch, die ihren Grund in der Achtung des Selbstbestimmungsrechts des Moribunden haben und die unter dem Schutze der Rechtsordnung stehen, durch einen Leistungsausschluss zu sanktionieren.

Sonstige Gerichte

  • VG Bremen, Urteil vom 08.10.1959, II A 17/54 (Tötung von geisteskranken Anstaltsinsassen durch ärztliche Eingriffe während des 2. Weltkriegs)
  • Europ. Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR Vierte Sektion), Urteil vom 29.04.2002, 2346/02,NJW 2002, 2851 = NVwZ 2002, 1355 (Pretty/Vereinigtes Königreich)
  • VG Karlsruhe, Urteil vom 11.12.1987, 8 K 205/87, NJW 1990, 1560 = NJW 1988, 1536 = NVwZ 1988, 666 (Polizeiliche Untersagung der Leistung „aktiver Sterbehilfe")

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Weitere Literatur