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==Allgemeines==
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==[[Allgemeines]]==
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Das bundesweit geltende Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) trat zum 01.10.2009 in Kraft. Es gilt als Mindeststandard für die entsprechenden Landesgesetze der 16 deutschen Gliedstaaten:
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Das bundesweit geltende Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) trat zum 01.10.2009 in Kraft. Es gilt als Mindeststandard für die entsprechenden Landesgesetze der [[Föderalismus|16 deutschen Gliedstaaten]]:
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* [[Baden-Württemberg]]: Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG BW) vom 20.05.2014
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* [[Baden-Württemberg]]: Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz Baden-Württemberg (TPQG BW) ab 2026
 
* [[Bayern]]: Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (PfleWoqG) vom 08.07.2008
 
* [[Bayern]]: Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (PfleWoqG) vom 08.07.2008
 
* [[Berlin]]
 
* [[Berlin]]
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In § 6 Absatz 1 WBVG steht, dass der Wohn- und Betreuungsvertrag schriftlich geschlossen und dem Verbraucher ein Vertragsexemplar in Schriftform ausgehändigt werden muss. Dies ermöglicht es dem [[Vulnerabilität|vulnerablen Menschen]], die vereinbarten Leistungen beziehungsweise Vertragsinhalte genau prüfen zu lassen und später bei Unsicherheiten über vereinbarte Leistungen jederzeit im Vertrag nachlesen zu können. Der Vertrag ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Die Schriftform erfordert die eigenhändige Unterschrift der Vertragspartner mit dem jeweiligen Namen unter den Vereinbarungen am Ende der Vertragsurkunde. Diese Schriftform ist auch bei späteren Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsinhalts (z.B. bei Entgelterhöhungen) einzuhalten. Unterschreibt ein Bevollmächtigter oder ein Betreuer für einen [[Geschäftsunfähigkeit|geschäftsunfähigen]] Verbraucher, ist dies durch den Zusatz „[[gesetzlicher Vertreter|in Vertretung]]“ kenntlich zu machen.
 
In § 6 Absatz 1 WBVG steht, dass der Wohn- und Betreuungsvertrag schriftlich geschlossen und dem Verbraucher ein Vertragsexemplar in Schriftform ausgehändigt werden muss. Dies ermöglicht es dem [[Vulnerabilität|vulnerablen Menschen]], die vereinbarten Leistungen beziehungsweise Vertragsinhalte genau prüfen zu lassen und später bei Unsicherheiten über vereinbarte Leistungen jederzeit im Vertrag nachlesen zu können. Der Vertrag ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Die Schriftform erfordert die eigenhändige Unterschrift der Vertragspartner mit dem jeweiligen Namen unter den Vereinbarungen am Ende der Vertragsurkunde. Diese Schriftform ist auch bei späteren Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsinhalts (z.B. bei Entgelterhöhungen) einzuhalten. Unterschreibt ein Bevollmächtigter oder ein Betreuer für einen [[Geschäftsunfähigkeit|geschäftsunfähigen]] Verbraucher, ist dies durch den Zusatz „[[gesetzlicher Vertreter|in Vertretung]]“ kenntlich zu machen.
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==Vertragsabschluss durch gesetzliche Vertreter==
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==Vertragsabschluss durch [[Gesetzlicher Vertreter|gesetzliche Vertreter]]==
 
Bevollmächtigte und Betreuer sind in ihrer Eigenschaft als [[gesetzlicher Vertreter|Vertreter]] der Verbraucher - juristisch betrachtet - deren Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB beim Erfüllen der Vertragspflichten. Verletzen Vertreter Vertragspflichten gröblich schuldhaft, könnte der Vertrag des Verbrauchers deswegen gekündigt werden. Die Pflichtverletzung des Erfüllungsgehilfen würde auch den [[Vulnerabilität|vulnerablen Verbrauchern]] entsprechend zugerechnet. Gegebenenfalls müsste das zuständige [[Betreuungsgericht]] rechtzeitig eingreifen.
 
