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== Begriff ==
 
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Die '''Patientenverfügung''' ist juristisch gesehen eine [[wikipedia:de:Willenserklärung|Willenserklärung]]. Es handelt sich dabei um eine vorweg genommene (antizipierte) Einwilligung in ärztliche Maßnahmen (vor allem intensivmedizinische Maßnahmen) oder deren Verweigerung i.S. des § 228 StGB. Am 18. Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung zur ''Patientenverfügung'', die am 1. September 2009 als 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft in Kraft getreten ist, siehe hier den [[Patientenverfügungsgesetz|neuen Gesetzestext]].
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Die '''Patientenverfügung''' ist juristisch gesehen eine [[wikipedia:de:Willenserklärung|Willenserklärung]]. Es handelt sich dabei um eine vorweg genommene (antizipierte) Einwilligung in ärztliche Maßnahmen (vor allem intensivmedizinische Maßnahmen) oder deren Verweigerung i.S. des § 228 StGB. Am 18. Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung zur ''Patientenverfügung'', die am 1. September 2009 als [[Drittes Betreuungsrechtsänderungsgesetz|3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz]] in Kraft getreten ist, siehe hier den [[Patientenverfügungsgesetz|neuen Gesetzestext]].
    
Eine verbreitete, aber missverständliche Bezeichnung ist auch '''Patiententestament''', da es – anders als beim [[wikipedia:de:Testament|Testament]] – um eine Verfügung geht, die nicht ''nach'', sondern ''vor'' dem Tod einer Person beachtet werden soll.
 
Eine verbreitete, aber missverständliche Bezeichnung ist auch '''Patiententestament''', da es – anders als beim [[wikipedia:de:Testament|Testament]] – um eine Verfügung geht, die nicht ''nach'', sondern ''vor'' dem Tod einer Person beachtet werden soll.
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Das Bundesjustizministerium zu der Frage, wann Patientenverfügungen verbindlich sind:
 
Das Bundesjustizministerium zu der Frage, wann Patientenverfügungen verbindlich sind:
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:''"Wenn in einer Patientenverfügung Festlegungen für ärztliche Maßnahmen in bestimmten Situationen enthalten sind, sind diese verbindlich, wenn durch diese Festlegungen ihr Wille für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Die Ärztin oder der Arzt muss eine derart verbindliche Patientenverfügung beachten. Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein. Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung vom 17.03.2003, XII ZB 2/03 betont, dass es die Würde des Menschen gebiete, ein im einwilligungsfähigen Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht - etwa in Form einer Patientenverfügung - auch dann noch zu respektieren, wenn die Verfasserin oder der Verfasser der Patientenverfügung zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung nicht mehr in der Lage ist. Das betont auch die Bundesärztekammer in ihren Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung, in denen es heißt: "Patientenverfügungen sind verbindlich, sofern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation beziehen und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde"." ''
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:''"Wenn in einer Patientenverfügung Festlegungen für ärztliche Maßnahmen in bestimmten Situationen enthalten sind, sind diese verbindlich, wenn durch diese Festlegungen ihr Wille für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Die Ärztin oder der Arzt muss eine derart verbindliche Patientenverfügung beachten. Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein. Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung vom 17.03.2003, XII ZB 2/03 betont, dass es die Würde des Menschen gebiete, ein im einwilligungsfähigen Zustand ausgeübtes [[Selbstbestimmung]]srecht - etwa in Form einer Patientenverfügung - auch dann noch zu respektieren, wenn die Verfasserin oder der Verfasser der Patientenverfügung zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung nicht mehr in der Lage ist. Das betont auch die Bundesärztekammer in ihren Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung, in denen es heißt: "Patientenverfügungen sind verbindlich, sofern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation beziehen und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde"." ''
    
Mehr siehe [https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Patientenverfuegung.html Broschüre des Bundesjustizministeriums zur Patientenverfügung (PDF)]
 
Mehr siehe [https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Patientenverfuegung.html Broschüre des Bundesjustizministeriums zur Patientenverfügung (PDF)]
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'''BVerfG, Beschluss vom 08.06.2021, 2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18'''
 
'''BVerfG, Beschluss vom 08.06.2021, 2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18'''
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#Staatliche Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG gegenüber einer untergebrachten Person können eine Zwangsbehandlung nicht rechtfertigen, wenn diese die in Rede stehende Behandlung im Zustand der Einsichtsfähigkeit durch eine [[Patientenverfügung]] wirksam ausgeschlossen hat.
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#Staatliche Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG gegenüber einer untergebrachten Person und ihren [[Grundrechte]]n können eine Zwangsbehandlung nicht rechtfertigen, wenn diese die in Rede stehende Behandlung im Zustand der Einsichtsfähigkeit durch eine [[Patientenverfügung]] wirksam ausgeschlossen hat.
 
#Der Vorrang individueller [[Selbstbestimmung]] auf der Grundlage des allgemeinen Persönlichkeitsrechts setzt voraus, dass der Betroffene seine Entscheidung mit freiem Willen und im Bewusstsein über ihre Reichweite getroffen hat. Seine Erklärung ist daraufhin auszulegen, ob sie hinreichend bestimmt und die konkrete Behandlungs- und Lebenssituation von ihrer Reichweite umfasst ist.
 
#Der Vorrang individueller [[Selbstbestimmung]] auf der Grundlage des allgemeinen Persönlichkeitsrechts setzt voraus, dass der Betroffene seine Entscheidung mit freiem Willen und im Bewusstsein über ihre Reichweite getroffen hat. Seine Erklärung ist daraufhin auszulegen, ob sie hinreichend bestimmt und die konkrete Behandlungs- und Lebenssituation von ihrer Reichweite umfasst ist.
 
#Die staatliche Pflicht zum Schutz der [[Grundrechte]] anderer Personen, die mit dem Betroffenen in der Einrichtung des Maßregelvollzugs in Kontakt treten, bleibt unberührt. Die autonome Willensentscheidung des Patienten kann nur so weit reichen, wie seine eigenen Rechte betroffen sind. Über Rechte anderer Personen kann er nicht disponieren.
 
#Die staatliche Pflicht zum Schutz der [[Grundrechte]] anderer Personen, die mit dem Betroffenen in der Einrichtung des Maßregelvollzugs in Kontakt treten, bleibt unberührt. Die autonome Willensentscheidung des Patienten kann nur so weit reichen, wie seine eigenen Rechte betroffen sind. Über Rechte anderer Personen kann er nicht disponieren.
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== Form der Patientenverfügung==
 
== Form der Patientenverfügung==
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Seit 01.09.2009 ist nach § 1901a Abs. 1 BGB die Schriftform erforderlich. Diese ist in § 126 BGB definiert. Hiernach muss das Dokument, dass nicht eigenhändig (anders als ein Testament) verfasst sein muss (Vordruckverwendung ist also zulässig, wenn auch nicht unbedingt sinnvoll) entweder
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Seit 01.09.2009 ist nach § 1901a Abs. 1 BGB (heute § 1827 BGB) die Schriftform erforderlich. Diese ist in § 126 BGB definiert. Hiernach muss das Dokument, dass nicht eigenhändig (anders als ein Testament) verfasst sein muss (Vordruckverwendung ist also zulässig, wenn auch nicht unbedingt sinnvoll) entweder
 
*eigenhändig '''unterschrieben''' oder
 
*eigenhändig '''unterschrieben''' oder
 
*mit einem öffentlichen, d.h. vom Notar beglaubigten '''Handzeichen''' versehen sein.
 
