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==Allgemeines==
 
Die digitale Barrierefreiheit soll zunehmend auch Menschen mit Behinderungen das [[Grundrechte|Grundrecht]] der Informationsfreiheit gemäß Art. 5 GG gewähren und ergibt sich aus den [[wikipedia:de:Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland)|Behindertengleichstellungsgesetzen]] des Bundes und der Länder, insbes aus § 12a BGG.  
 
Die digitale Barrierefreiheit soll zunehmend auch Menschen mit Behinderungen das [[Grundrechte|Grundrecht]] der Informationsfreiheit gemäß Art. 5 GG gewähren und ergibt sich aus den [[wikipedia:de:Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland)|Behindertengleichstellungsgesetzen]] des Bundes und der Länder, insbes aus § 12a BGG.  
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Informationsfreiheit ist das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
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'''Informationsfreiheit ist das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.'''
    
Nicht alle allgemein zugänglichen Quellen sind auch sichere Quellen. Dies gilt es rechtssicher zu unterscheiden.
 
Nicht alle allgemein zugänglichen Quellen sind auch sichere Quellen. Dies gilt es rechtssicher zu unterscheiden.
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==Digitale Pflegeanwendungen==
 
==Digitale Pflegeanwendungen==
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Pflegeanwendungen, die wesentlich auf digitalen Technologien beruhen und die von den Pflegebedürftigen oder in der Interaktion von Pflegebedürftigen mit Angehörigen, sonstigen ehrenamtlich Pflegenden oder zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen in Deutschland genutzt werden, gelten als Digitale Pflegeanwendungen, wenn sie Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und/oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen mindern können oder zumindest einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenwirken können. Die Kosten können von den [[Pflegeversicherung|Pflegekassen]] übernommen werden, wenn die Anwendung nicht schon wegen Krankheit oder Behinderung von der [[Krankenversicherung]] oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten ist (s.o.). Der Rechtsbegriff Digitale Pflegeanwendungen und der Leistungsanspruch dazu werden in § 40a SGB XI und § 40b SGB XI gesetzlich geregelt.
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Pflegeanwendungen, die wesentlich auf digitalen Technologien beruhen und die von den Pflegebedürftigen oder in der Interaktion von Pflegebedürftigen mit Angehörigen, sonstigen ehrenamtlich Pflegenden oder zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen in Deutschland genutzt werden, gelten als Digitale Pflegeanwendungen, wenn sie Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und/oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen mindern können (vergleiche: [[Assistenzleistungen]]) oder zumindest einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenwirken können. Die Kosten können von den [[Pflegeversicherung|Pflegekassen]] übernommen werden, wenn die Anwendung nicht schon wegen Krankheit oder Behinderung von der [[Krankenversicherung]] oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten ist (s.o.). Der Rechtsbegriff Digitale Pflegeanwendungen und der Leistungsanspruch dazu werden in § 40a SGB XI und § 40b SGB XI gesetzlich geregelt.
    
==Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege==
 
==Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege==
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Beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet. Ziele, Inhalte, Planung und Durchführung dieses Kompetenzzentrums werden vom Spitzenverband bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium und im Benehmen mit den Verbänden der Pflegekassen, den sechzehn deutschen Bundesländern, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V., dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der [[Sozialhilfe]] und der [[Eingliederungshilfe]], den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene, den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, dem Deutschen Pflegerat, den auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen, den für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbänden aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen und in der Pflege, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie mit der Gesellschaft für Telematik (gematik).  
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Beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet. Ziele, Inhalte, Planung und Durchführung dieses Kompetenzzentrums werden vom Spitzenverband bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium und im Benehmen mit den Verbänden der Pflegekassen, den sechzehn deutschen [[Bundesländer]]n, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V., dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der [[Sozialhilfe]] und der [[Eingliederungshilfe]], den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene, den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, dem Deutschen Pflegerat, den auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen, den für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbänden aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen und in der Pflege, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie mit der Gesellschaft für Telematik (gematik).  
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Das Kompetenzzentrum ist in § 125b SGB XI gesetzlich geregelt. Es soll der zukünftigen Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur Deutschlands dienen und so die (fehlenden) Pflegekräfte entlasten. [[Datenschutz]] und Datensicherheit sind hierbei verfassungsrechtlich notwendige Bedingungen.
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Das Kompetenzzentrum ist in § 125b SGB XI gesetzlich geregelt. Es soll der zukünftigen Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur Deutschlands dienen und so die (fehlenden) Pflegekräfte entlasten. [[Datenschutz]] und [[IT-Sicherheit|Datensicherheit]] sind hierbei verfassungsrechtlich notwendige Bedingungen.
    
