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| | ==Voraussetzungen== | | ==Voraussetzungen== |
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| − | Eine rechtliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. In einer solchen Erklärung gibt die betroffene Person in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] (z.B. durch [[wikipedia:de:Demenz|altersbedingten Abbau von geistigen Fähigkeiten]]) jemand anderem die Vollmacht, im Namen der betroffenen Person zu handeln. Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer [[Patientenverfügung]] verwechselt werden, in der eine gewünschte [[Heilbehandlung]] für den Bevollmächtigten (oder Betreuer) nach § 1827 BGB verbindlich festgelegt werden kann. | + | Eine rechtliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden (vergleiche: [[Subsidiaritätsprinzip]]). In einer solchen Erklärung gibt die betroffene Person in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] (z.B. durch [[wikipedia:de:Demenz|altersbedingten Abbau von geistigen Fähigkeiten]]) jemand anderem die Vollmacht, im Namen der betroffenen Person zu handeln. Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer [[Patientenverfügung]] verwechselt werden, in der eine gewünschte [[Heilbehandlung]] für den Bevollmächtigten (oder Betreuer) nach § 1827 BGB verbindlich festgelegt werden kann. |
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| | Eine Vorsorgevollmacht ist eine [[wikipedia:de:Willenserklärung|Willenserklärung]], die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche [[wikipedia:de:Vertretung|Vertretung]] erlaubt. Nach {{Zitat de §|1814|bgb}} Abs. 3 BGB ist dann die [[Betreuerbestellung|Bestellung eines rechtlichen Betreuers]] auch bei Vorliegen der [[Betreuungsvoraussetzung|medizinischen Voraussetzungen]] (§ 1814 Abs. 1 BGB) entbehrlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vollmacht ebenso gut erledigt werden können. Eine direkte Legaldefinition (Abgrenzung von anderen Vollmachten) existiert nicht, allerdings gibt es (für die Prozessführung) § 51 Abs 3 ZPO. | | Eine Vorsorgevollmacht ist eine [[wikipedia:de:Willenserklärung|Willenserklärung]], die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche [[wikipedia:de:Vertretung|Vertretung]] erlaubt. Nach {{Zitat de §|1814|bgb}} Abs. 3 BGB ist dann die [[Betreuerbestellung|Bestellung eines rechtlichen Betreuers]] auch bei Vorliegen der [[Betreuungsvoraussetzung|medizinischen Voraussetzungen]] (§ 1814 Abs. 1 BGB) entbehrlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vollmacht ebenso gut erledigt werden können. Eine direkte Legaldefinition (Abgrenzung von anderen Vollmachten) existiert nicht, allerdings gibt es (für die Prozessführung) § 51 Abs 3 ZPO. |
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| | # Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich in der Regel um einen Auftrag/Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß §§ 662 ff. BGB, den der Betroffene gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt. | | # Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich in der Regel um einen Auftrag/Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß §§ 662 ff. BGB, den der Betroffene gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt. |
| | # Hinsichtlich des Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB ist eine analoge Anwendung des § 1835a BGB bei einer ehrenamtlich – d.h. ohne Vereinbarung einer Vergütung – erteilten Vorsorgevollmacht bei bemittelten Betroffenen grundsätzlich zu bejahen, wenn der Bevollmächtigte kein Familienangehöriger des Betroffenen ist. | | # Hinsichtlich des Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB ist eine analoge Anwendung des § 1835a BGB bei einer ehrenamtlich – d.h. ohne Vereinbarung einer Vergütung – erteilten Vorsorgevollmacht bei bemittelten Betroffenen grundsätzlich zu bejahen, wenn der Bevollmächtigte kein Familienangehöriger des Betroffenen ist. |
