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==Was ist unter demokratischer Rechtsfortbildung zu verstehen?==
 
==Was ist unter demokratischer Rechtsfortbildung zu verstehen?==
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Innerhalb der deutschen Zivilgerichte kommt logischerweise dem obersten Gericht, d.h. dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, bei der Rechtsfortbildung die führende Rolle zu. Seine Aufgabe ist es, für die Einheit der [[Rechtsprechung]] in ganz Deutschland zu sorgen. Das Bundesverfassungsgericht hat dagegen darüber zu wachen, ob die Rechtsfortbildung den Wertungen der deutschen Verfassung, d.h. dem Grundgesetz und besonders den [[Grundrechte]]n widerspricht.  
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Innerhalb der deutschen Zivilgerichte kommt logischerweise dem obersten Gericht, d.h. dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (§ 123 GVG), bei der Rechtsfortbildung die führende Rolle zu. Seine Aufgabe ist es, für die Einheit der [[Rechtsprechung]] in ganz Deutschland zu sorgen. Das Bundesverfassungsgericht hat dagegen darüber zu wachen, ob die Rechtsfortbildung den Wertungen der deutschen Verfassung, d.h. dem Grundgesetz und besonders den [[Grundrechte]]n widerspricht.  
    
Soweit deutsche Normen aufgrund von EU-Richtlinien erlassen wurden, sind Zweifelsfragen bei der Auslegung dieser Richtlinien dem Europäischen Gerichtshof zur verbindlichen Entscheidung vorzulegen. So soll eine einheitliche Rechtsanwendung innerhalb der Europäischen Union Zug um Zug erreicht werden (vergleiche: [[Zug-um-Zug-Leistung]]).
 
Soweit deutsche Normen aufgrund von EU-Richtlinien erlassen wurden, sind Zweifelsfragen bei der Auslegung dieser Richtlinien dem Europäischen Gerichtshof zur verbindlichen Entscheidung vorzulegen. So soll eine einheitliche Rechtsanwendung innerhalb der Europäischen Union Zug um Zug erreicht werden (vergleiche: [[Zug-um-Zug-Leistung]]).
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==Neu zum 01.06.1991==
 
==Neu zum 01.06.1991==
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Am 01.06.1991 trat das [[Datenschutz|Bundesdatenschutzgesetz]] (BDSG) für das wiedervereinigte Deutschland in Kraft. Für Ostdeutsche war so ein Gesetz völlig neu, denn bekanntlich waren manche DDR-Bürgerinnen und Bürger vom eigenen Staat jahrelang ausspioniert worden - im Namen der sogenannten Staatssicherheit!
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Am 01.06.1991 trat das [[Datenschutz|Bundesdatenschutzgesetz]] (BDSG) für das wiedervereinigte Deutschland in Kraft. Für Ostdeutsche war so ein Gesetz völlig neu, denn bekanntlich waren manche DDR-Bürgerinnen und Bürger vom eigenen Staat (= "Deutsche Demokratische Republik") jahrelang ausspioniert worden - im Namen der sogenannten Staatssicherheit!
    
==Neu zum 01.01.1992==
 
==Neu zum 01.01.1992==
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==Neu ab 01.07.1998==
 
==Neu ab 01.07.1998==
 
Das Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts trat zum 01.07.1998 in Deutschland in Kraft. Nun konnten auch [[Eherecht und Betreuung|Betreute unter bestimmten Umständen heiraten]]. Das alte reichsdeutsche Ehegesetz aus der NS-Zeit war endlich aufgehoben worden. Das bürgerliche Eherecht wurde nun wieder ein Abschnitt im Familienrecht des BGB (Buch 4).
 
Das Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts trat zum 01.07.1998 in Deutschland in Kraft. Nun konnten auch [[Eherecht und Betreuung|Betreute unter bestimmten Umständen heiraten]]. Das alte reichsdeutsche Ehegesetz aus der NS-Zeit war endlich aufgehoben worden. Das bürgerliche Eherecht wurde nun wieder ein Abschnitt im Familienrecht des BGB (Buch 4).
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==Neu ab 11.09.1998==
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Am 11.09.1998 trat das [https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Forensik#DNA-Identit.C3.A4tsfeststellung DNA-Identitätsfeststellungsgesetz] zur Änderung der Deutschen [[Strafprozess]]ordnung in Kraft.
    