==geplante Anwendungen der Telematikinfrastruktur in Deutschland==
 
==geplante Anwendungen der Telematikinfrastruktur in Deutschland==
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* Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von [[Vorsorgevollmacht]]en oder [[Patientenverfügung]]en
 
* Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von [[Vorsorgevollmacht]]en oder [[Patientenverfügung]]en
 
* der [[Medikationsplan]] einschließlich Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (elektronischer Medikationsplan)
 
* der [[Medikationsplan]] einschließlich Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (elektronischer Medikationsplan)
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* medizinische Daten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind (elektronische Notfalldaten)
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* medizinische Daten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind (elektronische [[Notfalldaten]])
 
* [[E-Rezept|elektronische Verordnungen]]
 
* [[E-Rezept|elektronische Verordnungen]]
 
* die elektronische Patientenkurzakte nach § 358 SGB V
 
* die elektronische Patientenkurzakte nach § 358 SGB V
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* die elektronische Rechnung nach § 359a SGB V
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* die [[e-Rechnung|elektronische Rechnung]] nach § 359a SGB V
    
==Barrierefreiheitsstärkungsgesetz==
 
==Barrierefreiheitsstärkungsgesetz==
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Das deutsche BFSG wird am 28.06.2025 in Kraft treten und die immer noch vorherrschende Perspektive auf Behinderung zunehmend verändern helfen. Die früheren Sozialmodelle von Behinderung, das medizinische und das soziale Modell, wurden seit der deutschen Wiedervereinigung vom kulturellen Modell abgelöst. Das medizinisch-individuelle Modell betrachtete Behinderte als Fürsorgeobjekte. Das Sozialmodell löste die politische Selbsthilfebewegung von Behindertenverbänden aus, die die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für ihre Mitglieder einforderten.
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Das deutsche BFSG ist am 28.06.2025 in Kraft getreten. Es wird die immer noch vorherrschende Perspektive auf Behinderung zunehmend verändern helfen. Die früheren Sozialmodelle von Behinderung, das medizinische und das soziale Modell, wurden seit der deutschen Wiedervereinigung vom kulturellen Modell abgelöst. Das medizinisch-individuelle Modell betrachtete Behinderte als Fürsorgeobjekte. Das Sozialmodell löste die politische Selbsthilfebewegung von Behindertenverbänden aus, die die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für ihre Mitglieder einforderten.
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Im aktuellen '''kulturellen Modell''' werden Menschen mit Behinderung von der vorherrschenden Gesellschaft prägend mitbestimmt. Durch gesellschaftliche Zuschreibungen werden ihre Identitäten, ihre Selbstbilder und ihr Umgang mit der sie umgebenden Gesellschaft geprägt. Im deutschen Rechtsstaat, der Diskriminierungen gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG verbietet („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“), liegt der Fokus nun auf den behindernden Strukturen.  
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Im aktuellen '''kulturellen Modell''' werden Menschen mit Behinderung als Minderheit von der vorherrschenden Gesellschaft prägend mitbestimmt. Durch gesellschaftliche Zuschreibungen werden ihre Identitäten, ihre Selbstbilder und ihr Umgang mit der sie umgebenden Gesellschaft geprägt. Im deutschen Rechtsstaat, der Diskriminierungen gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG verbietet („[[Diskriminierungsverbot|Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.]]“), liegt der Fokus nun auf den behindernden Strukturen.  
    
Zur verfassungsrechtlich notwendigen Veränderung dieser behindernden Strukturen ist die aktive Mitbestimmung der Menschen mit Behinderungen notwendig. Sie werden von Verantwortlichen zunehmend danach gefragt, welche gesellschaftlichen Barrieren abgebaut werden sollten, um die Teilhabe und Inklusion zu fördern. Dies soll einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess bewirken, der für alle Menschen in Europa Vorteile bringt. Bekanntlich haben die deutschen [[Grundrechte]] ihre verfassungsrechtlichen Schranken dort, wo sie in die [[Grundrechte]] anderer Menschen eingreifen (Artikel 2 Absatz 1 GG).
 
Zur verfassungsrechtlich notwendigen Veränderung dieser behindernden Strukturen ist die aktive Mitbestimmung der Menschen mit Behinderungen notwendig. Sie werden von Verantwortlichen zunehmend danach gefragt, welche gesellschaftlichen Barrieren abgebaut werden sollten, um die Teilhabe und Inklusion zu fördern. Dies soll einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess bewirken, der für alle Menschen in Europa Vorteile bringt. Bekanntlich haben die deutschen [[Grundrechte]] ihre verfassungsrechtlichen Schranken dort, wo sie in die [[Grundrechte]] anderer Menschen eingreifen (Artikel 2 Absatz 1 GG).
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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* [[Selbstbestimmung]]
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* [[Selbstbestimmung]], [[Freier Wille]], [[Vorsorgeregister]]
 
