In der DDR sorgte der sozialistische Staat gemäß Staatsverfassung seit 1949 selbst für das Gemeinwohl seiner Bürgerschaft. So war jedenfalls der verfassungsrechtliche Anspruch. Im Herbst 1989 kamen dann nach 40 Jahren zwei unterschiedlich geprägte, deutsche Zivilgesellschaften wieder zueinander und beschlossen ihre Wiedervereinigung auf demokratischem Weg (siehe unter [[Neu]]).
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In der DDR sorgte der sozialistische Staat gemäß linker Staatsverfassung seit 1949 selbst für das Gemeinwohl seiner Bürgerschaft. So war jedenfalls der verfassungsrechtliche Anspruch. Im Herbst 1989 kamen dann nach 40 Jahren zwei unterschiedlich geprägte, deutsche Zivilgesellschaften wieder zueinander und beschlossen ihre Wiedervereinigung auf demokratischem Weg (siehe unter [[Neu]]).