*mit einem öffentlichen, d.h. vom Notar beglaubigten '''Handzeichen''' versehen sein.
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== Besondere Situation in Notfällen ==
 
== Besondere Situation in Notfällen ==
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Ein praktisches Problem der rechtlich wirksamen Patientenverfügung liegt darin, dass sie bei einem [[wikipedia:de:Notfall|Notfall]] oft nicht vorliegt und in der Eile der Notsituation auch nicht ermittelt werden kann. Deswegen werden [[wikipedia:de:Wiederbelebung|Wiederbelebungmaßnahmen]] häufig auch dann durchgeführt, wenn der Betroffene dem widersprochen hatte. In der gebotenen Eile einer Notfallsituation wird sich zudem nur schwer feststellen lassen, ob eine vorliegende Verfügung gültig ist und den zuletzt geäußerten Willen des Patienten richtig wiedergibt.
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Ein praktisches Problem der rechtlich wirksamen Patientenverfügung liegt darin, dass sie bei einem [[wikipedia:de:Notfall|Notfall]] oft nicht vorliegt und in der Eile der Notsituation auch nicht ermittelt werden kann. Deswegen werden [[wikipedia:de:Wiederbelebung|Wiederbelebungmaßnahmen]] häufig auch dann durchgeführt, wenn der Betroffene dem [[Widerspruchsrecht|widersprochen hatte]]. In der gebotenen Eile einer Notfallsituation wird sich zudem nur schwer feststellen lassen, ob eine vorliegende Verfügung gültig ist und den zuletzt geäußerten Willen des Patienten richtig wiedergibt.
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Diese Lücke versucht die [[Gesundheitliche Versorgungsplanung]] zu schließen, in dem sie nach einem ausführlichen Gesprächsprozess neben der klassischen Patientenverfügung einen "Notfallbogen" anbietet, auf dem mit einem Blick erkennbar ist, ob beispielsweise eine Reanimation oder Krankenhauseinweisung gewünscht ist - und zwar in jeglicher lebensbedrohlichen Notfallsituation die mit Einwilligungsunfähigkeit einhergeht. Damit müssen nicht erst bestimmten Bedingungen eingetreten sein, deren Erfüllung sich meist nur durch eine Diagnostik im Krankenhaus überprüfen lässt (wie z.B. der unabwendbare Sterbeprozess).
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Diese Lücke versucht die [[Gesundheitliche Versorgungsplanung]] zu schließen, in dem sie nach einem ausführlichen Gesprächsprozess neben der klassischen Patientenverfügung einen "[[Notfalldaten|Notfallbogen]]" anbietet, auf dem mit einem Blick erkennbar ist, ob beispielsweise eine Reanimation oder Krankenhauseinweisung gewünscht ist - und zwar in jeglicher lebensbedrohlichen Notfallsituation die mit Einwilligungsunfähigkeit einhergeht. Damit müssen nicht erst bestimmten Bedingungen eingetreten sein, deren Erfüllung sich meist nur durch eine Diagnostik im Krankenhaus überprüfen lässt (wie z.B. der unabwendbare Sterbeprozess).
 
   
 
   
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Sind entgegen dem erklärten Willen in einer Patientenverfügung lebenserhaltende Notmaßnahmen getroffen worden, sind sie auf Wunsch des wieder entscheidungsfähigen Patienten oder im Falle von dessen fortdauernder Entscheidungsunfähigkeit auf Betreiben des Betreuers abzubrechen oder einzustellen (vgl. § 1904 Abs. 2-4 BGB).
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Sind entgegen dem erklärten Willen in einer Patientenverfügung lebenserhaltende Notmaßnahmen getroffen worden, sind sie auf Wunsch des wieder entscheidungsfähigen Patienten oder im Falle von dessen fortdauernder Entscheidungsunfähigkeit auf Betreiben des Betreuers abzubrechen oder einzustellen (vgl. § 1829 Abs. 2-4 BGB).
    
Das in der Schweiz (siehe dort) praktizierte Verfahren böte auch in Deutschland hier praktische Hilfe: ebenso wie ein Organspenderausweis könnte eine in der Brieftasche mitgeführte Patientenverfügung oder zumindest ein Hinweis auf deren Bestehen, ihren Verwahrungsort, und die Kontaktdaten des zu ihrer Durchsetzung Bevollmächtigten ungewollte Notfallmaßnahmen wenigstens teilweise hindern.
 
Das in der Schweiz (siehe dort) praktizierte Verfahren böte auch in Deutschland hier praktische Hilfe: ebenso wie ein Organspenderausweis könnte eine in der Brieftasche mitgeführte Patientenverfügung oder zumindest ein Hinweis auf deren Bestehen, ihren Verwahrungsort, und die Kontaktdaten des zu ihrer Durchsetzung Bevollmächtigten ungewollte Notfallmaßnahmen wenigstens teilweise hindern.
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In einem solchen Falle hat das Gericht den Betroffenen, soweit möglich anzuhören. Angehörige sollen ebenfalls angehört werden. Zwingend ist ein [[Verfahrenspfleger]] zu bestellen und ein [[Sachverständigengutachten]] einzuholen, wobei der Sachverständige nicht zugleich der behandelnde Arzt sein soll (§ 298 FamFG). Der Genehmigungsbeschluss ist an den Betreuer/Bevollmächtigten und an den Verfahrenspfleger zuzustellen und wird erst 14 Tage nach der Zustellung rechtswirksam (§ 287 FamFG). Dh., dass lebenserhaltende Maßnahmen in einem solchen Falle bis zu diesem Zeitpunkt fortzusetzen sind.
 
