Anregung der Betreuerbestellung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Sinnvollerweise sollte die Anregung schriftlich erfolgen, nachstehend sind Vordruckvorschläge abgedruckt.
 
Sinnvollerweise sollte die Anregung schriftlich erfolgen, nachstehend sind Vordruckvorschläge abgedruckt.
  
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==Formulare==
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==Weblinks==
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*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung_vormundschaft/zwischentext_formulare_vor_famrg/vs_26a.pdf Anregung einer Betreuerbestellung (PDF)]
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*[http://www.gerichtsorte.de Adressen aller Amtsgerichte]
  
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==Vordrucke==
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[[Bild:Klarsicht.gif|right]]
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*[http://www.justizportal.niedersachsen.de/download/69715/Formular_zur_Anregung_einer_Betreuung.pdf Anregung einer Betreuungsanordnung (Niedersachsen - PDF)]
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*[https://www.fms.nrw.de/justiz/action/invoke.do?id=VS26a Weitere Anregung einer Betreuerbestellung (NRW)]
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*[http://www.justiz.sachsen.de/content/707.htm#article1788 dito (Sachsen)]
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*[http://www.amtsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/01Anregung%20Betreuung.pdf dito, Bremen]
 
*[http://www.buntstifte-ev.de/download/zeugnis.pdf Ärztliches Zeugnis für Betreuungsanregung (PDF)]
 
*[http://www.buntstifte-ev.de/download/zeugnis.pdf Ärztliches Zeugnis für Betreuungsanregung (PDF)]
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*[http://www.ag-gelsenkirchenbuer.nrw.de/service/formulare/zwischentext_formulare_betreuung/aerztliches_Zeugnis_zur_Betreuung.pdf Weiteres Ärztliches Zeugnis bei Betreuungsanregung (PDF)]
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 15. August 2012, 10:43 Uhr

Die Anregung an das Betreuungsgericht, für eine andere Person einen Betreuer zu bestellen, kann von jederman gegeben werden. Bestimmte Antragsbefugnisse für Familienangehörige oder den Staatsanwalt, wie im früheren Vormundschaftsrecht, gibt es nicht mehr.

Zuständig ist grundsätzlich das Betreuungsgericht (eine Abteilung des Amtsgerichtes) am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betroffenen, das ist i.d.R. der Wohnsitz.

Sinnvollerweise sollte die Anregung schriftlich erfolgen, nachstehend sind Vordruckvorschläge abgedruckt.

Weblinks

Vordrucke

Klarsicht.gif

Siehe auch

Betreuungsvoraussetzung, Betreuungsverfügung