Mit dem Merkmal "Bedeutung" sind die Auswirkungen der Tätigkeit angesprochen. Anhaltspunkte hierfür können sich aus der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben. Die Tätigkeit muss sich hinsichtlich der Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 3 deutlich wahrnehmbar herausheben (vgl. Senatsurteil vom 29.09.1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO; Senatsurteil vom 01.03.1995 - 4 AZR 8/94 - AP, aaO). | Mit dem Merkmal "Bedeutung" sind die Auswirkungen der Tätigkeit angesprochen. Anhaltspunkte hierfür können sich aus der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben. Die Tätigkeit muss sich hinsichtlich der Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 3 deutlich wahrnehmbar herausheben (vgl. Senatsurteil vom 29.09.1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO; Senatsurteil vom 01.03.1995 - 4 AZR 8/94 - AP, aaO). |