Vormundschaftsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Siehe für neue Verfahren unter [[Betreuungsgericht]].
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==Allgemeines==
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Das '''Vormundschaftsgericht''' war bis 31.8.2009 zuständig für die rechtliche Betreuung von Volljährigen, eine [[Unterbringung]] nach dem jeweiligen Landesgesetz über die [[Unterbringung]] von [[wikipedia:de:psychische Störung|psychisch Kranken]] ([[wikipedia:de:PsychKG|PsychKG]]), für [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]]en und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pflegschaft]]en für Minderjährige und für [[wikipedia:de:Adoption|Adoption]]sverfahren. Zum 1.9.2009 wurde das Vormundschaftsgericht in Betreuungsgericht umbenannt.
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Für die Angelegenheiten Minderjähriger ist stets das Familiengericht zuständig.
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Das Vormundschaftsgericht war in Deutschland Teil eines [[wikipedia:de:Amtsgericht|Amtsgericht]]s, es entscheiden [[wikipedia:de:Richter|Richter]] (als Einzelrichter) oder [[wikipedia:de:Rechtspfleger|Rechtspfleger]]. Das [[wikipedia:de:Rechtspflegergesetz|RpflG]] regelt, für welche Angelegenheiten der Richter und für welche der Rechtspfleger zuständig ist.
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==Aufgaben==
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Das Vormundschaftsgericht entscheidet über die [[Betreuungsvoraussetzung|Einrichtung]], den [[Aufgabenkreis|Umfang]] und die [[Betreuungsaufhebung|Aufhebung einer Betreuung]] und eines [[Einwilligungsvorbehalt]]es sowie über die Auswahl und [[Betreuerbestellung|Bestellung des Betreuers]]. Während einer Betreuung sind zahlreiche [[gesetzliche Vertretung|Rechtshandlungen]] des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht zu [[Genehmigungspflichten|genehmigen]]. Das Gericht [[Beratung|berät]] und [[Aufsicht|beaufsichtigt]] den Betreuer.
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==Württembergisches Rechtsgebiet==
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Besonderheit im württembergischen Teil von Baden-Württemberg: die Funktion des Vormundschaftsgerichtes übernimmt der zuständige [[wikipedia:de:Bezirksnotar|Bezirksnotar]] nach Maßgabe von {{Zitat-dej|§|37|LFGG}} des Landesgesetzes Baden-Württemberg über die freiwillige Gerichtsbarkeit).
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==Umbenennung ab 1.9.2009==
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Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in [[wikipedia:de:Familiensache|Familiensache]]n und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) enthält eine vollständige Neukodifizierung und hat als neues Stammgesetz das bisherige [[wikipedia:de:FGG|FGG]] und das Buch 6 der [[wikipedia:de:ZPO|ZPO]] zum 01.09.2009 abgelöst. Hierin enthalten ist auch eine Neuzuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger sind nun beim [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]] konzentriert, die Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten verbleiben beim Vormundschaftsgericht, das dann aber [[Betreuungsgericht]] genannt wird. Die Vormundschaftsrichter heißen jetzt folgerichtig  '''Betreuungsrichter'''.
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==Pflichten des Gerichtes==
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Das Vormundschaftsgericht hat nach {{Zitat de §|1837|bgb}} Abs. 1 BGB eine [[Beratung]]spflicht gegenüber dem Betreuer. Auch ist zu Beginn der Betreuung ein [[Verpflichtungsgespräch|Einführungsgespräch]] zwischen dem [[Rechtspfleger]] des Vormundschaftsgerichtes und dem Betreuer vorgesehen, in dem er den [[Betreuerausweis]] erhält. In diesem Gespräch soll der Betreuer über seine Aufgaben informiert werden ({{Zitat de §|69b|fgg}} FGG). Der Betreuer darf grundsätzlich dem [[Beratung|Rechtsrat]] des Vormundschaftsgerichtes vertrauen.
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Sollten dem Gericht [[Betreuerhaftung|Pflichtwidrigkeiten]] des Betreuers bekannt werden, kann das Gericht Gebote erteilen oder Verbote aussprechen. Diese können auch mit Zwangsgeld durchgesetzt werden (§ 1837 Abs, 3 BGB).
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== Pflichten des Betreuers ==
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=== Der Betreuer ist dem Vormundschaftsgericht zur Auskunft verpflichtet ===
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Rechtsgrundlagen: § {{Zitat de §|1837|bgb}} ff. BGB
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Die [[Beaufsichtigung|Aufsicht]] des [[Vormundschaftsgericht]]es erstreckt sich die gesamte Tätigkeit des Betreuers, sie ist nicht auf einzelne [[Aufgabenkreis]]e, wie den der [[Vermögenssorge]] beschränkt (§ 1837 Abs. 2 BGB). So hat das Vormundschaftsgericht die Möglichkeit, jederzeit vom Betreuer Auskunft über die Führung der Betreuung zu verlangen ( {{Zitat de §|1839|bgb}} BGB). Solche Auskunft kann schriftlich oder persönlich verlangt werden. Zuständig beim Gericht ist hierfür der [[wikipedia:de:Rechtspfleger|Rechtspfleger]]. Bei [[Betreuerhaftung|Pflichtverletzungen]] kann ein [[wikipedia:de:Zwangsgeld|Zwangsgeld]] verhängt werden (§ 1837 Abs. 3 BGB).
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===Der Betreuer hat regelmäßig über seine Tätigkeit zu berichten===