In einem solchen Falle hat das Gericht den Betroffenen, soweit möglich anzuhören. Angehörige sollen ebenfalls angehört werden. Zwingend ist ein [[Verfahrenspfleger]] zu bestellen und ein [[Sachverständigengutachten]] einzuholen, wobei der Sachverständige nicht zugleich der behandelnde Arzt sein soll (§ 298 FamFG). Der Genehmigungsbeschluss ist an den Betreuer/Bevollmächtigten und an den Verfahrenspfleger zuzustellen und wird erst 14 Tage nach der Zustellung rechtswirksam (§ 287 FamFG). Dh., dass lebenserhaltende Maßnahmen in einem solchen Falle bis zu diesem Zeitpunkt fortzusetzen sind.
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==Rechtsprechung==
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==[[Rechtsprechung]]==
 
Rechtsprechung: '''OLG Hamm, Beschluss vom 19.12.2006, 15 W 126/06'''; FamRZ 2007, 934 = FGPrax 2007, 190: Patientenverfügung gegen Unterbringung?:
 
Rechtsprechung: '''OLG Hamm, Beschluss vom 19.12.2006, 15 W 126/06'''; FamRZ 2007, 934 = FGPrax 2007, 190: Patientenverfügung gegen Unterbringung?:
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Der Ansatz eines Geschäftswerts über 5.000 € hinaus erscheint aber nicht sachgerecht, wenn die Vermögensverhältnisse der Beteiligten bereits bei der Bemessung des Geschäftswerts für eine mit einer Betreuungs- und Patientenverfügung eng verknüpften General- und Vorsorgevollmacht  berücksichtigt worden sind, weil den wirtschaftlichen Verhältnissen der Beteiligten bereits auf diese Weise ausreichend Rechnung getragen ist.
 
Der Ansatz eines Geschäftswerts über 5.000 € hinaus erscheint aber nicht sachgerecht, wenn die Vermögensverhältnisse der Beteiligten bereits bei der Bemessung des Geschäftswerts für eine mit einer Betreuungs- und Patientenverfügung eng verknüpften General- und Vorsorgevollmacht  berücksichtigt worden sind, weil den wirtschaftlichen Verhältnissen der Beteiligten bereits auf diese Weise ausreichend Rechnung getragen ist.
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'''BGH, Beschluss vom 07.05.2025, XII ZB 24/25'''
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Eine Patientenverfügung iSv § 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB steht der Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme entgegen, wenn die Patientenverfügung wirksam errichtet wurde, eine Regelung zu [[Zwangsbehandlung]] enthält und auch in der konkreten Behandlungssituation Geltung beanspruchen soll.
    
==Schweiz==
 
==Schweiz==
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== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
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* [[Elektronische Patientenakte]]
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* [[Elektronische Patientenakte]], [[Medikationsplan]], [[Nutzungspflicht]]
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* [[Gesundheitliche Versorgungsplanung]]
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* [[Dokumentationspflicht]]
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* [[Vorsorgevollmacht]], [[Betreuungsverfügung]]
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* [[Interoperabilität]]
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* [[digitale Barrierefreiheit]]
 +
* [[Gesundheitliche Versorgungsplanung]], [[Notfalldaten]]
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* [[Vorsorgevollmacht]], [[Vorsorgeregister]], [[Betreuungsverfügung]], [[Vertreterverfügung]]
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* [[Beglaubigung durch Betreuungsbehörde]]
 
* [[Einwilligungsfähigkeit]]
 
* [[Einwilligungsfähigkeit]]
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* [[Erörterungsgespräch]]
+
* [[Erörterungsgespräch]], [[Anfangsgespräch]]
 
* [[Arztzeugnis]]
 
* [[Arztzeugnis]]
 
* [[Checkliste für Arztgespräche]]
 
* [[Checkliste für Arztgespräche]]
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*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3899351878/internetsevon-21 Bühler: Betreuungsrecht und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag] 2. Aufl. 2005, ISBN 3899351878
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3899351878/internetsevon-21 Bühler: Betreuungsrecht und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag] 2. Aufl. 2005, ISBN 3899351878
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3150180694/internetsevon-21 Bundesärztekammer: Empfehlungen zur Patientenaufklärung, in Wiesing, Urban (Hrsg.): Ethik in der Medizin, Stuttgart 2000, S. 101 ff], ISBN 3-15-018069-4  
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3150180694/internetsevon-21 Bundesärztekammer: Empfehlungen zur Patientenaufklärung, in Wiesing, Urban (Hrsg.): Ethik in der Medizin, Stuttgart 2000, S. 101 ff], ISBN 3-15-018069-4  
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*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3980835103/internetsevon-21 Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz (Hrsg.): Patientenverfügungen - Fügen oder Verfügen? (Schriftenreihe der BAG Band III), Der Hospiz Verlag Wuppertal 2002], ISBN 3-9808351-0-3
   
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3837502236/internetsevon-21 Coeppicus: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sterbehilfe, Klartext-Verlag 2009], ISBN 978-3-8375-0223-7
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3837502236/internetsevon-21 Coeppicus: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sterbehilfe, Klartext-Verlag 2009], ISBN 978-3-8375-0223-7
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3609164514/internetsevon-21 Coeppicus: Das "Gesetz über Patientenverfügungen" und Sterbehilfe, ecomed-Verlag 2010], ISBN 978-3609164519
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3609164514/internetsevon-21 Coeppicus: Das "Gesetz über Patientenverfügungen" und Sterbehilfe, ecomed-Verlag 2010], ISBN 978-3609164519
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/340653063x/internetsevon-21 Justizministerium Bayern: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter], ISBN 340653063x
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/340653063x/internetsevon-21 Justizministerium Bayern: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter], ISBN 340653063x
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*[https://www.cfmueller.de/Rechts-und-Steuerpraxis/Zivilrecht-Zivilprozessrecht/Der-Wille-des-Patienten-entscheidet-Softcover.html?WAN=520438 Kierig/Behlau, Patientenwille]
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825854272/internetsevon-21 Kielstein/Sass: Die persönliche Patientenverfügung; Vorbereitung, Bausteine, Modelle], ISBN 3825854272
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849864/internetsevon-21 Kielstein/Sass: Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht ], ISBN 3825849864
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849864/internetsevon-21 Kielstein/Sass: Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht ], ISBN 3825849864
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3451050447/internetsevon-21 Klie/Student: Die Patientenverfügung. Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen ], ISBN 3451050447
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3451050447/internetsevon-21 Klie/Student: Die Patientenverfügung. Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen ], ISBN 3451050447
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580321/internetsevon-21 Knieper: Patiententestament - ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580321
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580321/internetsevon-21 Knieper: Patiententestament - ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580321
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580410/internetsevon-21 Knieper: Vorsorge fürs Alter- ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580410
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580410/internetsevon-21 Knieper: Vorsorge fürs Alter- ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580410
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*[https://www.amazon.de/Die-Rechtswirkungen-einer-Patientenverfügung-Voraussetzungen/dp/3836477203 Die Rechtswirkungen einer Patientenverfügung], ISBN 3836477203
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3891917678/internetsevon-21 Langenfeld: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patiententestament nach dem neuen Betreuungsrecht], ISBN 3891917678
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3832529950/internetsevon-21 Manfred von Lewinski: ''Freiheit zum Tode?'' - Annäherungen und Anstöße, Logos-Verlag 2012], ISBN 978-3-8325-2995-6
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3832529950/internetsevon-21 Manfred von Lewinski: ''Freiheit zum Tode?'' - Annäherungen und Anstöße, Logos-Verlag 2012], ISBN 978-3-8325-2995-6
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3930457741/internetsevon-21 Lipp: Patientenautonomie und Lebensschutz; Göttingen 2005], ISBN 3930457741 [http://webdoc.sub.gwdg.de/univerlag/2005/lipp.pdf Volltext, PDF])
   
