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Besonderheit im württembergischen Teil von Baden-Württemberg: die Funktion des Vormundschaftsgerichtes übernahm der zuständige [[wikipedia:de:Bezirksnotar|Bezirksnotar]] nach Maßgabe von {{Zitat-dej|§|37|LFGG}} des Landesgesetzes Baden-Württemberg über die freiwillige Gerichtsbarkeit.
 
Besonderheit im württembergischen Teil von Baden-Württemberg: die Funktion des Vormundschaftsgerichtes übernahm der zuständige [[wikipedia:de:Bezirksnotar|Bezirksnotar]] nach Maßgabe von {{Zitat-dej|§|37|LFGG}} des Landesgesetzes Baden-Württemberg über die freiwillige Gerichtsbarkeit.
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Am 01.01.2018 ist die Justizstrukturreform in [[Baden-Württemberg]] in Kraft getreten, mit der Folge der Auflösung der alten württembergischen Gerichtsordnung. Diese württembergische Gerichtsordnung hatte sich von der badischen einst aus historischen Gründen unterschieden. Der traditionsreiche Gliedstaat Baden mit seiner alten Hauptstadt Karlsruhe hatte nach einer Volksabstimmung zusammen mit den ehemals protestantischen Gliedstaaten Württemberg-Hohenzollern und Württemberg-Baden eine neue gemeinsame Landesverfassung bekommen. Landeshauptstadt wurde Stuttgart. Karlsruhe wurde Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs. Die neue Landesverfassung für [[Baden-Württemberg]] trat am 19.11.1953 in Kraft. Das besondere Süddeutsche Notariat war lange durch den Art. 138 GG gegen übereilte Rechtsreformen geschützt. Nun haben seit 2018 alle 16 deutschen Bundesländer die gleichen Gerichtsstrukturen gemäß den Art. 92 bis 104 GG.
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Am 01.01.2018 ist die Justizstrukturreform in [[Baden-Württemberg]] in Kraft getreten, mit der Folge der Auflösung der alten württembergischen Gerichtsordnung. Diese württembergische Gerichtsordnung hatte sich von der badischen einst aus historischen Gründen unterschieden. Der traditionsreiche Gliedstaat Baden mit seiner alten Hauptstadt Karlsruhe hatte nach einer Volksabstimmung zusammen mit den ehemals protestantischen Gliedstaaten Württemberg-Hohenzollern und Württemberg-Baden eine neue gemeinsame Landesverfassung bekommen. Landeshauptstadt wurde Stuttgart. Karlsruhe wurde Sitz des [[Rechtsprechung|Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs]] (siehe § 123 GVG). Die neue Landesverfassung für [[Baden-Württemberg]] trat am 19.11.1953 in Kraft. Das besondere '''Süddeutsche Notariat''' war lange durch den Art. 138 GG gegen übereilte Rechtsreformen geschützt. Nun haben seit 2018 alle 16 deutschen [[Bundesländer]] die gleichen Gerichtsstrukturen gemäß den Art. 92 bis 104 GG.
    
==Umbenennung ab 1.9.2009==
 
==Umbenennung ab 1.9.2009==
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Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in [[wikipedia:de:Familiensache|Familiensache]]n und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) enthielt eine vollständige Neukodifizierung und hatte als neues Stammgesetz das bisherige [[wikipedia:de:FGG|FGG]] und das Buch 6 der [[wikipedia:de:ZPO|ZPO]] zum 01.09.2009 abgelöst. Hierin enthalten war auch eine Neuzuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger sind seither beim [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]] konzentriert, die Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten verblieben beim Vormundschaftsgericht, das seither aber [[Betreuungsgericht]] genannt wird.  
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Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in [[wikipedia:de:Familiensache|Familiensache]]n und in den Angelegenheiten der [[Freier Wille|Freiwilligen]] Gerichtsbarkeit (FamFG) enthielt eine vollständige Neukodifizierung und hatte als neues Stammgesetz das bisherige [[wikipedia:de:FGG|FGG]] und das Buch 6 der [[wikipedia:de:ZPO|ZPO]] zum 01.09.2009 abgelöst. Hierin enthalten war auch eine Neuzuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger sind seither beim [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]] konzentriert, die [[Betreuungssache|Betreuungs-]] und [[Unterbringungssache|Unterbringungsangelegenheiten]] verblieben beim Vormundschaftsgericht, das seither aber [[Betreuungsgericht]] genannt wird.  
    
Auch der eingetragene Verein Vormundschaftsgerichtstag e.V. benannte sich am 05.11.2010 zum Betreuungsgerichtstag e.V. um. Der juristische Fachverband hat seine Bundesgeschäftsstelle und seinen Vereinssitz in Bochum in [[Nordrhein-Westfalen]].
 