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Neben einer individuellen Auskunft hat der Betreuer jedoch einmal jährlich auch unaufgefordert über die Führung der Betreuung gegenüber dem Gericht zu [[Jahresbericht|berichten]] ({{Zitat de §|1840|bgb}} BGB). Hierzu können auch vom Gericht zur Verfügung gestellte [[Formulare]] verwendet werden. Neben dem Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten ist auch über die Vermögensverwaltung [[Rechnungslegung|Rechnung zu legen]], soweit der Betreuer auch den [[Aufgabenkreis]] [[Vermögenssorge]] innehat. D.h., dass eine Aufstellung aller Kontobewegungen mit entsprechenden Belegen eingereicht werden muss. In diesem Fall ist auch zu Beginn der Betreuung ein [[Vermögensverzeichnis]] zu erstellen ( {{Zitat de §|1802|bgb}} BGB).
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===Vor vielen Entscheidungen muss eine Genehmigung eingeholt werden===
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Eine Reihe besonders wichtiger Entscheidungen des Betreuers muss vom [[Vormundschaftsgericht]] genehmigt werden. Solche [[Genehmigungspflichten|Genehmigungen]] sind grundsätzlich vor der beabsichtigten Rechtshandlung erforderlich ({{Zitat de §|1829|bgb}} BGB). Auch wenn der Betreuer für eine Angelegenheit eine gerichtliche Genehmigung hat, bleibt er für diese Frage selbst [[Betreuerhaftung|verantwortlich]], eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung gestattet eine Handlung lediglich. Die vermögensrechtlichen Genehmigungspflichten gelten auch für [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormünder]] Minderjähriger und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pfleger]].
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== Siehe auch ==
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[[Betreuungsverfahren]], [[Betreuerbestellung]], [[Unterbringungsverfahren]], [[Genehmigungspflichten]], [[Beaufsichtigung]], [[Rechtsprechung]]
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==Weblinks==
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*[http://www.gerichtsorte.de/ Adressen aller Gerichte]
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*[http://www.deutschejustiz.de/dj_amts.html Weiteres Gerichtsverzeichnis]
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== Literatur ==
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===Bücher im Bundesanzeiger-Verlag===
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[[Bild:Buecher.jpg|right]]
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*[http://shop.bundesanzeiger-verlag.de/Familie_Betreuung_Soziales/Praxiskommentar_Betreuungs-_und_Unterbringungsverfahren_1524666.html Fröschle: Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren]
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*[http://shop.bundesanzeiger-verlag.de/Familie_Betreuung_Soziales/Familiengericht_und_Vormundschaftsgericht_260159.html Labuhn u.a. Familiengericht und Vormundschaftsgericht]  
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*[http://shop.bundesanzeiger-verlag.de/Familie_Betreuung_Soziales/Verfahrenspflegschaft_in_Betreuungs-_und_Unterbringungssachen_195072.html Harm: Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen]
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===Weitere Bücher===
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/376940260X/internetsevon-21 Coeppicus: Handhabung und Reform des Betreuungsgesetzes], ISBN 376940260X
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3170163337/internetsevon-21 Coeppicus: Sachfragen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts], ISBN 3170163337
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406518680/internetsevon-21 Kierig/Kretz: Formularbuch Betreuungsrecht, 2. Auflage ], ISBN 3406518680
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*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3503087451/internetsevon-21 Probst: Betreuungs- und Unterbringungsverfahren; Berlin 2005], ISBN 3503087451
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==Vordrucke==
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===Vor Einrichtung der Betreuung===
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*[http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C9937828_L20.pdf Anregung einer Betreuungsanordnung (Niedersachsen - PDF)]
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*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung_vormundschaft/anregung_betreuerbestellung.pdf Weitere Anregung einer Betreuerbestellung (NRW - PDF)]
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*[http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-familie/soziales/rechtliche-betreuung/fragen-zur-betreuung/formular-anregung-einer-betreuung-pdf,property=source.pdf dito (Hamburg)]
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*[http://www2.bremen.de/justizsenator/amtsgericht-bremen/formulare/Antrag_Betreuung.pdf dito, Bremen]
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*[http://www.justiz.sachsen.de/smj/pdf/AnregungBetreuer.doc dito (Sachsen, Winword)]
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*[http://www.buntstifte-ev.de/download/zeugnis.pdf Ärztliches Zeugnis für Betreuungsanregung (PDF)]
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=== Nach Einrichtung der Betreuung ===
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====Allgemeines====
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*[http://www.buntstifte-ev.de/download/erweiterung.pdf Anregung Erweiterung der Aufgabenkreise des Betreuers (PDF)]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Aufgabenkreise.pdf Antrag Betreuungserweiterung sowie Einwilligungsvorbehalt]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Einwilligungsvorbehalt.pdf Schreiben an Gläubiger bei Einwilligungsvorbehalt]
