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Der Beschluss muss auch eine [[Rechtsmittel]]belehrung beinhalten (§ 39 FamFG). Das mögliche Rechtsmittel ist die [[Beschwerde]], die der Betreute und weitere Personen binnen eines Monats einlegen können (§ 303 FamFG).
 
Der Beschluss muss auch eine [[Rechtsmittel]]belehrung beinhalten (§ 39 FamFG). Das mögliche Rechtsmittel ist die [[Beschwerde]], die der Betreute und weitere Personen binnen eines Monats einlegen können (§ 303 FamFG).
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==Überprüfungsfrist==
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==[[Überprüfungsfrist]]==
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In der gerichtlichen Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers bzw. die Anordnung eines [[Einwilligungsvorbehalt]]es ({{Zitat de §|1825|bgb}} BGB) ist auch der Zeitpunkt zu nennen, zu dem die Anordnung erneut in einem gerichtlichen Verfahren überprüft wird (§ 295 FamFG). Der Zeitraum darf höchstens 7 Jahre betragen. Bei Gerichtsentscheidungen gegen den Willen des Betreuten ist die Frist 2 Jahre. Der Beschluss ist bekannt zu machen.
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In der gerichtlichen Entscheidung über die [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] bzw. die Anordnung eines [[Einwilligungsvorbehalt]]es ({{Zitat de §|1825|bgb}} BGB) ist auch der Zeitpunkt zu nennen, zu dem die Anordnung erneut in einem gerichtlichen Verfahren überprüft wird (§ 295 FamFG). Der Zeitraum darf höchstens 7 Jahre betragen. Bei Gerichtsentscheidungen gegen den Willen des Betreuten ist die Frist 2 Jahre. Der Beschluss ist bekannt zu machen.
    
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
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==Bekanntgabe==
 
==Bekanntgabe==
 
[[Bild:PZU.jpg|250px|right]]
 
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Die gerichtliche Entscheidung wird dem Betroffenen bekannt gegeben (§§ 40, 287 FamFG  ). Die Entscheidungsgründe müssen nicht bekannt gegeben werden, wenn nach ärztlichem Zeugnis dies für den Betroffenen einen gesundheitlichen Nachteil bedeuten würde (§ 288 FamFG). Die [[Betreuungsbehörde]] und der [[Verfahrenspfleger]] werden ebenfalls informiert.
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Die gerichtliche Entscheidung wird dem Betroffenen bekannt gegeben (§§ 40, 287 FamFG  ). Die Entscheidungsgründe müssen nicht bekannt gegeben werden, wenn nach [[Arztzeugnis|ärztlichem Zeugnis]] dies für den Betroffenen einen gesundheitlichen Nachteil bedeuten würde (§ 288 FamFG). Die [[Betreuungsbehörde]] und der [[Verfahrenspfleger]] werden ebenfalls informiert.
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Unter bestimmten Umständen erhalten auch weitere Stellen, z.B. andere Gerichte und Behörden, wie die Meldebehörde oder die Einrichtung, in der der Betreute untergebracht ist, Nachricht von der [[Betreuerbestellung]] (vgl. §§ 308 - 311 FamFG.
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Unter bestimmten Umständen erhalten auch weitere Stellen, z.B. andere Gerichte und Behörden, wie die Meldebehörde oder die Einrichtung, in der der Betreute untergebracht ist, Nachricht von der [[Betreuerbestellung]] (vgl. §§ 308 - 311 FamFG).
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Der Betreute, der Betreuer, die [[Betreuungsbehörde]] sowie ggf weitere Personen können [[Beschwerde]] einlegen (§§ 59, 303, 304 FamFG).
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Der Betreute, der [[Betreuer]], die [[Betreuungsbehörde]] sowie ggf. weitere Personen können [[Beschwerde]] einlegen (§§ 59, 303, 304 FamFG).
    
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
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*ders.: Das Einführungsgespräch; BtPrax 1995, 198
 
*ders.: Das Einführungsgespräch; BtPrax 1995, 198
 
*Giers: Die Vollstreckung nach dem FamFG - Ausbilck; FPR 2008, 441
 
*Giers: Die Vollstreckung nach dem FamFG - Ausbilck; FPR 2008, 441
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*Mroß, Zustellung bei rechtlicher Betreuung – Änderung unter dem Radar, DGVZ 2025, 219
 
*Rink: Anforderungen an das Vormundschaftsgericht aufgrund des neuen BtG; FuR 1990, 253
 
*Rink: Anforderungen an das Vormundschaftsgericht aufgrund des neuen BtG; FuR 1990, 253
 
*ders.: Kritische Anmerkungen zum Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen; R&P 1991, 148
 
*ders.: Kritische Anmerkungen zum Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen; R&P 1991, 148
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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*[[Betreuungsrichter]], [[Betreuungsgericht]]
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*[[Betreuungsrichter]], [[Betreuungsgericht]], [[Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz]]
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*[[Grundrechte]]
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*[[Anregung der Betreuerbestellung]], [[Zwangsbehandlung]], [[Forensik]]
 +
*[[Grundrechte]], [[Diskriminierungsverbot]], [[Freier Wille]], [[Personenstand]]
 
*[[Betreuerausweis]]
 
*[[Betreuerausweis]]
 
*[[Verpflichtungsgespräch]]
 
*[[Verpflichtungsgespräch]]
 
*[[Unterbringungsverfahren]]
 
*[[Unterbringungsverfahren]]
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*[[Rechtsprechung]]
+
*[[Rechtsprechung]], [[Zwangsvollstreckung]]
 +
*[[Zug-um-Zug-Leistung]]
 
*[[einstweilige Anordnung]]
 
*[[einstweilige Anordnung]]
    
[[Kategorie:Betreuungsverfahren]]
 
[[Kategorie:Betreuungsverfahren]]
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