Bevollmächtigte und Betreuer sind in ihrer Eigenschaft als [[gesetzlicher Vertreter|Vertreter]] der Verbraucher - juristisch betrachtet - deren Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB beim Erfüllen der Vertragspflichten. Verletzen Vertreter Vertragspflichten gröblich schuldhaft, könnte der Vertrag des Verbrauchers deswegen gekündigt werden. Die Pflichtverletzung des Erfüllungsgehilfen würde auch den [[Vulnerabilität|vulnerablen Verbrauchern]] entsprechend zugerechnet. Gegebenenfalls müsste das zuständige [[Betreuungsgericht]] rechtzeitig eingreifen.
    
Die monatliche Pauschale zur [[Betreuervergütung]] ist bei stationären Einrichtungen oder gleichgestellten ambulant betreuten Wohnformen '''niedriger''' als bei den anderen Wohnformen. Dies liegt am höheren Betreuungsaufwand außerhalb von Heimen. Die richtige Eingruppierung ist oft strittig (§ 9 VBVG Fallpauschalen).
 
Die monatliche Pauschale zur [[Betreuervergütung]] ist bei stationären Einrichtungen oder gleichgestellten ambulant betreuten Wohnformen '''niedriger''' als bei den anderen Wohnformen. Dies liegt am höheren Betreuungsaufwand außerhalb von Heimen. Die richtige Eingruppierung ist oft strittig (§ 9 VBVG Fallpauschalen).
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==Erwachsenenbetreuung in einer Pflegefamilie==
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Im Rahmen der Sozialen Teilhabe gemäß Kapitel 12 im 9. Sozialgesetzbuch von Deutschland ist es seit 2018 möglich, staatliche Leistungen gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX für die Betreuung in einer (fremden) Pflegefamilie zu erhalten. Diese staatlichen Teilhabeleistungen gemäß § 80 SGB IX werden erbracht, um leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen die Betreuung in einer anderen Familie als der eigenen Herkunftsfamilie durch eine geeignete und überprüfbare Pflegeperson zu ermöglichen. Bei volljährigen Leistungsberechtigten gilt § 44 SGB VIII aus dem Jugendhilferecht für die Pflegeperson des Erwachsenen entsprechend, d.h. sie muss eine Berechtigung zur Vollzeitpflege besitzen.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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* [[Wohnungsangelegenheiten]]
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* [[Wohnungsangelegenheiten]], [[Wohnungsauflösung]], [[Grundstück]], [[Selbstverwaltung der deutschen Gemeinden]]
 
* [[Vermögensverzeichnis]]
 
* [[Vermögensverzeichnis]]
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* [[Betreuervergütung 2019]]
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* [[Betreuervergütung 2019]], [[Betreuervergütung 2026]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
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* [[Betreuervergütung 2026]]
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* [[Unterstützungspflicht]], [[Assistenzleistungen]]
 
* [[Stundensatz]]
 
* [[Stundensatz]]
 
* [[Insichgeschäft]]
 
* [[Insichgeschäft]]
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* [[Schwerbehindertenausweis]]
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* [[Schwerbehindertenausweis]], [[Eingliederungshilfe]], [[Sozialpsychiatrischer Dienst]]
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* [[betreutes Wohnen]]
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* [[betreutes Wohnen]], [[Altenheim]], [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]
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* [[Altenheim]]
   
* [[Verbraucherstreitbeilegung]]
 
* [[Verbraucherstreitbeilegung]]
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* [[Unterbringung]]
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* [[Unterbringung]], [[unterbringungsähnliche Maßnahme]]
 
* [[Personalausweis]]
 
* [[Personalausweis]]
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Heimgesetz Wikipedia-Seite zu den Heimgesetzen in Deutschland (= Landesrecht)]
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Heimgesetz Wikipedia-Seite zu den Heimgesetzen in Deutschland (= Landesrecht)]
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[[Kategorie:Rechtsnormen]]
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[[Kategorie:Sozialrecht]]
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