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| | ==Wahlrechtsausschluss?== | | ==Wahlrechtsausschluss?== |
| − | Unter einem '''Wahlrechtsausschluss''' versteht man den Ausschluss bestimmter Menschen vom aktiven und passiven [[wikipedia:de:Wahlrecht|Wahlrecht]], obwohl diese an sich (vom Alter, der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz her gesehen) wahlberechtigt wären. Das [[Grundrechte|grundrechtsgleiche]] Recht gemäß Art. 38 Abs. 1 GG betrifft direkt nur die Wahl zum Deutschen Bundestag. Dieselben fünf Wahlrechtsgrundsätze sind aber gemäß Art. 28 Abs. 1 GG auch für Wahlen in den [[Bundesländer]]n, Kreisen und [[Selbstverwaltung der deutschen Gemeinden|Kommunen]] geltend. | + | Unter einem '''Wahlrechtsausschluss''' versteht man den Ausschluss bestimmter Menschen vom aktiven und passiven [[wikipedia:de:Wahlrecht|Wahlrecht]], obwohl diese an sich (vom Alter, der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz her gesehen) wahlberechtigt wären. Das [[Grundrechte|grundrechtsgleiche]] Recht gemäß Art. 38 Abs. 1 GG betrifft direkt nur die Wahl zum Deutschen Bundestag (siehe: [[Gesetzgebung]]). Dieselben fünf Wahlrechtsgrundsätze sind aber gemäß Art. 28 Abs. 1 GG auch für Wahlen in den [[Bundesländer]]n, Kreisen und [[Selbstverwaltung der deutschen Gemeinden|Kommunen]] geltend. |
| | [[Bild:Wahlurne.gif|right]] | | [[Bild:Wahlurne.gif|right]] |
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| | ==Wahlrecht in Deutschland== | | ==Wahlrecht in Deutschland== |
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| − | Durch das am 1. Juli 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze wurde ein seit 28 Jahren bestehender, im Einzelfall misslicher Zustand, der Ausschluss bestimmter betreuter Personen vom aktiven und passiven Wahlrecht, beendet. Auch der Wahlausschluss von nach § 63 StGB forensisch [[Unterbringung|untergebrachten]] Straftätern hat durch das gleiche Gesetz sein Ende gefunden. | + | Durch das am 1. Juli 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze wurde ein seit 28 Jahren bestehender, im Einzelfall misslicher Zustand, der Ausschluss bestimmter betreuter Personen vom aktiven und passiven Wahlrecht, beendet. Auch der Wahlausschluss von nach § 63 StGB [[Forensik|forensisch]] [[Unterbringung|untergebrachten]] Straftätern hat durch das gleiche Gesetz sein Ende gefunden. |
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| | Mit dem am 1.1.1992 in Kraft getretenen [[Betreuungsgesetz]] war zwar die Entmündigung abgeschafft worden. Diese hatte als Auswirkung ebenso zum Wahlausschluss geführt wie die Anordnung einer (Zwangs-) Gebrechlichkeitspflegschaft. Anders als noch im 2. Diskussionsteilentwurf empfahl der Regierungsentwurf zum BtG keine vollständige Streichung des Wahlausschlusses, sondern eine Beschränkung auf die Fälle der „Total-Betreuung“, also des Aufgabenkreises „alle Angelegenheiten“. Begründet wurde dies mit dem '''hohen Stellenwert des Wahlrechtes in einer Demokratie'''. | | Mit dem am 1.1.1992 in Kraft getretenen [[Betreuungsgesetz]] war zwar die Entmündigung abgeschafft worden. Diese hatte als Auswirkung ebenso zum Wahlausschluss geführt wie die Anordnung einer (Zwangs-) Gebrechlichkeitspflegschaft. Anders als noch im 2. Diskussionsteilentwurf empfahl der Regierungsentwurf zum BtG keine vollständige Streichung des Wahlausschlusses, sondern eine Beschränkung auf die Fälle der „Total-Betreuung“, also des Aufgabenkreises „alle Angelegenheiten“. Begründet wurde dies mit dem '''hohen Stellenwert des Wahlrechtes in einer Demokratie'''. |