==Neu zum 01.01.1999==
 
==Neu zum 01.01.1999==
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Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz trat in Kraft. Neu war der [[Regress der Staatskasse]] bei volljährigen Betreuten auch gegenüber ihren Erben.
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Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz und das gesamtdeutsche Insolvenzrecht traten in Kraft. Neu war der [[Regress der Staatskasse]] bei volljährigen Betreuten auch gegenüber ihren Erben. Einführung fester [[Stundensatz|Stundensätze]] bei der [[Betreuervergütung]]. Erhöhung der [[Aufwandspauschale]] von 375 auf 600 DM.
    
==Neu ab 01.08.2001==
 
==Neu ab 01.08.2001==
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==Neu ab 01.01.2002==
 
==Neu ab 01.01.2002==
 
Das Gesetz zum [[Gewaltschutzanordnung|zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten]] und Nachstellungen (GewSchG) trat in Deutschland in Kraft.
 
Das Gesetz zum [[Gewaltschutzanordnung|zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten]] und Nachstellungen (GewSchG) trat in Deutschland in Kraft.
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==Neu ab 31. Mai 2002==
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Am 31. Mai 2002 trat die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren (= Europäische Insolvenzverfahrensverordnung) in Kraft, die es gestattete, die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens in demjenigen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu beantragen, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat. Dadurch sollte möglichst das gesamte Vermögen des ([[Ausländer|ausländischen]]) Schuldners für den oder die Gläubiger erfasst werden. Alle EU-Mitgliedstaaten anerkennen seither ihre zivilrechtlichen Insolvenzverfahren gegenseitig und damit ggf. auch die andere Gerichts- bzw. Verfahrenssprache. Diese europäische Verordnung ersetzte zahlreiche zwischenstaatliche Übereinkünfte, z.B. den deutsch-österreichischen Vertrag auf dem Gebiet des Konkurs- und Vergleichsrechts von 1979 und den deutsch-niederländischen Vertrag über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen von 1962.
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==Neu ab 01.08.2002==
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Der § 105a BGB wurde mit Wirkung ab 1.8.2002 in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Durch ihn hat sich im Bereich der [[Alltagsgeschäfte|Geschäfte des täglichen Lebens]] auch die Stellung des Betreuers und des Betreuten geändert.
    
==Neu im Juni 2003==
 
==Neu im Juni 2003==
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==Neu zum 01.07.2005==
 
==Neu zum 01.07.2005==
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Das [[Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz|2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz]] trat in Kraft. Die alten [[Vormundschaftsgericht]]e existierten weiter bis zum 31.08.2009.
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Das [[Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz|2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz]] trat in Kraft. Einführung der Pauschalvergütung für Berufsbetreuer. Betreuungsbehörden dürfen [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en beglaubigen.
    
==Neu ab 18.08.2006==
 
==Neu ab 18.08.2006==
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==Neu ab 01.12.2009==
 
==Neu ab 01.12.2009==
 
Seit dem 1. Dezember 2009 gilt der völker- bzw. europarechtliche Vertrag über die Europäische Union in seiner durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung im wiedervereinigten Deutschland. Seither steht die Charta der Grundrechte der EU im rechtspraktischen Leistungswettstreit zu den verfassungsrechtlichen [[Grundrechte]]n im Deutschen Grundgesetz.
 