Auch der eingetragene Verein Vormundschaftsgerichtstag e.V. benannte sich am 05.11.2010 zum Betreuungsgerichtstag e.V. um. Der juristische Fachverband hat seine Bundesgeschäftsstelle und seinen Vereinssitz in Bochum in [[Nordrhein-Westfalen]].
    
==Pflichten des Gerichtes==
 
==Pflichten des Gerichtes==
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Das Vormundschaftsgericht hat nach {{Zitat de §|1837|bgb}} Abs. 1 BGB eine [[Beratung]]spflicht gegenüber dem Betreuer. Auch ist zu Beginn der Betreuung ein [[Verpflichtungsgespräch|Einführungsgespräch]] zwischen dem [[Rechtspfleger]] des Vormundschaftsgerichtes und dem Betreuer vorgesehen, in dem er den [[Betreuerausweis]] erhält. In diesem Gespräch soll der Betreuer über seine Aufgaben informiert werden ({{Zitat de §|69b|fgg}} FGG). Der Betreuer darf grundsätzlich dem [[Beratung|Rechtsrat]] des Vormundschaftsgerichtes vertrauen.
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Das Vormundschaftsgericht hatte eine [[Beratung]]spflicht gegenüber dem Betreuer. Auch war zu Beginn der Betreuung ein [[Verpflichtungsgespräch|Einführungsgespräch]] zwischen dem [[Rechtspfleger]] des Vormundschaftsgerichtes und dem Betreuer vorgesehen, in dem er den [[Betreuerausweis]] erhielt. In diesem Gespräch sollte der Betreuer über seine Aufgaben informiert werden ({{Zitat de §|69b|fgg}} FGG). Der Betreuer durfte grundsätzlich dem [[Beratung|Rechtsrat]] des Vormundschaftsgerichtes vertrauen.
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Sollten dem Gericht [[Betreuerhaftung|Pflichtwidrigkeiten]] des Betreuers bekannt werden, kann das Gericht Gebote erteilen oder Verbote aussprechen. Diese können auch mit Zwangsgeld durchgesetzt werden (§ 1837 Abs, 3 BGB).
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Waren dem Gericht [[Betreuerhaftung|Pflichtwidrigkeiten]] des Betreuers bekannt geworden, konnte das Gericht Gebote erteilen oder Verbote aussprechen. Diese konnten auch mit Zwangsgeld durchgesetzt werden.
    
