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Durch die Neuregelung der Berufsbetreuervergütung im Rahmen des [[2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz]]es soll die Abrechnung des Vergütungsanspruches erheblich vereinfacht werden. Zeitaufwändige Vergütungsauseinandersetzungen sollen vermieden, Ressourcen für die eigentliche Arbeit der Betreuer und [[Vormundschaftsgericht]]e verwendet werden.  
 
Durch die Neuregelung der Berufsbetreuervergütung im Rahmen des [[2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz]]es soll die Abrechnung des Vergütungsanspruches erheblich vereinfacht werden. Zeitaufwändige Vergütungsauseinandersetzungen sollen vermieden, Ressourcen für die eigentliche Arbeit der Betreuer und [[Vormundschaftsgericht]]e verwendet werden.  
 
   
 
   
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Kernaussage der Vergütungsreform: grundsätzlich alle von [[Berufsbetreuer|Berufs-]] und [[Vereinsbetreuer]]n geführten Betreuungen werden pauschal abgerechnet, der Streit um abrechnungsfähige Tatbestände und angemessene Zeitansätze für einzelne Tätigkeiten entfällt. Stattdessen knüpft die Neuregelung an ein mehrstufiges allgemeines Pauschalierungsmodell an, das im [[Abschlussbericht]] der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom Juni 2003 empfohlen wurde und das letztlich auf Vorschlägen der vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebenen [[Begleitforschung|Rechtstatsachenforschung]] zum Betreuungsrecht fußt.
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Kernaussage der Vergütungsreform: grundsätzlich alle von [[Berufsbetreuer|Berufs-]] und [[Vereinsbetreuer]]n geführten Betreuungen werden pauschal abgerechnet, der Streit um abrechnungsfähige Tatbestände und angemessene Zeitansätze für einzelne Tätigkeiten entfällt. Stattdessen knüpft die Neuregelung an ein mehrstufiges allgemeines Pauschalierungsmodell an, das im [[Abschlussbericht]] der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom Juni 2003 empfohlen wurde und das letztlich auf Vorschlägen der vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebenen [[Begleitforschung|Rechtstatsachenforschung]] zum Betreuungsrecht fußt.
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Das gerichtliche Verfahren zur Festsetzung der Betreuervergütung findet sich in § 168 FamFG iVm. § 292 FamFG.
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==Grundannahmen==
 
==Grundannahmen==
 
Das Pauschalierungsmodell geht von 3 Prämissen aus:  
 
Das Pauschalierungsmodell geht von 3 Prämissen aus: