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Bei [[Tod des Betreuers|Todesfällen]] ist auch die örtliche [[Polizeirecht|Polizei]] zu verständigen (§ 1553 Abs. 1 Satz 4 RVO).
 
Bei [[Tod des Betreuers|Todesfällen]] ist auch die örtliche [[Polizeirecht|Polizei]] zu verständigen (§ 1553 Abs. 1 Satz 4 RVO).
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Die Leistungen der Unfallversicherung sind von ihrer Grundstruktur zu vergleichen mit Leistungen der gesetzlichen Kranken- bzw. Rentenversicherung, weichen jedoch in einigen Punkten von diesen Leistungen zugunsten des Versicherten ab.
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Die Leistungen der Unfallversicherung sind von ihrer Grundstruktur in Deutschland zu vergleichen mit Leistungen der gesetzlichen [[Krankenversicherung|Kranken-]] bzw. [[Rente]]nversicherung, weichen jedoch in einigen Punkten von diesen Leistungen zugunsten des Versicherten ab.
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==Rechtsprechung==
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==[[Rechtsprechung]]==
    
*'''[http://lexetius.com/1999,1421 BSG, Urteil vom 23. 03. 1999], B 2 U 15/ 98 R''': Zum Unfallversicherungsschutz eines [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuers]] während des Besuchs bei dem Betreuten.
 
*'''[http://lexetius.com/1999,1421 BSG, Urteil vom 23. 03. 1999], B 2 U 15/ 98 R''': Zum Unfallversicherungsschutz eines [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuers]] während des Besuchs bei dem Betreuten.
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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* [[Rente]]
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* [[Rente]], [[Krankenversicherung]], [[Pflegeversicherung]], [[Haftpflichtversicherung]], [[Freier Wille]]
 
* [[Arbeitsvertrag]]
 
* [[Arbeitsvertrag]]
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* [[Datenschutz]], [[IT-Sicherheit]], [[digitale Barrierefreiheit]]
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* [[Betreuungsgericht]]
    
== Landesunfallkassen in Deutschland ==
 
== Landesunfallkassen in Deutschland ==
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(Hinweis: soweit nur eine Kasse pro Bundesland existiert, ist diese zuständig für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] sowie Mitarbeiter von [[Betreuungsbehörde]]n; anderenfalls ist die Landesunfallkasse zuständig für ehrenamtliche Betreuer und die kommunale Unfallkasse für Behördenmitarbeiter)
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(Hinweis: soweit nur eine Kasse pro [[Bundesländer|Bundesland]] existiert, ist diese zuständig für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] sowie Mitarbeiter von [[Betreuungsbehörde]]n; anderenfalls ist die Landesunfallkasse zuständig für ehrenamtliche Betreuer und die kommunale Unfallkasse für Behördenmitarbeiter)
    
Unfallkasse [[Baden-Württemberg]]
 
Unfallkasse [[Baden-Württemberg]]
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