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Ein Betreuer kann auch vorab mündlich z.B. in einem Telefongespräch mit dem zuständigen Richter, bestellt werden. Für den Beginn der Betreuung ist dieses Datum auch dann maßgebend, wenn der schriftlich niedergelegte Beschluss erst zu einem späteren Zeitpunkt der Geschäftsstelle zur Bekanntmachung übergeben wird.
 
Ein Betreuer kann auch vorab mündlich z.B. in einem Telefongespräch mit dem zuständigen Richter, bestellt werden. Für den Beginn der Betreuung ist dieses Datum auch dann maßgebend, wenn der schriftlich niedergelegte Beschluss erst zu einem späteren Zeitpunkt der Geschäftsstelle zur Bekanntmachung übergeben wird.
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'''BGH, Beschluss vom 08.06.2011,  XII ZB 43/11''', NJW 2011, 2577:
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Sieht das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen
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Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen ab, weil zu besorgen
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ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder
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zumindest ernsthaft gefährden werde, muss ein [[Verfahrenspfleger]]
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bestellt, diesem das Gutachten übergeben werden und die Erwartung
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gerechtfertigt sein, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über
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das Gutachten spricht.
    
==Literatur==
 
==Literatur==