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| | ===Ausschlussgrund strafrechtliche Unterbringung=== | | ===Ausschlussgrund strafrechtliche Unterbringung=== |
| − | Der dritte Ausschlussgrund betrifft strafrechtliche (forensische) [[Unterbringung]]en, also Personen im sogenannten [[wikipedia:de:Maßregelvollzug|Maßregelvollzug]], die aufgrund ihrer fehlenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit ([[wikipedia:de:Schuldfähigkeit|Schuldunfähigkeit]] gem. {{Zitat de §|20|stgb}} StGB) für begangene Straftaten nicht bestraft werden können und die gem. {{Zitat de §|63|stgb}} StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. | + | Der dritte Ausschlussgrund betrifft strafrechtliche ([[Forensik|forensische]]) [[Unterbringung]]en, also Personen im sogenannten [[wikipedia:de:Maßregelvollzug|Maßregelvollzug]], die aufgrund ihrer fehlenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit ([[wikipedia:de:Schuldfähigkeit|Schuldunfähigkeit]] gem. {{Zitat de §|20|stgb}} StGB) für begangene Straftaten nicht bestraft werden können und die gem. {{Zitat de §|63|stgb}} StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. |
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| | Nicht betroffenen sind Personen, die gem. {{Zitat de §|64|stgb}} StGB in einer Entziehungsanstalt untergebracht sind. Ebenfalls nicht betroffen sind Personen, die im Wege einstweiliger Anordnung ({{Zitat de §|126a|stpo}} StPO) vorübergehend untergebracht sind. Sonstige freiheitsentziehende Unterbringungen (sog. zivilrechtliche nach {{Zitat de §|1831|bgb}} BGB oder öffentlich-rechtliche nach den [[wikipedia:de:PsychKG|Psychisch-Kranken-Gesetz]]en der Bundesländer) führen in keinem Falle zu einem Wahlrechtsausschluss. | | Nicht betroffenen sind Personen, die gem. {{Zitat de §|64|stgb}} StGB in einer Entziehungsanstalt untergebracht sind. Ebenfalls nicht betroffen sind Personen, die im Wege einstweiliger Anordnung ({{Zitat de §|126a|stpo}} StPO) vorübergehend untergebracht sind. Sonstige freiheitsentziehende Unterbringungen (sog. zivilrechtliche nach {{Zitat de §|1831|bgb}} BGB oder öffentlich-rechtliche nach den [[wikipedia:de:PsychKG|Psychisch-Kranken-Gesetz]]en der Bundesländer) führen in keinem Falle zu einem Wahlrechtsausschluss. |
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| | * [[Neu|Was ist neu?]] | | * [[Neu|Was ist neu?]] |
| | * [[Grundrechte]], [[Föderalismus]], [[Gesetzgebung]], [[Rechtsprechung]] | | * [[Grundrechte]], [[Föderalismus]], [[Gesetzgebung]], [[Rechtsprechung]] |
| − | * [[ordre public]] | + | * [[ordre public]], [[Polizeirecht]], [[Forensik]] |
| | * [[Diskriminierungsverbot]], [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]] | | * [[Diskriminierungsverbot]], [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]] |
| | * [[Selbstbestimmung]], [[freier Wille]], [[natürlicher Wille]], [[Assistenzleistungen]] | | * [[Selbstbestimmung]], [[freier Wille]], [[natürlicher Wille]], [[Assistenzleistungen]] |
| − | * [[Selbstverwaltung der deutschen Gemeinden]], [[Subsidiaritätsprinzip]] | + | * [[Selbstverwaltung der deutschen Gemeinden]], [[Subsidiaritätsprinzip]], [[Föderalismus]] |
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| | ==Literatur== | | ==Literatur== |