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Die Gegner selbstbestimmten Sterbens fürchten, dass dessen Ermöglichung die Dämme zum Schutz des Lebens aushöhlt. Wird das toleriert, werden sich immer Gründe finden, die ähnliche Erosionsprozesse auch an anderen Stellen auslösen. Dammbrüche sind damit nicht mehr aufzuhalten.
 
Die Gegner selbstbestimmten Sterbens fürchten, dass dessen Ermöglichung die Dämme zum Schutz des Lebens aushöhlt. Wird das toleriert, werden sich immer Gründe finden, die ähnliche Erosionsprozesse auch an anderen Stellen auslösen. Dammbrüche sind damit nicht mehr aufzuhalten.
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Seine Befürworter erwidern darauf, dass sich derartige Befürchtungen bisher in keinem der Länder bewahrheitet haben, die sich dem selbstbestimmten Sterben geöffnet ha-ben.
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Seine Befürworter erwidern darauf, dass sich derartige Befürchtungen bisher in keinem der Länder bewahrheitet haben, die sich dem selbstbestimmten Sterben geöffnet haben.
    
=== Die Bürde der deutschen Geschichte ===
 
=== Die Bürde der deutschen Geschichte ===
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Die Gegner der Sterbehilfe weisen warnend auf die Entwicklungen im Deutschland der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hin, die die anfänglich seriöse Erörterung der Frage genommen hat, unheilbar kranke Menschen von ihrem Leiden zu erlösen: (autokratischer Führererlass über die Tötung kranker Menschen, verfasst Ende Oktober 1939, vordatiert auf den 1. September 1939 = Beginn des deutschen Angriffskriegs auf Polen: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“ – persönliche Unterschrift von Adolf Hitler).
 
Die Gegner der Sterbehilfe weisen warnend auf die Entwicklungen im Deutschland der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hin, die die anfänglich seriöse Erörterung der Frage genommen hat, unheilbar kranke Menschen von ihrem Leiden zu erlösen: (autokratischer Führererlass über die Tötung kranker Menschen, verfasst Ende Oktober 1939, vordatiert auf den 1. September 1939 = Beginn des deutschen Angriffskriegs auf Polen: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“ – persönliche Unterschrift von Adolf Hitler).
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Seine Befürworter machen demgegenüber geltend, anders als damals gehe es heute bei der Sterbehilfe nicht um eine Entscheidung Fremder über das Leben einzelner Menschen sondern ausschließlich um eine Entscheidung eines Sterbewilligen, für die er Beistand suche.
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Während der NS-Diktatur unterhielt das Deutsche Reich vorübergehend sechs regionale Tötungsanstalten für die vom Unrechtsregime beschlossene Euthanasie (= aktive Sterbehilfe bzw. „schöner Tod“). Dies waren die Tötungsanstalten [[Brandenburg]], Bernburg in [[Sachsen-Anhalt]], Sonnenstein in [[Sachsen]], Hadamar in [[Hessen]], Grafeneck im heutigen [[Baden-Württemberg]] und Hartheim in Österreich.
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Die heutigen Befürworter der Sterbehilfe machen demgegenüber geltend, anders als damals gehe es heute bei der Sterbehilfe nicht um eine Entscheidung Fremder über das Leben einzelner Menschen sondern ausschließlich um eine Entscheidung eines Sterbewilligen, für die er Beistand suche.
    
=== Angst vor unerträglichen Leiden ===
 
=== Angst vor unerträglichen Leiden ===
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=== Zweifelhafte Interessenlage von Sterbehilfe leistenden Angehörigen ===
 
=== Zweifelhafte Interessenlage von Sterbehilfe leistenden Angehörigen ===
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Die Gegner der Sterbehilfe sehen insbesondere nähere Angehörige als Sterbehelfer in einem problematischen Interessenkonflikt, in dem sich nicht selten wohlmeinende Beförderung eines Sterbewunsches unentwirrbar mit dem unausgesprochenen Wunsch verknoten könnte, von der fordernden, kostspieligen und das eigene Leben ausbremsenden Bürde der Unterhaltung und Pflege eines Schwerkranken befreit zu werden.
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Die Gegner der Sterbehilfe sehen insbesondere nähere [[Angehörigenvertretungsrecht|Angehörige]] als Sterbehelfer in einem problematischen Interessenkonflikt, in dem sich nicht selten wohlmeinende Beförderung eines Sterbewunsches unentwirrbar mit dem unausgesprochenen Wunsch verknoten könnte, von der fordernden, kostspieligen und das eigene Leben ausbremsenden Bürde der Unterhaltung und Pflege eines Schwerkranken befreit zu werden.
    
Die Befürworter meinen demgegenüber, dieser zweifellos nicht unwahrscheinliche Konfliktfall dürfe den ausdrücklichen Sterbewunsch eines Menschen nicht unerfüllbar machen. Schließe man nahe Angehörige davon aus, Sterbehilfe zu leisten, könnte eine solche Hilfe immer noch von institutionell zugelassenen Helfern erfolgen, die kein persönliches oder materielles Interesse am Tod des Sterbewilligen haben.
 