* [[elektronischer Identitätsnachweis]]
 
* [[elektronischer Identitätsnachweis]]
−
* [[Rechtsverkehr in Deutschland]]
+
* [[Rechtsverkehr in Deutschland]], [[Beaufsichtigung]], [[Regress der Staatskasse]]
 
* [[IT-Sicherheit]]
 
* [[IT-Sicherheit]]
−
* [[Interoperabilität]]
+
* [[Interoperabilität]], [[Dokumentationspflicht]], [[Begleitforschung]]
 
* [[Zugangsrecht]]
 
* [[Zugangsrecht]]
−
* [[Betreuerbestellung]]
+
* [[Betreuerbestellung]], [[Betreuerausweis]], [[Prozessführung]], [[Verbraucherstreitbeilegung]]
−
* [[Unterstützungspflicht]]en
+
* [[Unterstützungspflicht]]en, [[Gesamtplanverfahren]]
 
* [[Vertretung gegenüber Behörden]]
 
* [[Vertretung gegenüber Behörden]]
 
* [[Grundrechte]]
 
* [[Grundrechte]]
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* [[Diskriminierungsverbot]]
 
* [[Diskriminierungsverbot]]
 
* [[Rundfunkbeitrag]]
 
* [[Rundfunkbeitrag]]
−
* [[Software]]
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* [[Software]], [[e-Rechnung]]
 
* [[Formulare]]
 
* [[Formulare]]
 
* [[Datenschutz]]
 
* [[Datenschutz]]
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* [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]]
+
* [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]], [[Nutzungspflicht]], [[Gemeinwohlorientierung]]
 
* [[Informationspflicht]]
 
* [[Informationspflicht]]
 
* [[Postkontrolle]]
 
* [[Postkontrolle]]
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* [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]]
+
* [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]], [[Anhörung]]
 
* [[Subsidiaritätsprinzip]]
 
* [[Subsidiaritätsprinzip]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
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* [[Globales Nachhaltigkeitsziel 10]]
 
* [[Behindertenkonvention]] der Vereinten Nationen (UN)
 
* [[Behindertenkonvention]] der Vereinten Nationen (UN)
−
* [[intellektuelle Beeinträchtigung]]
+
* [[intellektuelle Beeinträchtigung]], [[natürlicher Wille]]
−
* [[Inklusionsbetrieb]]
+
* [[Inklusionsbetrieb]], [[Unfallversicherung]]
 
* [[Werkstatt für behinderte Menschen]] in Deutschland
 
* [[Werkstatt für behinderte Menschen]] in Deutschland
 
* [[Ausländer]]
 
* [[Ausländer]]
 
* [[Elektronische Patientenakte]]
 
* [[Elektronische Patientenakte]]
 
* [[Zugriffsrecht]]
 
* [[Zugriffsrecht]]
−
* [[Medikationsplan]]
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* [[Medikationsplan]], [[e-Rezept]], [[Assistenzleistungen]]
 
* [[Schwerbehindertenausweis]]
 
* [[Schwerbehindertenausweis]]
 
* [[Personalausweis]]
 
* [[Personalausweis]]
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* [https://www.barrierefreiheit-bw.de Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg (LZ-BARR)]
 
* [https://www.barrierefreiheit-bw.de Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg (LZ-BARR)]
 
* [https://leichtesprache-bw.de/ Plattform für Leichte Sprache, Baden-Württemberg]
 
* [https://leichtesprache-bw.de/ Plattform für Leichte Sprache, Baden-Württemberg]
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* [https://www.dzblesen.de Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen]
 
* [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html Gesetze im Internet: BITV 2.0]
 
* [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html Gesetze im Internet: BITV 2.0]
 
* [https://bfsg-gesetz.de BFSG]
 
* [https://bfsg-gesetz.de BFSG]
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* [https://www.teilhabedigital.de Internetseite des Forschungsprojekts "Teilhabe digital" 2020 - 2024]
 
* [https://www.teilhabedigital.de Internetseite des Forschungsprojekts "Teilhabe digital" 2020 - 2024]
 
* [https://www.deutschlandfunk.de/vierteljahrhundert-zwei-generationen-ein-thema-internet-100.html Deutschlandfunk: Hörfunksendung zur Entwicklung des Internets vom 21. April 2025]
 
* [https://www.deutschlandfunk.de/vierteljahrhundert-zwei-generationen-ein-thema-internet-100.html Deutschlandfunk: Hörfunksendung zur Entwicklung des Internets vom 21. April 2025]
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* [https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Audio/DE/BSI/Update_verfuegbar_Folge64_2026_02_25.html Podcast des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur digitalen Barrierefreiheit „Update verfügbar“ #64]
    
[[Kategorie:Auswirkungen]]
 
[[Kategorie:Auswirkungen]]
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