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| | + | '''LG Ellwangen, Endurteil vom 20.11.2025, 3 O 185/25''' |
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| | + | #Auch ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer spricht grundsätzlich nicht gegen einen Auftrag i. S. von § 662 BGB. |
| | + | #Die Auskunfts- und Rechenschaftspflichten des § 666 BGB sind grundsätzlich abdingbar. |
| | + | #Für die Vereinbarung der Rechenschaftspflicht kann der Erblasser in einer Vollmacht wirksam bestimmen, dass der von ihm Beauftragte nur ihm höchstpersönlich Rechenschaft schuldet, die mit dem Tod des Erblassers endet. |
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| | ==Keine Übernahmepflicht== | | ==Keine Übernahmepflicht== |
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| | Der Bevollmächtigte handelt, soweit die Vollmacht reicht, als Vertreter des Vollmachtgebers, der nach § 164 BGB die Rechtsfolgen des Handelns des Bevollmächtigten zu tragen hat. Für den Bevollmächtigten sind auch im öffentlichen Recht (ggü Behörden) eigenständige Regelungen enthalten, zB § 13 SGB X oder § 16 VwVfG, § 35 AO. Die Prozessvertretung gestattet § | | Der Bevollmächtigte handelt, soweit die Vollmacht reicht, als Vertreter des Vollmachtgebers, der nach § 164 BGB die Rechtsfolgen des Handelns des Bevollmächtigten zu tragen hat. Für den Bevollmächtigten sind auch im öffentlichen Recht (ggü Behörden) eigenständige Regelungen enthalten, zB § 13 SGB X oder § 16 VwVfG, § 35 AO. Die Prozessvertretung gestattet § |
| − | 51 Abs. 3 ZPO. Der Bevollmächtigte ist auf seinen Wunsch von Betreuungsbehörden (§ | + | 51 Abs. 3 ZPO. Der Bevollmächtigte ist auf seinen Wunsch von [[Betreuungsbehörde]]n (§ |
| − | 5 Abs 2 BtOG) und Betreuungsvereinen (§ 15 Abs. 1 Nr. 5 BtOG) zu beraten und zu unterstützen. | + | 5 Abs 2 BtOG) und [[Betreuungsverein]]en (§ 15 Abs. 1 Nr. 5 [[BtOG]]) zu beraten und zu unterstützen. |
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| | ==Vollmachtswiderruf durch Vollmachtgeber== | | ==Vollmachtswiderruf durch Vollmachtgeber== |
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| | Mit dem [[Betreuungsgesetz]] ergaben sich deutliche Verbesserungen für Betroffene im gerichtlichen Verfahren. Dennoch haben auch weiterhin viele Menschen die Befürchtung, dass über ihren Kopf hinweg entschieden und durch das Gericht eine Person als Betreuer bestellt wird, die von ihnen nicht gewünscht ist. Tatsächlich sind Wünsche der Betroffenen vom Gericht nicht ausnahmslos zu beachten. | | Mit dem [[Betreuungsgesetz]] ergaben sich deutliche Verbesserungen für Betroffene im gerichtlichen Verfahren. Dennoch haben auch weiterhin viele Menschen die Befürchtung, dass über ihren Kopf hinweg entschieden und durch das Gericht eine Person als Betreuer bestellt wird, die von ihnen nicht gewünscht ist. Tatsächlich sind Wünsche der Betroffenen vom Gericht nicht ausnahmslos zu beachten. |
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| − | Deshalb wurde bereits mit dem [[Betreuungsgesetz]] 1992 die Vorrangigkeit der selbst bestimmten Betreuungsvorsorge festgelegt ({{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 BGB jetzt 3 1840 Abs. 3 BGB). Danach darf auch dann kein Betreuer bestellt werden, obwohl die medizinischen [[Betreuungsvoraussetzung]]en vorliegen, wenn die Hilfe durch einen Bevollmächtigten genau so gut wie durch einen Betreuer erfolgen kann. | + | Deshalb wurde bereits mit dem [[Betreuungsgesetz]] 1992 die Vorrangigkeit der selbst bestimmten Betreuungsvorsorge festgelegt ({{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 BGB jetzt § 1814 Abs. 3 BGB). Danach darf auch dann kein Betreuer bestellt werden, obwohl die medizinischen [[Betreuungsvoraussetzung]]en vorliegen, wenn die Hilfe durch einen Bevollmächtigten genau so gut wie durch einen Betreuer erfolgen kann. |