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*[http://www.justiz.sachsen.de/smj/pdf/HKR69_.dot Antrag auf Zeugenentschädigung (Word)]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Betreuungsaufhebung.pdf Antrag auf Aufhebung der Betreuung]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Todesfall.doc Mitteilung an Vormundschaftsgericht über Todesfall]
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====Allgemeine Berichtspflicht====
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*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung_vormundschaft/vs25.pdf Jahresbericht Vordruck aus NRW -VS 25 (§ 1840 BGB) - PDF]
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*[http://www.rechtlichebetreuung.de/14-betreuerbericht.pdf Weiterer Vordruck Jahresbericht -PDF]
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*[http://www.kreis-borken.de/kreisverwaltung/downloads/fe50/AG-Bericht-Vordruck.doc Jahresbericht Vordruck aus NRW (§ 1840 BGB) - Winword ]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Jahresbericht.doc Jahresbericht  (Winword, mit Formularfeldern)]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Jahresbericht.xls Jahresbericht (Excel)]
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====Vermögensverzeichnis====
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*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung_vormundschaft/vs10.pdf Vordruck für das Vermögensverzeichnis (§ 1802 BGB - VS 10) - PDF]
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*[http://www.rechtlichebetreuung.de/15-vermoegensverzeichnis.pdf Weiterer Vordruck zum Vermögensverzeichnis -PDF]
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*[http://www.anwaltonline.net/formulare/vermoegensverzeichnis.html Vordruck für das Vermögensverzeichnis (§ 1802 BGB) - Anwalt Online]
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*[http://www.rechtlichebetreuung.de/26-bank-kontostand.pdf Anfrage zum Kontostand an Banken]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Bankanfrage.doc Weitere Anfrage an Bank über Kontostände (Word)]
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====Rechnungslegung====
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*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung_vormundschaft/vs24_t.pdf Rechnungslegung (NRW - PDF)]
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*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung_vormundschaft/vs24_e.pdf Rechnungslegung - Ergänzungsblatt (NRW-PDF)] *[http://www.rechtlichebetreuung.de/16-rechnungslegung.pdf Weiterer Vordruck Rechnungslegung - PDF]
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*[http://www.justiz.bayern.de/ag-rosenheim/formulare/Rechnungslegung_Formular.doc Vordruck Rechnungslegung (Bayern, Winword-Datei) ]
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*[http://www.justiz.bayern.de/ag-rosenheim/formulare/Kontenblatt_Abrechnung.doc Anlage: Kontenblätter zur Rechnungslegung (Winword-Datei)]
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*[http://www.kreis-borken.de/kreisverwaltung/downloads/fe50/AG-Rechnung_Vordruck.xls Vordruck Rechnungslegung (Excel-Datei) ]
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====Sonstige Fragen der Vermögenssorge====
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/FreigabeantragGirokonto.doc Antrag auf gerichtliche Freigabe von Mündelgeldern (Word)]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Erbausschlagung.doc Antrag auf gerichtliche Genehmigung einer Erbausschlagung (Word)]
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====Heilbehandlung====
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Medikamente.doc Antrag auf Genehmigung von Medikamentengabe (Word)]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Medikamente_Arzt.doc.doc Anschreiben an Arzt bez. Verschreibung von Medikamenten (Word)]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Heilbehandlung.doc Antrag Genehmigung Heilbehandlung (Word)]
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*[http://www.rechtlichebetreuung.de/28-schweigepflichtsentbindung.pdf Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht (PDF)]
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====Wohnungsangelegenheiten====
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Wohnungsaufloesung.pdf Antrag auf Genehmigung der Wohnungskündigung]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Wohnungsaufloesung.doc Weiterer Antrag auf Genehmigung der Wohnungskündigung (Word)]
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====Freiheitsentziehung====
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Unterbringung.pdf Antrag Unterbringungsgenehmigung]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Unterbringungsantrag.doc Weiterer Antrag Unterbringungsgenehmigung (Word)]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Unterbringungsaehnliche_Massnahmen.pdf Antrag unterbringungsähnliche Maßnahmen (PDF)]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/AntragFreiheitsentziehung.doc Weiterer Antrag unterbringungsähnliche Maßnahme (Word)]
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[[Kategorie:Betreuungsverfahren]]
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{{Quelle Wikipedia|Vormundschaftsgericht|20. Juli  2006|3=http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vormundschaftsgericht&oldid=19183730}}

