Da es sich bei der [[Zwangsbehandlung|Zwangsmedikation]] um einen schweren Eingriff in die [[Grundrechte]] des Betroffenen handelt, die die Ausübung von Gewalt beispielsweise durch [[Fixierung]] gestattet, ist die Genehmigung nur dann zulässig, wenn die Zwangsmedikation erforderlich und angemessen ist. Aufgrund der Schwere des Eingriffs ist diese Frage besonders sorgfältig zu prüfen. | Da es sich bei der [[Zwangsbehandlung|Zwangsmedikation]] um einen schweren Eingriff in die [[Grundrechte]] des Betroffenen handelt, die die Ausübung von Gewalt beispielsweise durch [[Fixierung]] gestattet, ist die Genehmigung nur dann zulässig, wenn die Zwangsmedikation erforderlich und angemessen ist. Aufgrund der Schwere des Eingriffs ist diese Frage besonders sorgfältig zu prüfen. |