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849155/internetsevon-21 May: Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige; Münster, 2000], ISBN 3-8258-4915-5
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849155/internetsevon-21 May: Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige; Münster, 2000], ISBN 3-8258-4915-5
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3896552015/internetsevon-21  Müller: Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen in der Praxis], ISBN 3896552015
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3896552015/internetsevon-21  Müller: Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen in der Praxis], ISBN 3896552015
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423507462/internetsevon-21 Putz/Steldinger: Patientenrechte am Ende des Lebens, 5. Aufl. 2014], ISBN 3423507462
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423507462/internetsevon-21 Putz/Steldinger: Patientenrechte am Ende des Lebens, 5. Aufl. 2014], ISBN 3423507462
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3824050161/internetsevon-21 Rudolf/Bittler: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung ], ISBN 3824050161
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3824050161/internetsevon-21 Rudolf/Bittler: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung ], ISBN 3824050161
−
* [http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/mm-100-124.htm#mm_111 Sass/Kielstein: Die medizinische Betreuungsverfügung in der Praxis ]
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/342807730X/internetsevon-21 Schöllhammer: Die Rechtsverbindlichkeit des Patiententestaments ], ISBN 342807730X
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/342807730X/internetsevon-21 Schöllhammer: Die Rechtsverbindlichkeit des Patiententestaments ], ISBN 342807730X
−
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3527707379/internetsevon-21 Staufer/Kohlmann/Hülsmeyer: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Co für Dummies, 2012], ISBN 3527707379
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3879990484/internetsevon-21  Stier/Wurm/Wurm: Patiententestament ], ISBN 3879990484
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3879990484/internetsevon-21  Stier/Wurm/Wurm: Patiententestament ], ISBN 3879990484
 
* [https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/altersvorsorge-rente/patientenverf%C3%BCgung-12326 Verbraucherzentrale: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ]
 
* [https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/altersvorsorge-rente/patientenverf%C3%BCgung-12326 Verbraucherzentrale: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ]
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====Broschüren====
 
====Broschüren====
−
*[https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html Broschüre Patientenverfügung (Bundesjustizministerium)]
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* [https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Patientenverfuegung_Textbausteine_word.html Textbausteine Patientenverfügung (Bundesjustizministerium)]
   
*[https://www.patientenverfuegung.digital/ratgeber/patientenverfuegung Ratgeber zur Patientenverfügung] von [https://www.patientenverfuegung.digital/ Patientenverfügung.digital]
 
*[https://www.patientenverfuegung.digital/ratgeber/patientenverfuegung Ratgeber zur Patientenverfügung] von [https://www.patientenverfuegung.digital/ Patientenverfügung.digital]
−
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/378411167X/internetsevon-21 CV Rheinland-Pfalz: Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, daß ich meine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann? ], ISBN 378411167X
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3936065039/internetsevon-21  Knieper/Walther: Patiententestament - Patientenverfügung - damit mein Wille respektiert wird- Antworten auf Ihre Fragen (Broschüre)], ISBN 3936065039
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3936065039/internetsevon-21  Knieper/Walther: Patiententestament - Patientenverfügung - damit mein Wille respektiert wird- Antworten auf Ihre Fragen (Broschüre)], ISBN 3936065039
−
*[http://www.ekd.de/download/patientenvorsorge.pdf Handreichung und Formular christliche Patientenverfügung - Neufassung 2011 (PDF)]
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*[http://www.ekd.de/download/patientenvorsorge.pdf Handreichung und Formular christliche Patientenverfügung - Neufassung 2018 (PDF)]
    
===Zeitschriftenbeiträge===
 
===Zeitschriftenbeiträge===
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*ders.: Hinweise und Muster für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten; FPR 2007,73
 
*ders.: Hinweise und Muster für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten; FPR 2007,73
 
*Albrecht/Albrecht: Die Patientenverfügung - jetzt gesetzlich geregelt; MittBayNot 2009, 426
 
*Albrecht/Albrecht: Die Patientenverfügung - jetzt gesetzlich geregelt; MittBayNot 2009, 426
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*[http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&p=Borasio&id=66840 Bauer, Axel W.: Patientenverfügung: Ärzte sind Anwälte des Lebensrechts Dtsch Arztebl 2009; 106(47): A-2368 (PDF)]
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*Bauer, Axel W.: Patientenverfügung: Ärzte sind Anwälte des Lebensrechts Dtsch Arztebl 2009; 106(47): A-2368
 
*Baumann/Hartmann: Die zivilrechtliche Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Lebens aus der Sicht der notariellen Praxis, DNotZ 2000, 594
 
*Baumann/Hartmann: Die zivilrechtliche Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Lebens aus der Sicht der notariellen Praxis, DNotZ 2000, 594
 
*Becker-Schwarze: Patientenautonomie aus juristischer Sicht, FPR 2007, 52
 
*Becker-Schwarze: Patientenautonomie aus juristischer Sicht, FPR 2007, 52
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*Bienwald: Erlaubt die UN-Behindertenrechtskonvention den Eltern und Betreuern ihres geistig behinderten Sohnes die Errichtung einer Patientenverfügung für ihn ? BtPrax 2013, 145
 
*Bienwald: Erlaubt die UN-Behindertenrechtskonvention den Eltern und Betreuern ihres geistig behinderten Sohnes die Errichtung einer Patientenverfügung für ihn ? BtPrax 2013, 145
 
*Borasio/Putz/Eisenmenger: Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gestärkt, Dtsch Arztebl 2003, A 2062
 
*Borasio/Putz/Eisenmenger: Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gestärkt, Dtsch Arztebl 2003, A 2062
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*[http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&p=Borasio&id=66178 Borasio/Höfling/Wiesing: „Patientenverfügungsgesetz“ – Umsetzung in der klinischen Praxis, Dt.Ärzteblatt 2009, A 1952]
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*Borasio/Höfling/Wiesing: „Patientenverfügungsgesetz“ – Umsetzung in der klinischen Praxis, Dt.Ärzteblatt 2009, A 1952
 
*Brechtken: Psychiatrische Patientenverfügungen und die Odysseus-Problematik; GesR 2021, 681  
 
*Brechtken: Psychiatrische Patientenverfügungen und die Odysseus-Problematik; GesR 2021, 681  
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*[http://www.pea-ev.de/fileadmin/download/Homepage/patientenverfuegung.pdf Brucker: Selbstbestimmt Vorsorge treffen. Teil II: Patientenverfügung; Die BKK – Vertragspartner & Versorgungssysteme (PDF)]
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*Brucker: Selbstbestimmt Vorsorge treffen. Teil II: Patientenverfügung; Die BKK – Vertragspartner & Versorgungssysteme
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*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Tagungen/West-BGT/23/Brosey_Wille_des_Patienten_entscheidet_BtPrax4-09.pdf Brosey: Der Wille des Patienten entscheidet; BtPrax 2009, S. 175-177 (697 KB)]
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*Brosey: Der Wille des Patienten entscheidet; BtPrax 2009, S. 175-177
 