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| − | ===Selbstbestimmung bei der Auswahl=== | + | ===[[Selbstbestimmung]] bei der Auswahl=== |
| | | | |
| | Ein wichtiger Aspekt hierbei ist es, dass man im Rahmen der Erteilung einer Vorsorgevollmacht völlig eigenständig die Person auswählen kann, der man die Wahrnehmung der eigenen Rechte und Pflichten für den Fall überträgt, dass man sich selbst nicht mehr um sich zu kümmern vermag. Dies hat zum einen den Vorteil, dass man selbst entscheidet, wer und in welchem Umfang vertretungsberechtigt sein soll. | | Ein wichtiger Aspekt hierbei ist es, dass man im Rahmen der Erteilung einer Vorsorgevollmacht völlig eigenständig die Person auswählen kann, der man die Wahrnehmung der eigenen Rechte und Pflichten für den Fall überträgt, dass man sich selbst nicht mehr um sich zu kümmern vermag. Dies hat zum einen den Vorteil, dass man selbst entscheidet, wer und in welchem Umfang vertretungsberechtigt sein soll. |
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| | Der Betreuer hat demgegenüber auch jährlich über seine Tätigkeit beim Gericht zu berichten und in vielen Fällen die gesamte [[Vermögenssorge|Vermögensverwaltung]] offen zu legen | | Der Betreuer hat demgegenüber auch jährlich über seine Tätigkeit beim Gericht zu berichten und in vielen Fällen die gesamte [[Vermögenssorge|Vermögensverwaltung]] offen zu legen |
| | | | |
| − | ===Gefahr: Erlaubnis von InSich-Geschäften=== | + | ===Gefahr: Erlaubnis von [[Insichgeschäft|InSich-Geschäften]]=== |
| | | | |
| | {{Zitat de §|181|bgb}} BGB verbietet grundsätzlich, dass ein Vertreter Rechtsgeschäfte tätigt, in denen er auf beiden Seiten des Vertrags auftritt, einmal als Vertreter eines anderen und einmal als eigene Person. So ist es einem Betreuer verboten, vom Betreuten etwas zu erwerben oder sich schenken zu lassen. | | {{Zitat de §|181|bgb}} BGB verbietet grundsätzlich, dass ein Vertreter Rechtsgeschäfte tätigt, in denen er auf beiden Seiten des Vertrags auftritt, einmal als Vertreter eines anderen und einmal als eigene Person. So ist es einem Betreuer verboten, vom Betreuten etwas zu erwerben oder sich schenken zu lassen. |
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| − | In einer Vollmacht ist es hingegen möglich, den Bevollmächtigten vom Verbot solcher In-Sich-Geschäfte zu befreien. Eine solche Befreiung ließe eine [[Schenkung]] aus dem Vermögen des Vollmachtgebers an den Bevollmächtigten zu. Soweit es um Grundstücksgeschäfte geht, ist die Befreiung von {{Zitat de §|181|bgb}} BGB nur mit notarieller Beurkundung der Vorsorgevollmacht zulässig. | + | In einer Vollmacht ist es hingegen möglich, den Bevollmächtigten vom Verbot solcher In-Sich-Geschäfte zu befreien. Eine solche Befreiung ließe eine [[Schenkung]] aus dem Vermögen des Vollmachtgebers an den Bevollmächtigten zu. Soweit es um [[Grundstück]]sgeschäfte geht, ist die Befreiung von {{Zitat de §|181|bgb}} BGB nur mit notarieller Beurkundung der Vorsorgevollmacht zulässig. |
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| | '''Rechtsprechung''': | | '''Rechtsprechung''': |
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| | Siehe auch die [[Betreuungsvoraussetzung#Rechtsprechung_zum_Vollmachtsvorrang|Rechtsprechung zum Vollmachtsvorrang]]. | | Siehe auch die [[Betreuungsvoraussetzung#Rechtsprechung_zum_Vollmachtsvorrang|Rechtsprechung zum Vollmachtsvorrang]]. |
| | + | |
| | + | Rechtsprechung: |
| | + | '''BGH, Beschluss vom 28.01.2026, XII ZB 441/25''' |
| | + | |
| | + | Die Ehefrau ist als Bevollmächtigte Beteiligte am erstinstanzlichen Verfahren gemäß § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG berechtigt, im eigenen Namen Beschwerde gegen die amtsgerichtliche Entscheidung zu führen, mit der eine [[Kontrollbetreuer|Kontrollbetreuung]] angeordnet worden ist |
