Änderungen

K
Zeile 12: Zeile 12:  
Die Römisch-Katholische Kirche im Deutschen Reich hat biologische, chemische und mechanische Mittel zur Familienplanung verboten. Die Empfängnis einer deutschen Ehefrau sollte weiterhin nur von Gott und der Biologie bestimmt werden. Der ehemalige bayerische Polizeikommandeur, Chef der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), „Reichsführer der SS“ und „Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums“ Heinrich Himmler hatte am 21.01.1941 eine entsprechend lautende Polizeiverordnung erlassen. Diese galt in einzelnen katholischen Gliedstaaten Westdeutschlands formaljuristisch bis ins Jahr 1969 weiter!
 
Die Römisch-Katholische Kirche im Deutschen Reich hat biologische, chemische und mechanische Mittel zur Familienplanung verboten. Die Empfängnis einer deutschen Ehefrau sollte weiterhin nur von Gott und der Biologie bestimmt werden. Der ehemalige bayerische Polizeikommandeur, Chef der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), „Reichsführer der SS“ und „Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums“ Heinrich Himmler hatte am 21.01.1941 eine entsprechend lautende Polizeiverordnung erlassen. Diese galt in einzelnen katholischen Gliedstaaten Westdeutschlands formaljuristisch bis ins Jahr 1969 weiter!
   −
Im Jahr 1952 hatten aufgeklärte deutsche Gynäkologen die sogenannte Pro Familia-Medizin begründet. Mit Öffentlichkeitsarbeit, Schulung der Ärzteschaft und durch die Gründung von örtlichen Beratungsstellen wurden Frauen und Männer allmählich über ihre sexuellen Körperfunktionen aufgeklärt. In den studentenrevolutionären Jahren 1968 und 1969 fanden an der Universität Gießen ärztliche Fortbildungskurse statt über Fragen der Kontrazeption mit Informationen zu „Pro Familia“, der Deutschen Gesellschaft für Familienplanung. Die örtlichen deutschen Beratungsstellen konnten jeweils nur durch die verbandliche Mitarbeit einer Gynäkologin oder eines Gynäkologen aufgebaut werden. Deshalb war die wirksame Öffentlichkeitsarbeit durch den Bundesverband zukunftsentscheidend. Zu Beginn arbeiteten viele Ärztinnen bei „Pro Familia“ für ihre fragenden Geschlechtsgenossinnen ehrenamtlich! Die ärztliche Familienplanungsberatung zielte auf die zunehmende [[Selbstbestimmung|Selbstverantwortlichkeit]] der Frau und auf den Abbau von religiös und familiär verursachten Angst- und Schuldgefühlen.
+
Im Jahr 1952 hatten aufgeklärte deutsche Gynäkologen die sogenannte Pro Familia-Medizin begründet. Mit Öffentlichkeitsarbeit, Schulung der Ärzteschaft und durch die Gründung von örtlichen Beratungsstellen wurden Frauen und Männer allmählich über ihre sexuellen Körperfunktionen aufgeklärt. In den studentenrevolutionären Jahren 1968 und 1969 fanden an der Universität Gießen in [[Hessen]] ärztliche Fortbildungskurse statt über Fragen der Kontrazeption mit Informationen zu „Pro Familia“, der Deutschen Gesellschaft für Familienplanung. Die örtlichen deutschen Beratungsstellen konnten jeweils nur durch die verbandliche Mitarbeit einer Gynäkologin oder eines Gynäkologen aufgebaut werden. Deshalb war die wirksame Öffentlichkeitsarbeit durch den Bundesverband zukunftsentscheidend. Zu Beginn arbeiteten viele Ärztinnen bei „Pro Familia“ für ihre fragenden Geschlechtsgenossinnen ehrenamtlich! Die ärztliche Familienplanungsberatung zielte auf die zunehmende [[Selbstbestimmung|Selbstverantwortlichkeit]] der Frau und auf den Abbau von religiös und familiär verursachten Angst- und Schuldgefühlen.
    
Nach der Reform des § 218 StGB im Jahr 1976 waren die niedergelassenen Gynäkologen froh, dass es die „Pro Familia“-Beratungsstellen schon gab. Denn nun konnten dort die gesetzlich vorgeschriebenen Indikationen für die abtreibungswilligen Frauen und Mädchen gestellt werden. Im Jahr 1984 konnte sich der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer endlich dazu durchringen, eine Empfehlung für die „Pille danach“ abzugeben. Diese war in Deutschland dann jahrelang nach ärztlicher Verordnung in Apotheken erhältlich.
 
Nach der Reform des § 218 StGB im Jahr 1976 waren die niedergelassenen Gynäkologen froh, dass es die „Pro Familia“-Beratungsstellen schon gab. Denn nun konnten dort die gesetzlich vorgeschriebenen Indikationen für die abtreibungswilligen Frauen und Mädchen gestellt werden. Im Jahr 1984 konnte sich der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer endlich dazu durchringen, eine Empfehlung für die „Pille danach“ abzugeben. Diese war in Deutschland dann jahrelang nach ärztlicher Verordnung in Apotheken erhältlich.
7.540

Bearbeitungen