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| | ==Allgemeines== | | ==Allgemeines== |
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| − | Anders als bei Verträgen kommt die [[Erbschaft]] (auch) durch stillschweigende Zustimmung zustande. Das heißt, man wird Erbe, auch ohne dass man es ausdrücklich irgendwo erklärt. In diesem Fall erhält man nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern muss auch für die Schulden aufkommen. Zu dem Vermögen gehören alle Gegenstände, Wertpapiere, Konten, die auf den Namen des Erblassers lauten. | + | Anders als bei Verträgen kommt die [[Erbschaft]] (auch) durch stillschweigende Zustimmung zustande. Das heißt, man wird Erbe, auch ohne dass man es ausdrücklich irgendwo erklärt. In diesem Fall erhält man nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern muss auch für die Schulden aufkommen. Zu dem Vermögen gehören alle Gegenstände, Wertpapiere, [[Girokonto|Konten]], die auf den Namen des Erblassers lauten. |
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| − | Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen die Bestattungskosten (§ 1968 BGB), aber auch alle sonstigen Schulden, die der Erblasser an seinem Todestag hat (Kredite, Unterhaltsrückstände, Kontoüberziehung usw.) | + | Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen die [[Bestattung]]skosten (§ 1968 BGB), aber auch alle sonstigen Schulden, die der Erblasser an seinem Todestag hat (Kredite, Unterhaltsrückstände, Kontoüberziehung usw.) |
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| | ==Erforderlicher Aufgabenkreis des Betreuers== | | ==Erforderlicher Aufgabenkreis des Betreuers== |
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| | Zusammenfassend betrachtet gehen wir daher davon aus, dass es sich bei der Erbausschlagung um eine (primär) vermögensrechtliche Angelegenheit handelt, die von einem Vermögensbetreuer – auch ohne ausdrückliche Erweiterung seines Aufgabenkreises – wahrgenommen werden kann. | | Zusammenfassend betrachtet gehen wir daher davon aus, dass es sich bei der Erbausschlagung um eine (primär) vermögensrechtliche Angelegenheit handelt, die von einem Vermögensbetreuer – auch ohne ausdrückliche Erweiterung seines Aufgabenkreises – wahrgenommen werden kann. |
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| − | Hierfür spricht im Ergebnis übrigens auch die unten stehende (umstrittene) Entscheidung des OLG Stuttgart, die die Ausschlagung einer dem Betreuten angefallenen Erbschaft durch den Betreuer als "in der Regel nicht genehmigungsfähig" angesehen hat (und zwar besonders dann, wenn dadurch ein Zugriff des [[Sozialhilfe]]trägers auf die Erbschaft verhindert wird; vgl. dazu die Kritik von Ivo, FamRZ 2003, 6 ff.). Das Problem des Aufgabenkreises des Betreuers wurde zwar in der Entscheidung nicht angesprochen, das Gericht muss allerdings den dem Betreuer übertragenen [[Aufgabenkreis]] "[[Vermögenssorge]]" grundsätzlich als ausreichend für die Betreuerentscheidung angesehen haben, da es die [[gesetzliche Vertretung|Vertretungsmacht]] des Betreuers unter diesem Blickwinkel nicht problematisiert hat. | + | Hierfür spricht im Ergebnis übrigens auch die unten stehende (umstrittene) Entscheidung des OLG Stuttgart, die die Ausschlagung einer dem Betreuten angefallenen Erbschaft durch den Betreuer als "in der Regel nicht genehmigungsfähig" angesehen hat (und zwar besonders dann, wenn dadurch ein Zugriff des [[Sozialhilfe]]trägers auf die Erbschaft verhindert wird; vgl. dazu die Kritik von Ivo, FamRZ 2003, 6 ff.). Das Problem des Aufgabenkreises des Betreuers wurde zwar in der Entscheidung nicht angesprochen, das Gericht muss allerdings den dem Betreuer übertragenen [[Aufgabenbereich]] "[[Vermögenssorge]]" grundsätzlich als ausreichend für die Betreuerentscheidung angesehen haben, da es die [[gesetzliche Vertretung|Vertretungsmacht]] des Betreuers unter diesem Blickwinkel nicht problematisiert hat. |
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| | ==Erklärung der Ausschlagung== | | ==Erklärung der Ausschlagung== |
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| | ==Siehe auch== | | ==Siehe auch== |
| − | *[[Grundrechte]], [[Erbschaft]], [[Kindschaftsrecht]], [[Vermögenssorge]], [[Vermögensverzeichnis]], [[Trennungsgebot]], [[Regress der Staatskasse]], [[Tod des Betreuten]] | + | *[[Grundrechte]], [[Erbschaft]], [[Kindschaftsrecht]], [[Personenstand]], [[Vermögenssorge]], [[Vermögensverzeichnis]], [[Trennungsgebot]], [[Regress der Staatskasse]], [[Tod des Betreuten]] |
| | *[[wikipedia:de:Erbrecht|Wikipedia-Infos Erbrecht]] | | *[[wikipedia:de:Erbrecht|Wikipedia-Infos Erbrecht]] |
| | *[[wikipedia:de:Nachlassverbindlichkeit|Wikipedia-Infos Nachlassverbindlichkeit]] | | *[[wikipedia:de:Nachlassverbindlichkeit|Wikipedia-Infos Nachlassverbindlichkeit]] |