| | | | |
| | ===Bestehende Betreuung muss ggf. aufgehoben werden=== | | ===Bestehende Betreuung muss ggf. aufgehoben werden=== |
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| | Vielleicht ist auch die Durchführung des [[Betreuungsverfahren]]s ein Hinweis, dass sich der Bevollmächtigte, anders als vom Vollmachtgeber gewünscht, nicht in geeigneter Weise um den Vollmachtgeber kümmert. | | Vielleicht ist auch die Durchführung des [[Betreuungsverfahren]]s ein Hinweis, dass sich der Bevollmächtigte, anders als vom Vollmachtgeber gewünscht, nicht in geeigneter Weise um den Vollmachtgeber kümmert. |
| | | | |
| − | In derartig gelagerten Fällen kann es sein, dass das Betreuungsgericht zu dem Schluss kommt, dass die Vollmacht im Einzelfall keine geeignete Alternative zur Betreuung darstellt. In solchen Fällen wird der Betreuer in der Regel als [[gesetzlicher Vertreter]] des Vollmachtgebers einen Vollmachtswiderruf ({{Zitat de §|671|bgb}} BGB) erwägen. Laut BGH ist der Widerruf nur möglich, wenn dies ausdrücklich als Aufgabenkreis genannt wurde. | + | In derartig gelagerten Fällen kann es sein, dass das Betreuungsgericht zu dem Schluss kommt, dass die Vollmacht im Einzelfall keine geeignete Alternative zur Betreuung darstellt. In solchen Fällen wird der Betreuer in der Regel als [[gesetzlicher Vertreter]] des Vollmachtgebers einen Vollmachtswiderruf ({{Zitat de §|671|bgb}} BGB) erwägen. Laut BGH war der Widerruf nur möglich, wenn dies ausdrücklich als Aufgabenkreis genannt wurde. Seit 1.1.23 gibt es stattdessen eine betreuungsgerichtliche Genehmigung zum Vollmachtswiderruf, § 1820 Abs. 5 BGB. |
| | + | |
| | + | Seit 1.1.2023 kann das Betreuungsgericht auch bis zur Klärung der Sachlage vorübergehend „suspendieren“, d.h., dem Bevollmächtigten wird untersagt, von der Vollmacht Gebrauch zu machen (§ 1820 Abs. 4 BGB). |
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| | Rechtsprechung: | | Rechtsprechung: |
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| | # Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen ist (Abgrenzung zu den Senatsbeschl v 13.11.2013 XII ZB 339/13 FamRZ 2014, 192 und v 1.8.2012 XII ZB 438/11 FamRZ 2012, 1631). | | # Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen ist (Abgrenzung zu den Senatsbeschl v 13.11.2013 XII ZB 339/13 FamRZ 2014, 192 und v 1.8.2012 XII ZB 438/11 FamRZ 2012, 1631). |
| | # Dieser Aufgabenkreis darf einem Betreuer nur dann übertragen werden, wenn das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt und mildere Maßnahmen nicht zur Abwehr eines Schadens für den Betroffenen geeignet erscheinen. | | # Dieser Aufgabenkreis darf einem Betreuer nur dann übertragen werden, wenn das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt und mildere Maßnahmen nicht zur Abwehr eines Schadens für den Betroffenen geeignet erscheinen. |
| − | # Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen Beschwerde gegen die Betreuerbestellung einlegen. | + | # Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen Beschwerde gegen die Betreuerbestellung einlegen. - Hinweis: hinfällig seit 1.1.23 aufgrund der Neuregelung des § 1820 Abs. 5 BGB. |
| | | | |
| | '''BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZB 387/18''' | | '''BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZB 387/18''' |
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| | Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen (Fortführung des Senatsbeschlusses BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702). | | Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen (Fortführung des Senatsbeschlusses BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702). |
