Ist der Sterilisationsbetreuer als [[Berufsbetreuer]] bestellt, hat er gem. {{Zitat de §|11|vbvg}} Satz 1 [[VBVG]] einen Vergütungsanspruch für nachgewiesenen konkreten Zeitaufwand (bei akademischer Ausbildung gem. {{Zitat de §|3|vbvg}} VBVG Stundensatz von 44 Euro zuzügl. [[Aufwendungsersatz]]). Die Vorschriften über die pauschalierte [[Betreuervergütung]] für Berufsbetreuer (§§ 8, 9 VBVG) finden auf den Sterilsationsbetreuer keine Anwendung. | Ist der Sterilisationsbetreuer als [[Berufsbetreuer]] bestellt, hat er gem. {{Zitat de §|11|vbvg}} Satz 1 [[VBVG]] einen Vergütungsanspruch für nachgewiesenen konkreten Zeitaufwand (bei akademischer Ausbildung gem. {{Zitat de §|3|vbvg}} VBVG Stundensatz von 44 Euro zuzügl. [[Aufwendungsersatz]]). Die Vorschriften über die pauschalierte [[Betreuervergütung]] für Berufsbetreuer (§§ 8, 9 VBVG) finden auf den Sterilsationsbetreuer keine Anwendung. |