*dies.: Psychiatrische Patientenverfügung nach dem 3. BtÄndG; BtPrax 2010, 161
 
*dies.: Psychiatrische Patientenverfügung nach dem 3. BtÄndG; BtPrax 2010, 161
 
*Bühler/Stolz: Das neue Gesetz zu Patientenverfügungen in der Praxis; BtPrax 2009, 261  
 
*Bühler/Stolz: Das neue Gesetz zu Patientenverfügungen in der Praxis; BtPrax 2009, 261  
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*dies.: Patientenwille, Patientenverfügung, Behandlungswunsch - ein Jahr nach Inkrafttreten des 3. BtÄndG; R&P 2010, 201
 
*dies.: Patientenwille, Patientenverfügung, Behandlungswunsch - ein Jahr nach Inkrafttreten des 3. BtÄndG; R&P 2010, 201
 
*Hoppe: Patientenverfügungen – eine Stellungnahme aus ärztlicher Sicht; FPR 2010, 257
 
*Hoppe: Patientenverfügungen – eine Stellungnahme aus ärztlicher Sicht; FPR 2010, 257
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*[http://palliativmedizin.klinikum.uni-muenchen.de/docs/jox/bewusstlos.pdf Jox: Bewusstlos, aber autonom? Ethische Analyse stellvertretender Entscheidungen für einwilligungsunfähige Patienten; EthikMed 2004, 401 (PDF)]
   
*Kamps: Pflicht zur Beachtung von Patientenverfügungen; ZMGR 2009, 207  
 
*Kamps: Pflicht zur Beachtung von Patientenverfügungen; ZMGR 2009, 207  
−
*[http://www.dghs.de/fileadmin/user_upload/Dateien/PDF/HLS_Archiv/HLS_03_2016.pdf Kautz: Dürfen Jugendliche eine Patientenverfügung erstellen?; Humes Leben humanes Sterben 3/2016, 14 (PDF)]
   
*Klas: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und deren Rechtsverbindlichkeit, PflR 2002, 219, 261
 
*Klas: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und deren Rechtsverbindlichkeit, PflR 2002, 219, 261
 
*Klöpperpieper: Patientenverfügung und Strafrecht; FPR 2010, 260
 
*Klöpperpieper: Patientenverfügung und Strafrecht; FPR 2010, 260
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*Kubiciel: Tötung auf Verlangen und assistierter Suizid als selbstbestimmtes Sterben? JZ 2009, 600
 
*Kubiciel: Tötung auf Verlangen und assistierter Suizid als selbstbestimmtes Sterben? JZ 2009, 600
 
*Kübler: Selbstbestimmung am Lebensende - Die Patientenverfügung im Gesetzgebungsverfahren; ZRP 2008, 236
 
*Kübler: Selbstbestimmung am Lebensende - Die Patientenverfügung im Gesetzgebungsverfahren; ZRP 2008, 236
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*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Themen/Betrifft_Betreuung/8_Rechtsfuersorge_im_Soz.staat_200507.pdf#Page=185 Kutzer: Patientenautonomie am Lebensende; Betrifft: Betreuung 8, S. 185-191 (1,4 MB)]
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*Kutzer: Patientenautonomie am Lebensende; Betrifft: Betreuung 8, S. 185-191
 
*Kutzer, Der Wille des Patienten ist am Lebensende entscheidend, ZRP 2004, 214
 
*Kutzer, Der Wille des Patienten ist am Lebensende entscheidend, ZRP 2004, 214
 
*ders.: Der Gesetzgeber muss die Sterbebegleitung regeln, ZRP 2005, 277
 
*ders.: Der Gesetzgeber muss die Sterbebegleitung regeln, ZRP 2005, 277
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*Leonhard: Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen beschlossen; RdLH 2009, 99
 
*Leonhard: Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen beschlossen; RdLH 2009, 99
 
*Lipp: „Sterbehilfe“ und Patientenverfügung, FamRZ 2004, 317
 
*Lipp: „Sterbehilfe“ und Patientenverfügung, FamRZ 2004, 317
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*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Themen/Betrifft_Betreuung/8_Rechtsfuersorge_im_Soz.staat_200507.pdf#Page=211 Lindemann: Die Diskussion um die Patientenverfügung; Betrifft: Betreuung 8, S. 211-214 (1,4 MB)]
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*Lindemann: Die Diskussion um die Patientenverfügung; Betrifft: Betreuung 8, S. 211-214
 
*Locher: Die neuen Regelungen zur Patientenverfügung; FamRB 2010, 56
 
*Locher: Die neuen Regelungen zur Patientenverfügung; FamRB 2010, 56
 
*Lorenz: Aktuelle Verfassungsfragen der Euthanasie; JZ 2009, 57
 
*Lorenz: Aktuelle Verfassungsfragen der Euthanasie; JZ 2009, 57
 
*Ludyga: Der Abbruch lebensverlängernder oder -erhaltender Maßnahmen auf Grund von Patientenverfügungen und die Genehmigung des Betreuungsgerichts; FPR 2010, 266
 
*Ludyga: Der Abbruch lebensverlängernder oder -erhaltender Maßnahmen auf Grund von Patientenverfügungen und die Genehmigung des Betreuungsgerichts; FPR 2010, 266
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*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Patientenautonomie/Meier_Patiententenautonomie_06_94.pdf Meier: Suizid, Patiententestament, Altersvorsorgevollmacht und Zulässigkeit der Vertretung in Gesundheits- und anderen höchstpersönlichen Angelegenheiten; BtPrax 1994, 190 (PDF)]
   
*Meier: Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht - Probleme der aktiven und passiven Sterbehilfe, BtPrax 1996, 161
 
*Meier: Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht - Probleme der aktiven und passiven Sterbehilfe, BtPrax 1996, 161
 
*Meyer-Götz: Patientenverfügung - was nun ? NJ 2009, 363
 
*Meyer-Götz: Patientenverfügung - was nun ? NJ 2009, 363
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*dies.: Die Patientenverfügung nach dem 3. BtÄndG: alles geregelt und vieles ungeklärt; DNotZ 2010, 169
 
*dies.: Die Patientenverfügung nach dem 3. BtÄndG: alles geregelt und vieles ungeklärt; DNotZ 2010, 169
 
*Müller-Busch: Patientenautonomie am Lebensende aus (palliativ-)medizinischer Sicht, BtPrax 2005, 52
 
*Müller-Busch: Patientenautonomie am Lebensende aus (palliativ-)medizinischer Sicht, BtPrax 2005, 52
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*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Themen/Betrifft_Betreuung/8_Rechtsfuersorge_im_Soz.staat_200507.pdf#Page=192 ders.: Patientenautonomie am Lebensende aus (palliativ)-medizinischer Sicht; Betrifft: Betreuung 8, S. 192-197 (1,4 MB)]
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*ders.: Patientenautonomie am Lebensende aus (palliativ)-medizinischer Sicht; Betrifft: Betreuung 8, S. 192-197
−
*[http://www.aerztekammer-berlin.de/40presse/15_meldungen/00644_Das_Patientenverf__gungsgesetz/00644_Titel_BAe_12_09_Patientenverfuegungen.pdf Niemick: Das neue »Patientenverfügungsgesetz«Hinweise zu ärztlichem Handeln; Berliner Ärztebl. 12/2009, 15 (auch als PDF)]
   