Version vom 14. November 2009, 21:37 Uhr

Justiz.jpg
Gerichtsgebaeude.jpg

Siehe für neue Verfahren unter Betreuungsgericht.

Allgemeines

Das Vormundschaftsgericht war bis 31.8.2009 zuständig für die rechtliche Betreuung von Volljährigen, eine Unterbringung nach dem jeweiligen Landesgesetz über die Unterbringung von psychisch Kranken (PsychKG), für Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige und für Adoptionsverfahren. Zum 1.9.2009 wurde das Vormundschaftsgericht in Betreuungsgericht umbenannt. Für die Angelegenheiten Minderjähriger ist stets das Familiengericht zuständig.

Das Vormundschaftsgericht war in Deutschland Teil eines Amtsgerichts, es entscheiden Richter (als Einzelrichter) oder Rechtspfleger. Das RpflG regelt, für welche Angelegenheiten der Richter und für welche der Rechtspfleger zuständig ist.

Aufgaben

Das Vormundschaftsgericht entscheidet über die Einrichtung, den Umfang und die Aufhebung einer Betreuung und eines Einwilligungsvorbehaltes sowie über die Auswahl und Bestellung des Betreuers. Während einer Betreuung sind zahlreiche Rechtshandlungen des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht zu genehmigen. Das Gericht berät und beaufsichtigt den Betreuer.

Württembergisches Rechtsgebiet

Besonderheit im württembergischen Teil von Baden-Württemberg: die Funktion des Vormundschaftsgerichtes übernimmt der zuständige Bezirksnotar nach Maßgabe von § 37 des Landesgesetzes Baden-Württemberg über die freiwillige Gerichtsbarkeit).

