Änderungen

K
Zeile 49: Zeile 49:  
Das deutsche BFSG ist am 28.06.2025 in Kraft getreten. Es wird die immer noch vorherrschende Perspektive auf Behinderung zunehmend verändern helfen. Die früheren Sozialmodelle von Behinderung, das medizinische und das soziale Modell, wurden seit der deutschen Wiedervereinigung vom kulturellen Modell abgelöst. Das medizinisch-individuelle Modell betrachtete Behinderte als Fürsorgeobjekte. Das Sozialmodell löste die politische Selbsthilfebewegung von Behindertenverbänden aus, die die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für ihre Mitglieder einforderten.
 
Das deutsche BFSG ist am 28.06.2025 in Kraft getreten. Es wird die immer noch vorherrschende Perspektive auf Behinderung zunehmend verändern helfen. Die früheren Sozialmodelle von Behinderung, das medizinische und das soziale Modell, wurden seit der deutschen Wiedervereinigung vom kulturellen Modell abgelöst. Das medizinisch-individuelle Modell betrachtete Behinderte als Fürsorgeobjekte. Das Sozialmodell löste die politische Selbsthilfebewegung von Behindertenverbänden aus, die die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für ihre Mitglieder einforderten.
   −
Im aktuellen '''kulturellen Modell''' werden Menschen mit Behinderung von der vorherrschenden Gesellschaft prägend mitbestimmt. Durch gesellschaftliche Zuschreibungen werden ihre Identitäten, ihre Selbstbilder und ihr Umgang mit der sie umgebenden Gesellschaft geprägt. Im deutschen Rechtsstaat, der Diskriminierungen gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG verbietet („[[Diskriminierungsverbot|Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.]]“), liegt der Fokus nun auf den behindernden Strukturen.  
+
Im aktuellen '''kulturellen Modell''' werden Menschen mit Behinderung als Minderheit von der vorherrschenden Gesellschaft prägend mitbestimmt. Durch gesellschaftliche Zuschreibungen werden ihre Identitäten, ihre Selbstbilder und ihr Umgang mit der sie umgebenden Gesellschaft geprägt. Im deutschen Rechtsstaat, der Diskriminierungen gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG verbietet („[[Diskriminierungsverbot|Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.]]“), liegt der Fokus nun auf den behindernden Strukturen.  
    
Zur verfassungsrechtlich notwendigen Veränderung dieser behindernden Strukturen ist die aktive Mitbestimmung der Menschen mit Behinderungen notwendig. Sie werden von Verantwortlichen zunehmend danach gefragt, welche gesellschaftlichen Barrieren abgebaut werden sollten, um die Teilhabe und Inklusion zu fördern. Dies soll einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess bewirken, der für alle Menschen in Europa Vorteile bringt. Bekanntlich haben die deutschen [[Grundrechte]] ihre verfassungsrechtlichen Schranken dort, wo sie in die [[Grundrechte]] anderer Menschen eingreifen (Artikel 2 Absatz 1 GG).
 
Zur verfassungsrechtlich notwendigen Veränderung dieser behindernden Strukturen ist die aktive Mitbestimmung der Menschen mit Behinderungen notwendig. Sie werden von Verantwortlichen zunehmend danach gefragt, welche gesellschaftlichen Barrieren abgebaut werden sollten, um die Teilhabe und Inklusion zu fördern. Dies soll einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess bewirken, der für alle Menschen in Europa Vorteile bringt. Bekanntlich haben die deutschen [[Grundrechte]] ihre verfassungsrechtlichen Schranken dort, wo sie in die [[Grundrechte]] anderer Menschen eingreifen (Artikel 2 Absatz 1 GG).
Zeile 70: Zeile 70:  
* [[Formulare]]
 
* [[Formulare]]
 
* [[Datenschutz]]
 
* [[Datenschutz]]
−
* [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]], [[Nutzungspflicht]]
+
* [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]], [[Nutzungspflicht]], [[Gemeinwohlorientierung]]
 
* [[Informationspflicht]]
 
* [[Informationspflicht]]
 
* [[Postkontrolle]]
 
* [[Postkontrolle]]
−
* [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]]
+
* [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]], [[Anhörung]]
 
* [[Subsidiaritätsprinzip]]
 
* [[Subsidiaritätsprinzip]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
7.537

Bearbeitungen