*Olzen: Selbstbestimmung über das Ende des Lebens, ArztR 2001, 116
 
*Olzen: Selbstbestimmung über das Ende des Lebens, ArztR 2001, 116
 
*ders.: Die gesetzliche Neuregelung der Patientenverfügung; JR 2009, 354
 
*ders.: Die gesetzliche Neuregelung der Patientenverfügung; JR 2009, 354
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*Putz: Die Patientenverfügung; FPR 1/2012
 
*Putz: Die Patientenverfügung; FPR 1/2012
 
*Probst Patientenverfügung – gelöste und ungelöste Probleme nach der Neuregelung; FF (Forum Famlienrecht) 2010, 144
 
*Probst Patientenverfügung – gelöste und ungelöste Probleme nach der Neuregelung; FF (Forum Famlienrecht) 2010, 144
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*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Themen/Betrifft_Betreuung/8_Rechtsfuersorge_im_Soz.staat_200507.pdf#Page=198 Riedel: Die Diskussion um die Patientenverfügung; Betrifft: Betreuung 8, S. 198-210]
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*Riedel: Die Diskussion um die Patientenverfügung; Betrifft: Betreuung 8, S. 198-210
 
*Rehborn: Passive Sterbehilfe und Patiententestament, MDR 1998, 1464
 
*Rehborn: Passive Sterbehilfe und Patiententestament, MDR 1998, 1464
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*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Themen/Betrifft_Betreuung/8_Rechtsfuersorge_im_Soz.staat_200507.pdf#Page=215 Renesse: Die Patientenverfügung in der Diskussion; Betrifft: Betreuung 8, S. 215-222  und  BtPrax 2005, 47]
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*Renesse: Die Patientenverfügung in der Diskussion; Betrifft: Betreuung 8, S. 215-222  und  BtPrax 2005, 47
 
*Renner: Zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung; ZAP 2009, 1075
 
*Renner: Zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung; ZAP 2009, 1075
 
*ders.: Die Patientenverfügung - Gestaltungs- und Beratungshinweise nach der Reform; ZFE 2010, 341
 
*ders.: Die Patientenverfügung - Gestaltungs- und Beratungshinweise nach der Reform; ZFE 2010, 341
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*Roglmeier/Lenz: Live and let die - die gesetzlichen Neuregelungen zur Patientenverfügung; ZErb 2009, 236
 
*Roglmeier/Lenz: Live and let die - die gesetzlichen Neuregelungen zur Patientenverfügung; ZErb 2009, 236
 
*dies.: Die gesetzliche Regelung des Rechtsinstitutes der Patientenverfügung in der Diskussion - eine Synopse; ZErb 2008, 335
 
*dies.: Die gesetzliche Regelung des Rechtsinstitutes der Patientenverfügung in der Diskussion - eine Synopse; ZErb 2008, 335
−
*[https://www.sozialrecht-rosenow.de/files/roland-rosenow/downloads/e2019_rosenow_freier_wille.pdf Rosenow: Das Subjekt der Autonomie; BtMan 2005, 142 (PDF)]
   
*Roth: Die Verbindlichkeit des Patientenverfügung und der Schutz des Selbstbestimmungsrechts, JZ 2004, 494
 
*Roth: Die Verbindlichkeit des Patientenverfügung und der Schutz des Selbstbestimmungsrechts, JZ 2004, 494
−
*[http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&p=Borasio&id=66839 Ruhnau: Patientenverfügung: Der Arzt als Richter? Dtsch Arztebl 2009; 106(47): A-2367]
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*Ruhnau: Patientenverfügung: Der Arzt als Richter? Dtsch Arztebl 2009; 106(47): A-2367
−
*[http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&p=Borasio&id=66830 Sass: Patientenverfügungen: Werte, Wünsche und Ängste; Dtsch Arztebl 2009; 106(47): A-2358]
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*Sass: Patientenverfügungen: Werte, Wünsche und Ängste; Dtsch Arztebl 2009; 106(47): A-2358
 
*Schaffer: Patientenautonomie am Ende des Lebens, BtPrax 2003, 143
 
*Schaffer: Patientenautonomie am Ende des Lebens, BtPrax 2003, 143
 
*Schiffer: Patientenverfügung: Der Weg in den Rechtsalltag; ZErb 2019, 93
 
*Schiffer: Patientenverfügung: Der Weg in den Rechtsalltag; ZErb 2019, 93
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*Schumacher, Ist die Umsetzung des Patientenverfügungsgesetzes gefährdet?, FPR 2010, 474
 
*Schumacher, Ist die Umsetzung des Patientenverfügungsgesetzes gefährdet?, FPR 2010, 474
 
*Seifert: Zur Stärkung der Patientenautonomie in Frankreich; FamRZ 2006, 11
 
*Seifert: Zur Stärkung der Patientenautonomie in Frankreich; FamRZ 2006, 11
−
*[http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/8-2010/index.html Silberg: Alte und neue Probleme mit Patientenverfügungen; HFR 2010, 104; auch online]
  −
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Patientenautonomie/Simon_Patientenverfuegung_04_07.pdf Simon: Kommentar zu den Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis, BtPrax 2008, 254 (PDF)]
   
*[http://www.aerzteblatt.de/archiv/129545 Sommer u.a.: Patientenverfügungen in stationären Einrichtungen der Seniorenpflege: Vorkommen, Validität, Aussagekraft und Beachtung durch das Pflegepersonal; Dtsch Arztebl Int 2012; 109(37): 577-83; DOI: 10.3238/arztebl.2012.0577]
 
*[http://www.aerzteblatt.de/archiv/129545 Sommer u.a.: Patientenverfügungen in stationären Einrichtungen der Seniorenpflege: Vorkommen, Validität, Aussagekraft und Beachtung durch das Pflegepersonal; Dtsch Arztebl Int 2012; 109(37): 577-83; DOI: 10.3238/arztebl.2012.0577]
 
*Simon: Vorsorgliche Willensbekundungen bei Demenz; BtPrax 2018, 147
 
*Simon: Vorsorgliche Willensbekundungen bei Demenz; BtPrax 2018, 147
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===wissenschaftliche Arbeiten===
 
===wissenschaftliche Arbeiten===
−
*[http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/31476.html Jung: Das Sterben alter Menschen in der modernen Gesellschaft]
   
*[https://web.archive.org/web/20070610135644/http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/ls/wll/prof/vorgaengewill.pdf R. Will, Professorin  an der Humboldt Universität Berlin, Richterin des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg a.D., zum derzeitigen Meinungsstand über die Sterbehilfe-Problematik (PDF)]
 