| | | | |
| − | ===Kontrollbetreuer kann bestellt werden=== | + | '''BGH, Beschluss vom 31. Juli 2024 - XII ZB 75/24''' |
| | + | |
| | + | Die Suspendierung einer Vorsorgevollmacht setzt die Prognose voraus, dass der Bevollmächtigte trotz angeordneter (Kontroll-)Betreuung nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handeln und dadurch die Person des Vollmachtgebers oder dessen Vermögen erheblich gefährden wird, insbesondere weil zu erwarten ist, dass der Bevollmächtigte den Weisungen des (Kontroll-)Betreuers nicht folgt. |
| | + | |
| | + | '''LG Lübeck, Beschluss vom 24.10.2024, 7 T 475/24''' |
| | + | |
| | + | #Zur Beschwerdebefugnis eines Kontobevollmächtigten bei Anfechtung eines Suspendierungsbeschlusses nach § 1820 Abs. 4 BGB. |
| | + | #Zur Frage, ob eine Kontovollmacht den Regelungen in § 1820 BGB unterfällt. |
| | + | |
| | + | ===[[Kontrollbetreuer]] kann bestellt werden=== |
| | | | |
| − | Es gibt jedoch Situationen, in denen parallel neben einer bestehenden Bevollmächtigung ein Betreuer bestellt werden kann und beide Tätigkeiten nebeneinander stehen. Dies ist der Fall, wenn das Vormundschaftsgericht zu dem Schluss kommt, dass der Vollmachtgeber krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu kontrollieren. In diesem Fall ist dann eine [[Kontrollbetreuer|Betreuung]] möglich, die als alleinigen Aufgabenkreis die Überwachung des Bevollmächtigten beinhaltet ({{Zitat de §|1815|bgb}} Abs. 3 BGB i.V.m. § 1820 Abs. 3 BGB). | + | Es gibt jedoch Situationen, in denen parallel neben einer bestehenden Bevollmächtigung ein Betreuer bestellt werden kann und beide Tätigkeiten nebeneinander stehen. Dies ist der Fall, wenn das [[Betreuungsgericht]] zu dem Schluss kommt, dass der Vollmachtgeber krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu kontrollieren. In diesem Fall ist dann eine [[Kontrollbetreuer|Betreuung]] möglich, die als alleinigen [[Aufgabenkreis]] die Überwachung des Bevollmächtigten beinhaltet ({{Zitat de §|1815|bgb}} Abs. 3 BGB i.V.m. § 1820 Abs. 3 BGB). |
| | | | |
| | Es müssen hierfür keine Anhaltspunkte für einen Vollmachtsmissbrauch bestehen, es reicht aus, dass ein Kontrollbedarf bezüglich der Vollmachtstätigkeit besteht, z.B. bei großen Vermögenswerten. | | Es müssen hierfür keine Anhaltspunkte für einen Vollmachtsmissbrauch bestehen, es reicht aus, dass ein Kontrollbedarf bezüglich der Vollmachtstätigkeit besteht, z.B. bei großen Vermögenswerten. |
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| | ==Siehe auch== | | ==Siehe auch== |
| − | [[Vorsorgevollmacht - vertiefte Infos]], [[Patientenverfügung]], [[Betreuungsverfügung]], [[Beglaubigung durch Betreuungsbehörde]]! [[Vorsorgeregister]], [[Vorsorgeregisterverordnung]], [[Kontrollbetreuer]] | + | * [[Vorsorgevollmacht - vertiefte Infos]], [[Bankvollmacht]], [[Patientenverfügung]], [[digitale Barrierefreiheit]], [[Patientenvertreter]], [[Betreuungsverfügung]], [[Beglaubigung durch Betreuungsbehörde]]! [[Vorsorgeregister]], [[Vorsorgeregisterverordnung]], [[Kontrollbetreuer]], [[Vertretung gegenüber Behörden]] |
| | + | * [[Einwilligungsfähigkeit]], [[Selbstbestimmung]], [[Vollmachtswiderruf]] |
| | + | |
| | + | ==Podcasts und Videos== |
| | + | *[https://betroyt.de/podcast/folge-104-timeout-wen-sie-ab-2023-suspendieren-koennen/ Podcast betroyt.de zur Suspendierung der Vollmacht nach § 1820 Abs. 4 BGB] |
| | | | |
| | ==Literatur== | | ==Literatur== |
| − | ===Bücher im Reguvis-Verlag===
| |
| − | *[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/das-grosse-vorsorge-handbuch/ Das große Vorsorge-Handbuch]
| |
| − | *[https://shop.reguvis.de/in-vorbereitung/praxishandbuch-vorsorgevollmacht-und-patientenverf-1/ Ramstetter: Praxishandbuch Vorsorevollmacht und Patientenverfügung]
| |
| − |
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| − | ===Weitere Bücher===