Seit dem 1. Dezember 2009 gilt der völker- bzw. europarechtliche Vertrag über die Europäische Union in seiner durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung im wiedervereinigten Deutschland. Seither steht die Charta der Grundrechte der EU im rechtspraktischen Leistungswettstreit zu den verfassungsrechtlichen [[Grundrechte]]n im Deutschen Grundgesetz.
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==Neu zum 01.01.2013==
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Seit 1.1.2013 ist nach der Neufassung des § 326 Abs. 3 FamFG die [[Betreuungsbehörde]] berechtigt, im Falle der Gefahr im Verzug eigenständig über die Wohnungsöffnung zu entscheiden. Diese Übertragung der Zuständigkeit im Eilfall erstreckt sich aber nicht auf die Gewaltanwendung gegenüber Personen; diese bleibt ausdrücklich der vorherigen gerichtlichen Genehmigung vorbehalten. Die eigenständige Entscheidung über die Wohnungsöffnung kommt insbesondere dort in Frage, wo das Gericht zwar die Gewaltanwendung ggü. Personen genehmigt, aber (versehentlich) die Wohnungsöffnung nicht mit genehmigt hat. Außerdem traten die [[Vermögensverzeichnis]]verordnung, die [[Schuldnerverzeichnis]]führungsverordnung und die [[Schuldnerverzeichnis]]abdruckverordnung in Kraft.
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==Neu ab 26.2.2013==
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Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes. Einfügen des [[Heilbehandlung|Behandlungsvertrags]] ins BGB (§§ 630a ff BGB).
    
==Neu ab 01.07.2013==
 
==Neu ab 01.07.2013==
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==Neu ab 01.10.2017==
 
==Neu ab 01.10.2017==
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Am 01.10.2017 trat das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Deutschland in Kraft.
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Am 01.10.2017 trat das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Deutschland in Kraft (siehe: [[Forensik]]).
    
==Neu zum 25.05.2018==
 
==Neu zum 25.05.2018==
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==Neu zum 27.7.2019==
 
==Neu zum 27.7.2019==
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Änderungen des [[Betreuervergütung 2019|Betreuervergütung]] treten in Kraft (1. Vergütungserhöhung seit 2005).
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Änderungen der [[Betreuervergütung 2019|Betreuervergütung]] treten in Kraft (1. Vergütungserhöhung seit 2005).
    
==Neu ab 01.01.2020==
 
==Neu ab 01.01.2020==
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==Neu zum 01.01.2022==
 
==Neu zum 01.01.2022==
 
Zum 01.01.2022 trat das deutsche „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ in Kraft. Es dient vor allem dem Verbraucherschutz im „Neuland“ des Internets. In das Bürgerliche Gesetzbuch von Deutschland wurde der Titel 2a „Verträge über digitale Produkte“ (§ 327 BGB bis § 327u BGB) neu aufgenommen.
 
Zum 01.01.2022 trat das deutsche „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ in Kraft. Es dient vor allem dem Verbraucherschutz im „Neuland“ des Internets. In das Bürgerliche Gesetzbuch von Deutschland wurde der Titel 2a „Verträge über digitale Produkte“ (§ 327 BGB bis § 327u BGB) neu aufgenommen.
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==Neu seit 1. Juli 2022==
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Seit dem 1. Juli 2022 gilt die Verordnung (EU) 2020/1784 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in allen EU-Mitgliedstaaten. Gemäß § 1068 ZPO dürfen gerichtliche elektronische Schriftstücke nur nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a dieser Verordnung an Adressaten in der Bundesrepublik Deutschland elektronisch zugestellt werden. Und im Artikel 2 Nr. 2 dieser Verordnung wird der Rechtsbegriff „Dezentrales IT-System“ definiert. Darunter versteht man in der Europäischen Union ein Netzwerk nationaler IT-Systeme und [[Interoperabilität|interoperabler]] [[Zugangsrecht|Zugangspunkte]], die unter der jeweiligen Verantwortung und Verwaltung eines jeden Mitgliedstaats betrieben werden, das den [[IT-Sicherheit|sicheren und zuverlässigen]] grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den nationalen IT-Systemen ermöglicht.
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==Neu zum 31.12.2022==
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Die sogenannten [[Gegenbetreuer]] wurden zum 31.12.2022 bundesweit abgeschafft, womit auch ihr bisheriger [[Betreuervergütung|Vergütungsanspruch]] entfiel.
    
==Neu ab 01.01.2023==
 
==Neu ab 01.01.2023==
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Einführung des gesetzlichen [[Angehörigenvertretungsrecht|Ehegattenvertretungsrecht]]s, § 1358 BGB.
 