*[https://web.archive.org/web/20070610135644/http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/ls/wll/prof/vorgaengewill.pdf R. Will, Professorin  an der Humboldt Universität Berlin, Richterin des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg a.D., zum derzeitigen Meinungsstand über die Sterbehilfe-Problematik (PDF)]
−
*[http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/5175.html Schneider: Strafrechtliche Wirkungen einer sog. Patientenverfügung]
  −
*[https://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Themen/Betrifft_Betreuung/9_Qualitaet_im_Betreuungswesen_200711.pdf Diskussionsbeiträge auf dem 10. VGT 2006 zum Thema Patientenautonomie am Lebensende, in: Betrifft: Betreuung 9, S. 160ff. (PDF 0,9 MB)]
  −
*[https://www.ruhr-uni-bochum.de/malakow/mam/zme/materialien/mm-162.pdf Strätling u.a.: Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung in Deutschland. Eine interdisziplinäre Analyse rechts- und gesellschaftspolitischer Gestaltungsspielräume (PDF)]
      
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
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===Allgemeines===
 
===Allgemeines===
 
*[http://bgt-ev.de/patientenverfuegungsgesetz.html Materialien des Betreuungsgerichtstages zu Patientenverfügungen]
 
*[http://bgt-ev.de/patientenverfuegungsgesetz.html Materialien des Betreuungsgerichtstages zu Patientenverfügungen]
 +
*[https://psywill.de Internetseite über die psychiatrische Willenserklärung]
    
===Broschüren, Formulierungshilfen===
 
===Broschüren, Formulierungshilfen===
−
  −
*[https://www.malteser.de/fileadmin/Files_sites/malteser_de_Relaunch/Angebote_und_Leistungen/Patientenverfuegung/Ergaenzung_zur_Patientenverfuegung_Covid-19_formular_neu_beschreibbar.pdf Ergänzung zur Patientenverfügung bei Corona-Infektion (Malteser, PDF)]
  −
   
*[https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=36 Broschüre des Bundesjustizministeriums zur Patientenverfügung (PDF)]
 
*[https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=36 Broschüre des Bundesjustizministeriums zur Patientenverfügung (PDF)]
 
*[https://www.patientenverfuegung.digital/ Patientenverfügung.digital] (bietet kostenlose Erstellung von Patientenverfügungen)]
 
*[https://www.patientenverfuegung.digital/ Patientenverfügung.digital] (bietet kostenlose Erstellung von Patientenverfügungen)]
−
*[http://wegweiser-betreuung.de/psychiatrie/patientenverfuegung Muster einer psychiatrischen Patientenverfügung]
  −
*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Themen/Patientenverf%C3%BCgungen/Patientenverfuegung_Handreichung_20090828.pdf Handreichung des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband vom 28. August 2009 zum neuen Gesetz zur Regelung der Patientenverfügungen und seiner Umsetzung (PDF)]
   
*[https://www.ekd.de/Christliche-Patientenvorsorge-15454.htm Christliche Patientenvorsorge]
 
*[https://www.ekd.de/Christliche-Patientenvorsorge-15454.htm Christliche Patientenvorsorge]
 
*[[Formulare#Formulare_zu_Vorsorgevollmachten|Übersicht über Formulare u.a. zu Patientenverfügungen]]
 
*[[Formulare#Formulare_zu_Vorsorgevollmachten|Übersicht über Formulare u.a. zu Patientenverfügungen]]
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* [http://www.patientenverfuegung.de Informationsseiten des Humanistischen Verband Deutschlands (bietet Formulare zum Herunterladen)]
 
* [http://www.patientenverfuegung.de Informationsseiten des Humanistischen Verband Deutschlands (bietet Formulare zum Herunterladen)]
 
* [https://www.bestattungsplanung.de/patientenverfuegung.html kostenlose, individuelle Online-Patientenverfügung zum herunterladen als PDF auf Basis der Textbausteine des BMJ]
 
* [https://www.bestattungsplanung.de/patientenverfuegung.html kostenlose, individuelle Online-Patientenverfügung zum herunterladen als PDF auf Basis der Textbausteine des BMJ]
−
* [http://www.senioren-fragen.de/patientenverfugung.html Einfache Erklärung der Patientenverfügung mit Musterformular und angeschlossenem Hilfeforum]
   
*[https://www.stiftung-patientenschutz.de/service/patientenverfuegung_vollmacht/pruefung-kostenfrei Prüfung von Patientenverfügungen durch Deutsche Stiftung Patientenschutz]
 
*[https://www.stiftung-patientenschutz.de/service/patientenverfuegung_vollmacht/pruefung-kostenfrei Prüfung von Patientenverfügungen durch Deutsche Stiftung Patientenschutz]
 
*[http://www.medizinethik.de/verfuegungen.htm Linksammlung von Vorsorgeverfügungen (www.medizinethik.de)]
 
*[http://www.medizinethik.de/verfuegungen.htm Linksammlung von Vorsorgeverfügungen (www.medizinethik.de)]
 
*[https://www.stiftung-patientenschutz.de/patientenverfuegung_vollmacht/12_punkte_check 12 Fragen zur Prüfung Ihrer Vorsorgedokumente von Deutsche Stiftung Patientenschutz]
 
*[https://www.stiftung-patientenschutz.de/patientenverfuegung_vollmacht/12_punkte_check 12 Fragen zur Prüfung Ihrer Vorsorgedokumente von Deutsche Stiftung Patientenschutz]
−
*[https://kkvd.de/wp-content/uploads/page/Leitfaden-Patientenverfuegung-KKVD.pdf Leitfaden Patientenverfügung (Kath. Krankenhausverband, PDF)]
      
===Zur Gesetzesentwicklung===
 
===Zur Gesetzesentwicklung===
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*[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf '''Gesetzentwurf Zöller, Faust u.a. vom 18.12.2008, Bt-Drs. 16/11493''']
 
*[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf '''Gesetzentwurf Zöller, Faust u.a. vom 18.12.2008, Bt-Drs. 16/11493''']
 
*[http://www.medizinethik.de/patientenautonomie.htm Zusammenstellung aktueller Dokumente zur Patientenautonomiedebatte (May)]
 
*[http://www.medizinethik.de/patientenautonomie.htm Zusammenstellung aktueller Dokumente zur Patientenautonomiedebatte (May)]
−
*[https://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Stellungnahmen/2009-2011/Patientenverfuegung_Stellungnahme_20090227.pdf Stellungnahme des VGT e.V. zu Eckpunkten für ein Patientenverfügungsgesetz (23 KB)]
   
*[https://web.archive.org/web/20091010024335/http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2009/23679930_kw10_recht/ Stellungnahmen der Sachverständigen in der Anhörung des Bt-Rechtsausschusses am 4.3.2009]
 
*[https://web.archive.org/web/20091010024335/http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2009/23679930_kw10_recht/ Stellungnahmen der Sachverständigen in der Anhörung des Bt-Rechtsausschusses am 4.3.2009]
    
