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| | Anläßlich einer Wohnungsauflösung, die nach einer Heimaufnahme des Betreuten oft unumgänglich ist, werden Betreuer oft von Angehörigen des Betreuten um [[Schenkung]]en aus dem Hausrat angegangen. Es gilt hier das allgemeine [[Schenkung]]sverbot. Zur Vermeidung kann der Betreuer Hausratsgegenstände, die weder vom Betreuten weiter verwendet werden können noch zur Finanzierung des Heimaufenthaltes veräußert werden müssen, leihweise an Angehörige (gegen Quittung) überlassen. Diese Leihe ist keine Schenkung und unterliegt nicht dem Schenkungsverbot. Verliehene Gegenstände verbleiben im Eigentum des Betreuten. | | Anläßlich einer Wohnungsauflösung, die nach einer Heimaufnahme des Betreuten oft unumgänglich ist, werden Betreuer oft von Angehörigen des Betreuten um [[Schenkung]]en aus dem Hausrat angegangen. Es gilt hier das allgemeine [[Schenkung]]sverbot. Zur Vermeidung kann der Betreuer Hausratsgegenstände, die weder vom Betreuten weiter verwendet werden können noch zur Finanzierung des Heimaufenthaltes veräußert werden müssen, leihweise an Angehörige (gegen Quittung) überlassen. Diese Leihe ist keine Schenkung und unterliegt nicht dem Schenkungsverbot. Verliehene Gegenstände verbleiben im Eigentum des Betreuten. |
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| − | Die Übergabe von Gebrauchtmöbeln, Kleidung oder anderer Einrichtung (ohne wesentlichen Verkaufswert) an gemeinnützige Organisationen stellt zwar eine [[Schenkung]] dar, diese wird aber als Sittlichkeitsschenkung nicht unter das Schenkungsverbot des § 1804 BGB fallen. | + | Die Übergabe von Gebrauchtmöbeln, Kleidung oder anderer Einrichtung (ohne wesentlichen Verkaufswert) an [[Gemeinwohlorientierung|gemeinnützige Organisationen]] stellt zwar eine [[Schenkung]] dar, diese wird aber als Sittlichkeitsschenkung nicht unter das Schenkungsverbot des § 1804 BGB fallen. |
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| | ==Entsorgung von Sperrmüll== | | ==Entsorgung von Sperrmüll== |
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| | ===Umzugs- und Renovierungskosten=== | | ===Umzugs- und Renovierungskosten=== |
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| − | [http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=86273 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil L 13 SO 26/07 ER vom 16.07.2007 zur Übernahme der Umzugs- und Renovierungskosten beim Umzug einer Betreuten in das Altenheim]
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| | '''BSG, Urteil vom 06.06.2011, - B 14 AS 66/11 R''': | | '''BSG, Urteil vom 06.06.2011, - B 14 AS 66/11 R''': |
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| | Rechtsgrundlage für die Übernahme von Renovierungskosten bei Auszug aus einer bis dahin innegehabten Wohnung ist § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II. Danach werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, sofern sie angemessen sind. Um berücksichtigungsfähige Kosten handelt es sich dem Grunde nach auch bei vertraglich vereinbarten Renovierungskosten, die bei Auszug aus der Wohnung tatsächlich anfallen. Solche Kosten sind wie mietvertraglich vereinbarte Zuschläge für Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis (dazu BSG Urteil vom 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr 10) und Renovierungskosten bei Einzug in eine Wohnung (dazu BSG Urteil vom 16. 12. 2008 - B 4 AS 49/07 R - BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr 16) nicht mit der Regelleistung abgedeckt, sondern unterfallen nach Wortlaut des § 22 SGB II und aus systematischen Gesichtspunkten den Kosten der Unterkunft (vgl bereits BVerwGE 90, 160). | | Rechtsgrundlage für die Übernahme von Renovierungskosten bei Auszug aus einer bis dahin innegehabten Wohnung ist § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II. Danach werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, sofern sie angemessen sind. Um berücksichtigungsfähige Kosten handelt es sich dem Grunde nach auch bei vertraglich vereinbarten Renovierungskosten, die bei Auszug aus der Wohnung tatsächlich anfallen. Solche Kosten sind wie mietvertraglich vereinbarte Zuschläge für Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis (dazu BSG Urteil vom 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr 10) und Renovierungskosten bei Einzug in eine Wohnung (dazu BSG Urteil vom 16. 12. 2008 - B 4 AS 49/07 R - BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr 16) nicht mit der Regelleistung abgedeckt, sondern unterfallen nach Wortlaut des § 22 SGB II und aus systematischen Gesichtspunkten den Kosten der Unterkunft (vgl bereits BVerwGE 90, 160). |
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| − | ==Schlusstätigkeiten== | + | ==[[Schlusstätigkeiten]]== |
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| | Hiernach kann mit dem Vermieter ein Termin zur Wohnungsabnahme, Schlüsselübergabe und Kautionserstattung vereinbart werden. Fragen Sie an, ob die Wohnung zuvor renoviert werden muss. Eine generelle Renovierungsverpflichtung ist lt. BGH nicht statthaft: eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. | | Hiernach kann mit dem Vermieter ein Termin zur Wohnungsabnahme, Schlüsselübergabe und Kautionserstattung vereinbart werden. Fragen Sie an, ob die Wohnung zuvor renoviert werden muss. Eine generelle Renovierungsverpflichtung ist lt. BGH nicht statthaft: eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. |
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| | ==Siehe auch== | | ==Siehe auch== |
| − | * [[Grundrechte]], [[Diskriminierungsverbot]], [[Aufenthaltsbestimmung]], [[Wohnungsangelegenheiten|Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten]], [[Altenheim]], [[MDK-Gutachten]] | + | * [[Grundrechte]], [[Diskriminierungsverbot]], [[Aufenthaltsbestimmung]], [[Wohnungsangelegenheiten|Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten]], [[Betreutes Wohnen]], [[Altenheim]], [[MDK-Gutachten]] |
| − | * [[Vulnerabilität]], [[Unterstützungspflicht]] | + | * [[Vulnerabilität]], [[Unterstützungspflicht]], [[Gemeinwohlorientierung]] |
| | + | * [[Rechtspfleger]] |
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| | ==Literatur== | | ==Literatur== |
| − | ===Bücher===
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| − | *[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/handbuch-vermoegenssorge-und-wohnungsangelegenheite-1/ Meier/Reinfarth: Handbuch Vermögenssorge und Wohnungsangelegenheiten]
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| | ===Zeitschriftenbeiträge=== | | ===Zeitschriftenbeiträge=== |
| | *[http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2009_1_142.pdf Beyer: Die Beendigung des Mietverhältnisses, ZJS-online (PDF)] | | *[http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2009_1_142.pdf Beyer: Die Beendigung des Mietverhältnisses, ZJS-online (PDF)] |