== Pflichten des Betreuers ==
 
== Pflichten des Betreuers ==
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=== Der Betreuer ist dem Vormundschaftsgericht zur Auskunft verpflichtet ===
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=== Der Betreuer war dem Vormundschaftsgericht zur Auskunft verpflichtet ===
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Rechtsgrundlagen: § {{Zitat de §|1837|bgb}} ff. BGB
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Rechtsgrundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch, alte Fassung § 1837
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Die [[Beaufsichtigung|Aufsicht]] des [[Vormundschaftsgericht]]es erstreckt sich die gesamte Tätigkeit des Betreuers, sie ist nicht auf einzelne [[Aufgabenkreis]]e, wie den der [[Vermögenssorge]] beschränkt (§ 1837 Abs. 2 BGB). So hat das Vormundschaftsgericht die Möglichkeit, jederzeit vom Betreuer Auskunft über die Führung der Betreuung zu verlangen ( {{Zitat de §|1839|bgb}} BGB). Solche Auskunft kann schriftlich oder persönlich verlangt werden. Zuständig beim Gericht ist hierfür der [[wikipedia:de:Rechtspfleger|Rechtspfleger]]. Bei [[Betreuerhaftung|Pflichtverletzungen]] kann ein [[wikipedia:de:Zwangsgeld|Zwangsgeld]] verhängt werden (§ 1837 Abs. 3 BGB).
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Die [[Beaufsichtigung|Aufsicht]] des [[Vormundschaftsgericht]]es erstreckte sich die gesamte Tätigkeit des Betreuers, sie war nicht auf einzelne [[Aufgabenkreis]]e, wie den der [[Vermögenssorge]] beschränkt. So hatte das Vormundschaftsgericht die Möglichkeit, jederzeit vom Betreuer Auskunft über die Führung der Betreuung zu verlangen. Solche Auskunft konnte schriftlich oder persönlich verlangt werden. Zuständig beim Gericht war hierfür der [[wikipedia:de:Rechtspfleger|Rechtspfleger]]. Bei [[Betreuerhaftung|Pflichtverletzungen]] konnte ein [[wikipedia:de:Zwangsgeld|Zwangsgeld]] verhängt werden.
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===Der Betreuer hat regelmäßig über seine Tätigkeit zu berichten===
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===Der Betreuer hatte regelmäßig über seine Tätigkeit zu berichten===
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Neben einer individuellen Auskunft hat der Betreuer jedoch einmal jährlich auch unaufgefordert über die Führung der Betreuung gegenüber dem Gericht zu [[Jahresbericht|berichten]] ({{Zitat de §|1840|bgb}} BGB). Hierzu können auch vom Gericht zur Verfügung gestellte [[Formulare]] verwendet werden. Neben dem Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten ist auch über die Vermögensverwaltung [[Rechnungslegung|Rechnung zu legen]], soweit der Betreuer auch den [[Aufgabenkreis]] [[Vermögenssorge]] innehat. D.h., dass eine Aufstellung aller Kontobewegungen mit entsprechenden Belegen eingereicht werden muss. In diesem Fall ist auch zu Beginn der Betreuung ein [[Vermögensverzeichnis]] zu erstellen ( {{Zitat de §|1802|bgb}} BGB).
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Neben einer individuellen Auskunft hatte der Betreuer einmal jährlich auch unaufgefordert über die Führung der Betreuung gegenüber dem Gericht zu [[Jahresbericht|berichten]]. Hierzu konnten auch vom Gericht zur Verfügung gestellte [[Formulare]] verwendet werden. Neben dem Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten war auch über die Vermögensverwaltung [[Rechnungslegung|Rechnung zu legen]], soweit der Betreuer auch den [[Aufgabenkreis]] [[Vermögenssorge]] innehatte. D.h., dass eine Aufstellung aller Kontobewegungen mit entsprechenden Belegen eingereicht werden musste. In diesem Fall war auch zu Beginn der Betreuung ein [[Vermögensverzeichnis]] zu erstellen.
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===Vor vielen Entscheidungen muss eine Genehmigung eingeholt werden===
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===Vor vielen Entscheidungen musste eine Genehmigung eingeholt werden===
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Eine Reihe besonders wichtiger Entscheidungen des Betreuers muss vom [[Vormundschaftsgericht]] genehmigt werden. Solche [[Genehmigungspflichten|Genehmigungen]] sind grundsätzlich vor der beabsichtigten Rechtshandlung erforderlich ({{Zitat de §|1829|bgb}} BGB). Auch wenn der Betreuer für eine Angelegenheit eine gerichtliche Genehmigung hat, bleibt er für diese Frage selbst [[Betreuerhaftung|verantwortlich]], eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung gestattet eine Handlung lediglich. Die vermögensrechtlichen Genehmigungspflichten gelten auch für [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormünder]] Minderjähriger und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pfleger]].
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Eine Reihe besonders wichtiger Entscheidungen des Betreuers musste vom [[Vormundschaftsgericht]] genehmigt werden. Solche [[Genehmigungspflichten|Genehmigungen]] waren grundsätzlich vor der beabsichtigten Rechtshandlung erforderlich. Auch wenn der Betreuer für eine Angelegenheit eine gerichtliche Genehmigung hatte, blieb er für diese Frage selbst [[Betreuerhaftung|verantwortlich]], eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung gestattete eine Handlung lediglich. Die vermögensrechtlichen Genehmigungspflichten galten auch für [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormünder]] Minderjähriger und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pfleger]].
    
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
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[[Betreuungsgesetz]], [[Betreuungsverfahren]], [[Betreuerbestellung]], [[Unterbringungsverfahren]], [[Genehmigungspflichten]], [[Beaufsichtigung]], [[Rechtsprechung]]
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* [[Betreuungsgesetz]], [[Betreuungsverfahren]], [[Betreuerbestellung]], [[Eingruppierung]], [[Unterbringungsverfahren]], [[Genehmigungspflichten]], [[Beaufsichtigung]], [[Rechtsprechung]]
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* [[Drittes Betreuungsrechtsänderungsgesetz]]
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* [[Kindschaftsrecht]]
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* [[Haager Übereinkommen]], [[Behindertenkonvention]]
    
== Literatur ==
 
== Literatur ==
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===Bücher im Bundesanzeiger-Verlag===
   
[[Bild:Buecher.jpg|right]]
 
[[Bild:Buecher.jpg|right]]
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/Verfahrenspflegschaft-in-betreuungs-und-unterbrin/ Harm: Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen]
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===Weitere Bücher===
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/376940260X/internetsevon-21 Coeppicus: Handhabung und Reform des Betreuungsgesetzes], ISBN 376940260X
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/376940260X/internetsevon-21 Coeppicus: Handhabung und Reform des Betreuungsgesetzes], ISBN 376940260X
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3170163337/internetsevon-21 Coeppicus: Sachfragen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts], ISBN 3170163337
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3170163337/internetsevon-21 Coeppicus: Sachfragen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts], ISBN 3170163337
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