====Ältere Texte====
 
====Ältere Texte====
−
*[http://www.bmj.bund.de/media/archive/695.pdf Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Patientenautonomie am Lebensende (BMJ; Juni 2004)]
   
*[http://dip.bundestag.de/btd/15/037/1503700.pdf Zwischenbericht der Enquete-Kommission Recht und Ethik der mod. Medizin (Sept. 2004)]
 
*[http://dip.bundestag.de/btd/15/037/1503700.pdf Zwischenbericht der Enquete-Kommission Recht und Ethik der mod. Medizin (Sept. 2004)]
 
*[https://web.archive.org/web/20070816111111/http://www.dnotv.de/pdf/STN_Betreuungsrecht.pdf Stellungnahme des Dt. Notarvereins zum RefE]
 
*[https://web.archive.org/web/20070816111111/http://www.dnotv.de/pdf/STN_Betreuungsrecht.pdf Stellungnahme des Dt. Notarvereins zum RefE]
−
*[https://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Stellungnahmen/2002-2005/Referentenentwurf_3._BtAEndG_Stellungnahme_20050129.pdf Stellungnahme des VGT e.V. zu einem Referentenentwurf des 3. BtÄndG (Patientenverfügungsgesetz) (153 KB)]
  −
*[http://patientenverfuegung.de/pv/PDF%20Dateien/Studiezum3BtRAendG.pdf Interdisziplinäre Analyse zum RefE]
   
* [https://web.archive.org/web/20060303170243/http://www.bundestag.de/bic/analysen/2004/2004_10_27.pdf Der aktuelle Begriff (27.10.2004) vom Bundestag (PDF)]
 
* [https://web.archive.org/web/20060303170243/http://www.bundestag.de/bic/analysen/2004/2004_10_27.pdf Der aktuelle Begriff (27.10.2004) vom Bundestag (PDF)]
−
*[http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/pdf/Stellungnahme_Patientenverfuegung.pdf Stellungnahme des Nationalen Ethikrates (Juni 2005, PDF)]
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*[http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/pdf/Stellungnahme_Sterbebegleitung.pdf Neue Stellungnahme des Nationalen Ethikrates (Juli 2006, PDF)]
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*[http://patientenverfuegung-jetzt.de/faq/welche-vorschlage-gibt-es-bisher Übersicht über die Gesetzentwürfe]
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*[http://www.medizinethik.de/Bundestag-2008-06-26-16172-kurz.pdf Bundestagsdebatte, 1. Lesung Stünker-Entwurf vom 26.6.2008 (PDF)]
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*[http://www.medizinethik.de/Bundestag-2007-03-29.pdf Protokoll der Bundestagsdiskussion vom 29.3.2007 (PDF)]
   
*[http://www.beepworld.de/members94/chancen-online/rechtslage-vergleich.htm Die derzeitige Rechtslage im Vergleich zum Gruppenantrag Bosbach, Röspel, Winkler, Fricke MdB et.al]
 
*[http://www.beepworld.de/members94/chancen-online/rechtslage-vergleich.htm Die derzeitige Rechtslage im Vergleich zum Gruppenantrag Bosbach, Röspel, Winkler, Fricke MdB et.al]
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* [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6f45c9ec4295b5dcb238b5389f417487&client=2&anz=12&pos=11&nr=25809&Blank=1.pdf Volltext der Grundsatzentscheidung des BGH vom 17.3.2003] (PDF-Datei)
 
* [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6f45c9ec4295b5dcb238b5389f417487&client=2&anz=12&pos=11&nr=25809&Blank=1.pdf Volltext der Grundsatzentscheidung des BGH vom 17.3.2003] (PDF-Datei)
 
*[[Sterbehilfedokumente|Rechtsprechungsübersicht zur Sterbehilfe]]
 
*[[Sterbehilfedokumente|Rechtsprechungsübersicht zur Sterbehilfe]]
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* [http://www.baek.de/downloads/Sterbebegleitung_17022011.pdf Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung vom Februar 2011 (PDF)]
   
* [https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Patienten/Hinweise_Patientenverfuegung.pdf Handreichungen der Bundesärztekammer für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen, Stand November 2018 (PDF)]
 
* [https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Patienten/Hinweise_Patientenverfuegung.pdf Handreichungen der Bundesärztekammer für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen, Stand November 2018 (PDF)]
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*[http://relevancy2.bger.ch/php/clir/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=1&from_date=&to_date=&from_year=2001&to_year=2004&sort=relevance&insertion_date=&query_words=Patientenverf%FCgung&part=all&de_fr=&de_it=&fr_de=&fr_it=&it_de=&it_fr=&orig=&translation=&rank=1&highlight_docid=atf%3A%2F%2F127-I-6%3Ade&number_of_ranks=451&azaclir=clir ] (Entscheidung des Schweizer Bundesgerichtes vom 22.3.2001 zu Patientenverfügung und Zwangsbehandlung)
      
===Infos zum Recht in Österreich===
 
===Infos zum Recht in Österreich===
 
*[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Text des österreichischen Patientenverfügungsgesetzes]
 
*[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Text des österreichischen Patientenverfügungsgesetzes]
 
*[https://www.hospiz.at/wordpress/wp-content/uploads/2019/09/Online-PV-Formular_elektronisch_ausfuellbar.pdf Muster-Patientenverfügung nach österreichischem Recht]
 
*[https://www.hospiz.at/wordpress/wp-content/uploads/2019/09/Online-PV-Formular_elektronisch_ausfuellbar.pdf Muster-Patientenverfügung nach österreichischem Recht]
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*[http://docplayer.org/17669604-Das-neue-patientenverfuegungs-gesetz.html Prof. Dr. Memmer, Wien, zum österreichischen Patientenverfügungsgesetz (PDF)]
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*[http://www.patientenanwalt-kaernten.at/downloads/Patientenverf%C3%BCgung%20neu.pdf  Weitere Infos zum Österr. Recht (PDF)]
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*[http://www.patientenanwalt.com/pdf/0610upatzent_UnivProfDrUlrichKoertner.pdf Prof. Körtner: Wegweiser zur Umsetzung der Patientenrechte (PDF)]
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*[https://www.patientenanwalt.com/download/Expertenletter/Patientenverfuegung/0610upatzent_UnivProfDrUlrichKoertner.pdf Körtner: Das österreichische Patientenverfügungsgesetz: Entstehungsgeschichte, Inhalt, Bewertung (PDF)]
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*[http://www.patientenanwalt.com/pdf/LetterDrBachinger_DasneuePatientenverfuegungs-Gesetz.pdf Dr. Bachinger: Das neue Patientenverfügungsgesetz (PDF)]
   
*[[wikipedia:de:Patientenverfügungsgesetz|Wikipedia-Infoseite zum österr. Patientenverfügungsgesetz]]
 
*[[wikipedia:de:Patientenverfügungsgesetz|Wikipedia-Infoseite zum österr. Patientenverfügungsgesetz]]
  
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