Einführung des gesetzlichen [[Angehörigenvertretungsrecht|Ehegattenvertretungsrecht]]s, § 1358 BGB.
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Das [[Betreuungsorganisationsgesetz]] trat in Kraft. Neu sind seither die [[Registrierung]]spflicht für [[Berufsbetreuer]], das [[Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz]], das [[Angehörigenvertretungsrecht]], die [[Ausschließlichkeitserklärung]] und die Abfragemöglichkeit durch Ärzte beim Zentralen [[Vorsorgeregister]] in Deutschland.
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Das [[Betreuungsorganisationsgesetz]] trat in Kraft. Neu sind seither die [[Registrierung]]spflicht für [[Berufsbetreuer]], das [[Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz]] und das [[Angehörigenvertretungsrecht]] sowie die [[Ausschließlichkeitserklärung]].
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Erhöhung des [[Freibetrag|Vermögensfreibetrags]] bei [[Sozialhilfe]] und [[Betreuervergütung]] von 5.000 auf 10.000 €.
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Seit dem 01.01.2023 dürfen auch Ärztinnen und Ärzte das Zentrale [[Vorsorgeregister]] um Auskunft ersuchen, soweit diese für die Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist (§ 78b Abs. 1 Satz 2 BNotO). Behandelnde Ärztinnen und Ärzte haben rund um die Uhr die Möglichkeit abzufragen (= [[Zugriffsrecht]]), ob ihr nicht mehr ansprechbarer Patient beim Zentralen [[Vorsorgeregister]] eine [[Vorsorgevollmacht]], [[Patientenverfügung]], [[Betreuungsverfügung]] oder einen [[Widerspruchsrecht|Widerspruch]] gegen das Ehegattennotvertretungsrecht / [[Angehörigenvertretungsrecht]] registriert hat.
    
==Neu ab 01.01.2024==
 
==Neu ab 01.01.2024==
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==Neu ab 26.03.2024==
 
==Neu ab 26.03.2024==
 
Das [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]] (GDNG) trat in Deutschland in Kraft.
 
Das [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]] (GDNG) trat in Deutschland in Kraft.
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==Neu ab 01.04.2024==
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Zur Strafentschärfung für Gewohnheitskiffer und zur Erleichterung für Schmerzpatienten, die medizinisches Cannabis von ihrem Arzt verordnet bekommen, trat in Deutschland das [https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Forensik#Cannabis-Gesetz Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG)] in Kraft.
    
==Neu ab 01.07.2024==
 
==Neu ab 01.07.2024==
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==Neu ab 01.09.2024==
 
==Neu ab 01.09.2024==
 
Am 01.09.2024 trat das [[Haager Übereinkommen]] vom 17.03.2007 auch für Irland in Kraft. Für die ganze EU gilt es noch nicht.
 
Am 01.09.2024 trat das [[Haager Übereinkommen]] vom 17.03.2007 auch für Irland in Kraft. Für die ganze EU gilt es noch nicht.
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==Neu ab 01.11.2024==
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Das Gesetz über die [[Selbstbestimmung]] in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ist für Deutschland seit dem 01.11.2024 in Kraft. Das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) ist seither außer Kraft.
    
==Neu zum 01.01.2025==
 
==Neu zum 01.01.2025==
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==Neu ab 1.7.2025==
 
==Neu ab 1.7.2025==
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Übergangszeitraum für Bestandsbetreuer nach § 32 Abs. 2 BtOG (Nachreichung der [[Sachkundenachweis]]e endet. Das gleiche gilt für vorläufig registrierte Neubetreuer nach § 33 BtOG.
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Übergangszeitraum für Bestandsbetreuer nach § 32 Abs. 2 BtOG (Nachreichung der [[Sachkundenachweis]]e) endet. Das gleiche gilt für vorläufig registrierte Neubetreuer nach § 33 BtOG.
    
==Neu ab 01.01.2026==
 
==Neu ab 01.01.2026==
 
Gemäß § 65b Abs. 1a SGG sollen die [[Prozessführung|Prozessakten]] der deutschen Sozialgerichte ab dem 1. Januar 2026 elektronisch geführt werden. Das gleiche Ziel gilt für [[Familienverfahrensgesetz|Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit]].  
 
