| − | Obwohl seit 1.10.2005 im öffentlichen Dienst der BAT durch den TVöD abgelöst wurde, gelten bez. der Eingruppierung die bisherigen BAT-Regelungen weiter. Es ist derzeit (Mitte 2009) noch keine neue Entgeltordnung zum TVöD vereinbart worden. | + | Obwohl seit 1.10.2005 im öffentlichen Dienst der BAT durch den TVöD abgelöst wurde, gelten bez. der Eingruppierung die bisherigen BAT-Regelungen weiter. |
| | + | Zum 1.11.2009 ist eine Eingruppierungsbestimmung für den Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart worden (TV SuE). Ob die Betreuungsbehörden hierunter fallen, ist derzeit nicht ganz klar. Insbesondere ist nicht deutlich, ob die Tätigkeit unter die Tarifgruppe S 14 fällt. Genannt werden dort Aufgaben des Kinderschutzes (also überwiegend staatliches Wächeramt durch ASD des Jugendamtes), jedoch auch freiheitsentziehende Maßnahmen. Hier wird exemplarisch der sozialpsychiatrische Dienst genannt, der aber nicht für das Betreuungsrecht, sondern für die Unterbringungen nach [[PsychKG]] zuständig ist. |