Umbenennung ab 1.9.2009

Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) enthält eine vollständige Neukodifizierung und hat als neues Stammgesetz das bisherige FGG und das Buch 6 der ZPO zum 01.09.2009 abgelöst. Hierin enthalten ist auch eine Neuzuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger sind nun beim Familiengericht konzentriert, die Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten verbleiben beim Vormundschaftsgericht, das dann aber Betreuungsgericht genannt wird. Die Vormundschaftsrichter heißen jetzt folgerichtig Betreuungsrichter.

Pflichten des Gerichtes

Das Vormundschaftsgericht hat nach § 1837 Abs. 1 BGB eine Beratungspflicht gegenüber dem Betreuer. Auch ist zu Beginn der Betreuung ein Einführungsgespräch zwischen dem Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichtes und dem Betreuer vorgesehen, in dem er den Betreuerausweis erhält. In diesem Gespräch soll der Betreuer über seine Aufgaben informiert werden (§ 69b FGG). Der Betreuer darf grundsätzlich dem Rechtsrat des Vormundschaftsgerichtes vertrauen.

Sollten dem Gericht Pflichtwidrigkeiten des Betreuers bekannt werden, kann das Gericht Gebote erteilen oder Verbote aussprechen. Diese können auch mit Zwangsgeld durchgesetzt werden (§ 1837 Abs, 3 BGB).


Pflichten des Betreuers

Der Betreuer ist dem Vormundschaftsgericht zur Auskunft verpflichtet

Rechtsgrundlagen: § § 1837 ff. BGB

Die Aufsicht des Vormundschaftsgerichtes erstreckt sich die gesamte Tätigkeit des Betreuers, sie ist nicht auf einzelne Aufgabenkreise, wie den der Vermögenssorge beschränkt (§ 1837 Abs. 2 BGB). So hat das Vormundschaftsgericht die Möglichkeit, jederzeit vom Betreuer Auskunft über die Führung der Betreuung zu verlangen ( § 1839 BGB). Solche Auskunft kann schriftlich oder persönlich verlangt werden. Zuständig beim Gericht ist hierfür der Rechtspfleger. Bei Pflichtverletzungen kann ein Zwangsgeld verhängt werden (§ 1837 Abs. 3 BGB).

Der Betreuer hat regelmäßig über seine Tätigkeit zu berichten

Neben einer individuellen Auskunft hat der Betreuer jedoch einmal jährlich auch unaufgefordert über die Führung der Betreuung gegenüber dem Gericht zu berichten (§ 1840 BGB). Hierzu können auch vom Gericht zur Verfügung gestellte Formulare verwendet werden. Neben dem Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten ist auch über die Vermögensverwaltung Rechnung zu legen, soweit der Betreuer auch den Aufgabenkreis Vermögenssorge innehat. D.h., dass eine Aufstellung aller Kontobewegungen mit entsprechenden Belegen eingereicht werden muss. In diesem Fall ist auch zu Beginn der Betreuung ein Vermögensverzeichnis zu erstellen ( § 1802 BGB).

Vor vielen Entscheidungen muss eine Genehmigung eingeholt werden

Eine Reihe besonders wichtiger Entscheidungen des Betreuers muss vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden. Solche Genehmigungen sind grundsätzlich vor der beabsichtigten Rechtshandlung erforderlich (§ 1829 BGB). Auch wenn der Betreuer für eine Angelegenheit eine gerichtliche Genehmigung hat, bleibt er für diese Frage selbst verantwortlich, eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung gestattet eine Handlung lediglich. Die vermögensrechtlichen Genehmigungspflichten gelten auch für Vormünder Minderjähriger und Pfleger.

Siehe auch

Betreuungsverfahren, Betreuerbestellung, Unterbringungsverfahren, Genehmigungspflichten, Beaufsichtigung, Rechtsprechung

Weblinks

Literatur

Bücher im Bundesanzeiger-Verlag

Buecher.jpg

Weitere Bücher

Vordrucke

Vor Einrichtung der Betreuung

Klarsicht.gif

Nach Einrichtung der Betreuung

Allgemeines

Allgemeine Berichtspflicht

Vermögensverzeichnis

Rechnungslegung

Sonstige Fragen der Vermögenssorge

Heilbehandlung

Wohnungsangelegenheiten

Freiheitsentziehung


Vorlage:Quelle Wikipedia