Gemäß § 65b Abs. 1a SGG sollen die [[Prozessführung|Prozessakten]] der deutschen Sozialgerichte ab dem 1. Januar 2026 elektronisch geführt werden. Das gleiche Ziel gilt für [[Familienverfahrensgesetz|Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit]].  
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Am 01.01.2026 tritt das Kosten- und [[Betreuervergütung]]srechtsänderungsgesetz vom 07.04.2025 in Kraft. Erhöhung und Vereinfachung bei der [[Betreuervergütung 2026|Vergütung]]. Erhöhung der Aufwandspauschale auf 450 €. Vereinfachung der [[Schlussabrechnung]].
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Am 01.01.2026 trat das Kosten- und [[Betreuervergütung]]srechtsänderungsgesetz vom 07.04.2025 in Kraft (= Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und [[Betreuervergütung 2026|Betreuervergütung]] und zur Entlastung von [[Betreuungsgericht]]en und [[Betreuer]]n sowie zur Änderung des [[Rechtsanwalt]]svergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts): Erhöhung und Vereinfachung bei der [[Betreuervergütung 2026|Vergütung]]; Erhöhung der Aufwandspauschale auf 450 €; Vereinfachung der [[Schlussrechnungslegung]].
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Erhöhung des Freibetrags (auch für die [[Aufwandspauschale]] auf 3.300 €.
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Erhöhung des steuerlichen [[Freibetrag]]s (auch für die [[Aufwandspauschale]]) auf 3.300 €.
    
==Neu ab 01.07.2026==
 
==Neu ab 01.07.2026==
 
In [[Nordrhein-Westfalen]] sind [[Berufsbetreuer]] ab dem 01.07.2026 verpflichtet, [[Betreuervergütung 2026|Pauschalvergütungsanträge]] nur noch auf speziellen einheitlichen Vordrucken und auf elektronischem Weg einzureichen.
 
In [[Nordrhein-Westfalen]] sind [[Berufsbetreuer]] ab dem 01.07.2026 verpflichtet, [[Betreuervergütung 2026|Pauschalvergütungsanträge]] nur noch auf speziellen einheitlichen Vordrucken und auf elektronischem Weg einzureichen.
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==Neu ab 01.10.2026==
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Nun können Einwohnende von Deutschland online ein Digitales Führungszeugnis beantragen, das sie dann nach Bezahlung der Verwaltungsgebühren medienbruchfrei als PDF-Dokument über ihr [[elektronischer Identitätsnachweis|BundID-Konto]] erhalten. Führungszeugnisse sind für bestimmte berufliche Tätigkeiten, z.B. für [[Berufsbetreuer]], gesetzlich vorgeschrieben, d.h. eine Berufszulassungsbedingung (siehe auch: [[Registrierung]]).
    
==Neu ab 01.01.2028==
 
==Neu ab 01.01.2028==
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Aber bei der nächsten Entscheidung während dieser Übergangsfrist über die [[Aufhebung der Betreuung|Aufhebung]] oder [[Verlängerung der Betreuung]] oder im Rahmen eines gerichtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 1831 Abs. 2 BGB hat das [[Betreuungsgericht]] über den [[Aufgabenkreis]] des Bestandsbetreuers nach Maßgabe des § 1815 Abs. 2 BGB zu entscheiden. Dies ist in Art. 229 § 54 Abs. 4 EGBGB normiert.
 
Aber bei der nächsten Entscheidung während dieser Übergangsfrist über die [[Aufhebung der Betreuung|Aufhebung]] oder [[Verlängerung der Betreuung]] oder im Rahmen eines gerichtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 1831 Abs. 2 BGB hat das [[Betreuungsgericht]] über den [[Aufgabenkreis]] des Bestandsbetreuers nach Maßgabe des § 1815 Abs. 2 BGB zu entscheiden. Dies ist in Art. 229 § 54 Abs. 4 EGBGB normiert.
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==Neu ab 01.07.2028==
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Ab 1.7.2028 soll die [[Dauervergütung]] der Regelfall bei der [[Betreuervergütung]] von [[Berufsbetreuer]]n werden.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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* [[Test]]
 
* [[Test]]
 
* [[Software]]
 
* [[Software]]
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* [[digitale Barrierefreiheit]]
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* [[digitale Barrierefreiheit]], [[Anhörung]]
 
* [[Allgemeines]]
 
* [[Allgemeines]]
  
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