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Anläßlich einer Wohnungsauflösung, die nach einer Heimaufnahme des Betreuten oft unumgänglich ist, werden Betreuer oft von Angehörigen des Betreuten um [[Schenkung]]en aus dem Hausrat angegangen. Es gilt hier das allgemeine [[Schenkung]]sverbot. Zur Vermeidung kann der Betreuer Hausratsgegenstände, die weder vom Betreuten weiter verwendet werden können noch zur Finanzierung des Heimaufenthaltes veräußert werden müssen, leihweise an Angehörige (gegen Quittung) überlassen. Diese Leihe ist keine Schenkung und unterliegt nicht dem Schenkungsverbot. Verliehene Gegenstände verbleiben im Eigentum des Betreuten.  
 
Anläßlich einer Wohnungsauflösung, die nach einer Heimaufnahme des Betreuten oft unumgänglich ist, werden Betreuer oft von Angehörigen des Betreuten um [[Schenkung]]en aus dem Hausrat angegangen. Es gilt hier das allgemeine [[Schenkung]]sverbot. Zur Vermeidung kann der Betreuer Hausratsgegenstände, die weder vom Betreuten weiter verwendet werden können noch zur Finanzierung des Heimaufenthaltes veräußert werden müssen, leihweise an Angehörige (gegen Quittung) überlassen. Diese Leihe ist keine Schenkung und unterliegt nicht dem Schenkungsverbot. Verliehene Gegenstände verbleiben im Eigentum des Betreuten.  
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Die Übergabe von Gebrauchtmöbeln, Kleidung oder anderer Einrichtung (ohne wesentlichen Verkaufswert) an gemeinnützige Organisationen stellt zwar eine [[Schenkung]] dar, diese wird aber als Sittlichkeitsschenkung nicht unter das Schenkungsverbot des § 1804 BGB fallen.
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Die Übergabe von Gebrauchtmöbeln, Kleidung oder anderer Einrichtung (ohne wesentlichen Verkaufswert) an [[Gemeinwohlorientierung|gemeinnützige Organisationen]] stellt zwar eine [[Schenkung]] dar, diese wird aber als Sittlichkeitsschenkung nicht unter das Schenkungsverbot des § 1804 BGB fallen.
    
==Entsorgung von Sperrmüll==
 
==Entsorgung von Sperrmüll==
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===Umzugs- und Renovierungskosten===
 
===Umzugs- und Renovierungskosten===
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[http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=86273 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil L 13 SO 26/07 ER vom 16.07.2007 zur Übernahme der Umzugs- und Renovierungskosten beim Umzug einer Betreuten in das Altenheim]
      
'''BSG, Urteil vom 06.06.2011, - B 14 AS 66/11 R''':
 
'''BSG, Urteil vom 06.06.2011, - B 14 AS 66/11 R''':
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Grundrechte]], [[Diskriminierungsverbot]], [[Aufenthaltsbestimmung]], [[Wohnungsangelegenheiten|Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten]], [[Betreutes Wohnen]], [[Altenheim]], [[MDK-Gutachten]]
 
* [[Grundrechte]], [[Diskriminierungsverbot]], [[Aufenthaltsbestimmung]], [[Wohnungsangelegenheiten|Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten]], [[Betreutes Wohnen]], [[Altenheim]], [[MDK-Gutachten]]
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* [[Vulnerabilität]], [[Unterstützungspflicht]]
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* [[Vulnerabilität]], [[Unterstützungspflicht]], [[Gemeinwohlorientierung]]
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* [[Rechtspfleger]]
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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