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Menschen in Deutschland mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung sowie deren Angehörige stehen in ihrer jeweils besonderen Lebenssituation häufig vor tiefgreifenden Problemen und haben viele Fragen. Die Sozialdienste der örtlichen Gesundheitsämter bieten hoffentlich qualifizierte Hilfen dafür an. Die Teams bestehen meistens aus Sozialarbeitenden und sozialpädagogischen Fachkräften und arbeiten mit den fachärztlichen Diensten des Gesundheitsamtes vor Ort eng zusammen.
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Menschen in Deutschland mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung sowie deren Angehörige stehen in ihrer jeweils besonderen Lebenssituation häufig vor tiefgreifenden Problemen und haben viele Fragen. Die Sozialdienste der [[Selbstverwaltung der deutschen Gemeinden|kommunalen]] Gesundheitsämter bieten hoffentlich qualifizierte Hilfen dafür an. Die Teams bestehen meistens aus Sozialarbeitenden und sozialpädagogischen Fachkräften und arbeiten mit den fachärztlichen Diensten des Gesundheitsamtes vor Ort eng zusammen.
    
Sozialpsychiatrische Dienste sind in den [[Psychisch-Kranken-Gesetz|entsprechenden Landesgesetzen]] geregelt. In [[Baden-Württemberg]] ist das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten einschlägig (§ 6 PsychKHG BW). Die Einschränkung von [[Grundrechte]]n der psychisch Kranken wird durch § 56 PsychKHG BW ermöglicht bzw. gesetzlich gerechtfertigt. Dieses Landesgesetz ist seit dem [[Neu|01.01.2015]] in Kraft. Eine Zusammenarbeit der Sozialdienste mit den Rechtsbetreuenden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber im Rahmen einer fallbezogenen [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]] Vorteile für alle Beteiligten bedeuten.
 
Sozialpsychiatrische Dienste sind in den [[Psychisch-Kranken-Gesetz|entsprechenden Landesgesetzen]] geregelt. In [[Baden-Württemberg]] ist das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten einschlägig (§ 6 PsychKHG BW). Die Einschränkung von [[Grundrechte]]n der psychisch Kranken wird durch § 56 PsychKHG BW ermöglicht bzw. gesetzlich gerechtfertigt. Dieses Landesgesetz ist seit dem [[Neu|01.01.2015]] in Kraft. Eine Zusammenarbeit der Sozialdienste mit den Rechtsbetreuenden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber im Rahmen einer fallbezogenen [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]] Vorteile für alle Beteiligten bedeuten.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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* [[Psychisch-Kranken-Gesetz]]
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* [[Psychisch-Kranken-Gesetz]], [[Besonderer Vertreter im Verwaltungsverfahren]]
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* [[Vulnerabilität]]
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* [[Vulnerabilität]], [[Diskriminierungsverbot]]
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* [[elektronische Patientenakte]] (ePA), [[Notfalldaten]]
 +
* [[Krankenhaussozialdienst]]
 +
* [[Anhörung]], [[Betreuungsrichter]]
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* [[MDK-Gutachten]]
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* [[Eingliederungshilfe]]
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* [[Rechtsprechung zur Anhörung]]
 +
* [[Unterbringungsähnliche Maßnahme]]
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* [[Unterbringung]]
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* [[Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz]]
 
* [[Grundrechte]]
 
* [[Grundrechte]]
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* [[ordre public]], [[Polizeirecht]], [[Forensik]]
 +
* [[Ausländer]], [[Behindertenkonvention]], [[Haager Übereinkommen]]
 +
* [[Selbstverwaltung der deutschen Gemeinden]], [[Eingruppierung]]
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* [[Unterstützungspflicht]]
 
* [[Betreuungsgerichtshilfe]]
 
* [[Betreuungsgerichtshilfe]]
 
* [[Subsidiaritätsprinzip]]
 
* [[Subsidiaritätsprinzip]]
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==Weblinks==
 
==Weblinks==
 
* [https://www.betanet.de/sozialpsychiatrischer-dienst.html Was macht der sozialpsychiatrische Dienst?]
 
* [https://www.betanet.de/sozialpsychiatrischer-dienst.html Was macht der sozialpsychiatrische Dienst?]
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[[Kategorie:Sozialrecht]]
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