Die Befürworter meinen demgegenüber, dieser zweifellos nicht unwahrscheinliche Konfliktfall dürfe den ausdrücklichen Sterbewunsch eines Menschen nicht unerfüllbar machen. Schließe man nahe Angehörige davon aus, Sterbehilfe zu leisten, könnte eine solche Hilfe immer noch von institutionell zugelassenen Helfern erfolgen, die kein persönliches oder materielles Interesse am Tod des Sterbewilligen haben.
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=== Die Gefahr eines Mobbings zum Tode ===
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=== Die Gefahr eines Mobbings zum Tode - auch im [[IT-Sicherheit|Internet!]]===
    
Die Gegner selbstbestimmten Sterbens haben die große Sorge, die tolerierte und ermöglichte Freiheit zum Tode könne unversehens zu einer Erwartungshaltung der Gesellschaft gegenüber dem Einzelnen mutieren, von einer solchen Freiheit auch Gebrauch zu machen. Hinter einer als Tugend erscheinenden, aus verantwortungsbewusster Einsicht getroffenen Entscheidung lauere so die Gefahr eines "Mobbings zum Tode" derjenigen Gesellschaftsmitglieder, die der Gemeinschaft lästig werden. Hierzu dürfe kein Mensch helfend seine Hand reichen.
 
Die Gegner selbstbestimmten Sterbens haben die große Sorge, die tolerierte und ermöglichte Freiheit zum Tode könne unversehens zu einer Erwartungshaltung der Gesellschaft gegenüber dem Einzelnen mutieren, von einer solchen Freiheit auch Gebrauch zu machen. Hinter einer als Tugend erscheinenden, aus verantwortungsbewusster Einsicht getroffenen Entscheidung lauere so die Gefahr eines "Mobbings zum Tode" derjenigen Gesellschaftsmitglieder, die der Gemeinschaft lästig werden. Hierzu dürfe kein Mensch helfend seine Hand reichen.
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*[http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=14882 Gesetzentwurf Brand, Griese u.a. zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (PDF)]
 
*[http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=14882 Gesetzentwurf Brand, Griese u.a. zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (PDF)]
 
*[http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=14959 Gesetzentwurf MdB Knast u.a.  zum assistierter Suizid (PDF)]
 
*[http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=14959 Gesetzentwurf MdB Knast u.a.  zum assistierter Suizid (PDF)]
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*[http://www.cdl-rlp.de/Download/Suizidbeihilfe_Positionspapier_Hintze_Reimann_Lauterbach_Reiche.pdf Positionspapier Reimann/Hintze "Sterben in Würde" (PDF)]
   
*[http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=14958 Gesetzentwurf Reimann/Hintze/Lauterbach (PDF)]
 
*[http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=14958 Gesetzentwurf Reimann/Hintze/Lauterbach (PDF)]
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*[http://www.cdl-rlp.de/Unsere_Arbeit/Sterbehilfe/Regelung-Suizidbeihilfe-Gutachten.html Stellungnahmen der Sachverständigen im Bundestag]
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*[http://www.cdl-rlp.de/Download/WD-3-3000-155-15.pdf Gutachten des wiss. Dienstes des Bundestags zum Entwurf Reimann/Hintze und Entwurf Künast]
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*[http://www.cdl-rlp.de/Download/WD-3-3000-188-15.pdf Gutachten des wiss. Dienstes des Bundestags zum Entwurf Brand/Giese]
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'''Zeitschriftenbeiträge dazu''':
 
'''Zeitschriftenbeiträge dazu''':
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===wissenschaftliche Arbeiten===
 
===wissenschaftliche Arbeiten===
 
*[http://www.drze.de/im-blickpunkt/sterbehilfe Deutsches  Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften - Thema Sterbehilfe]
 
*[http://www.drze.de/im-blickpunkt/sterbehilfe Deutsches  Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften - Thema Sterbehilfe]
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*[http://www.alzheimerforum.de/2/14/5/PEG_Sterbehilfe.html Aufsatz von RA Sybille Meier zu PEG-Sonden und Sterbehilfe]
   
*[https://www.amazon.de/Angemessene-Betreuung-Ende-Lebens-%C3%9Cberwindung/dp/3525404115 Wittkowski/Schröder: Angemessene Betreuung am Ende des Lebens]
 
*[https://www.amazon.de/Angemessene-Betreuung-Ende-Lebens-%C3%9Cberwindung/dp/3525404115 Wittkowski/Schröder: Angemessene Betreuung am Ende des Lebens]
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*[http://lexetius.com/2003,610 BGH-Beschluss vom 17. März 2003 zur Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen]
 
*[http://lexetius.com/2003,610 BGH-Beschluss vom 17. März 2003 zur Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen]
 
*[http://lexetius.com/2005,1369 BGH-Beschluss vom 8. Juni 2005 zur Einstellung der künstlichen Ernährung]
 
*[http://lexetius.com/2005,1369 BGH-Beschluss vom 8. Juni 2005 zur Einstellung der künstlichen Ernährung]
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*[http://www.nahrungsverweigerung.de/scripts/jur_aspekt.html Internetinfos zum Thema Nahrungsverweigerung]
   
*[http://www.medizinethik.de/patientenautonomie.htm Zusammenstellung vieler Dokumente zur Sterbehilfe (Dr. May)]
 
*[http://www.medizinethik.de/patientenautonomie.htm Zusammenstellung vieler Dokumente zur Sterbehilfe (Dr. May)]
 
*[http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/patientenverfuegung.php Anwaltssuche zur Patientenverfügung]
 
*[http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/patientenverfuegung.php Anwaltssuche zur Patientenverfügung]
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