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| | [[Bild:Buecher.jpg|right]] | | [[Bild:Buecher.jpg|right]] |
| | * [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3497016934/internetsevon-21 Ernst Ankermann: Sterben zulassen. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. München u. Basel 2004], ISBN 3-497-01693-4 | | * [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3497016934/internetsevon-21 Ernst Ankermann: Sterben zulassen. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. München u. Basel 2004], ISBN 3-497-01693-4 |
| − | * [https://www.amazon.de/Vorsorgevollmacht-Betreuungsverf%C3%BCgung-Selbstbewusst-Formularsatz-Vorsorgeausweis/dp/3936065586 Betreuungsstelle Frankfurt: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange ich gesund bin- (Broschüre)]
| |
| − | * [mailto:bts@asd.stadt,nuernberg.de?subject=Broschürenbestellung Vorsorgevollmacht Betreuungsstelle Nürnberg: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung,Patientenverfügung - Selbstbestimmt vorsorgen ist mehr als einen Gedanken wert- (Broschüre) ]
| |
| | * [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3802936922/internetsevon-21 Bittler: Patiententestament und andere Vorsorgemöglichkeiten für Krankheit und Alter ], ISBN 3802936922 | | * [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3802936922/internetsevon-21 Bittler: Patiententestament und andere Vorsorgemöglichkeiten für Krankheit und Alter ], ISBN 3802936922 |
| | *[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3899352092/internetsevon-21 Bühler: Betreuungsrecht und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag], ISBN 3899352092 | | *[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3899352092/internetsevon-21 Bühler: Betreuungsrecht und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag], ISBN 3899352092 |
| | *[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3150180694/internetsevon-21 Bundesärztekammer: Empfehlungen zur Patientenaufklärung, in Wiesing, Urban (Hrsg.): Ethik in der Medizin, Stuttgart 2000, S. 101 ff], ISBN 3-15-018069-4 | | *[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3150180694/internetsevon-21 Bundesärztekammer: Empfehlungen zur Patientenaufklärung, in Wiesing, Urban (Hrsg.): Ethik in der Medizin, Stuttgart 2000, S. 101 ff], ISBN 3-15-018069-4 |
| − | *[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3980835103/internetsevon-21 Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz (Hrsg.): Patientenverfügungen - Fügen oder Verfügen? (Schriftenreihe der BAG Band III), Der Hospiz Verlag Wuppertal 2002], ISBN 3-9808351-0-3
| |
| | *[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3837502236/internetsevon-21 Coeppicus: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sterbehilfe, Klartext-Verlag 2009], ISBN 978-3-8375-0223-7 | | *[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3837502236/internetsevon-21 Coeppicus: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sterbehilfe, Klartext-Verlag 2009], ISBN 978-3-8375-0223-7 |
| | *[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3609164514/internetsevon-21 Coeppicus: Das "Gesetz über Patientenverfügungen" und Sterbehilfe, ecomed-Verlag 2010], ISBN 978-3609164519 | | *[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3609164514/internetsevon-21 Coeppicus: Das "Gesetz über Patientenverfügungen" und Sterbehilfe, ecomed-Verlag 2010], ISBN 978-3609164519 |
| − | * [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/378411167X/internetsevon-21 CV Rheinland-Pfalz: Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, daß ich meine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann? ],
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| − | * [mailto:rektorat@hfs-esslingen.de?subject=Buchbestellung Vorsorgen -selbst bestimmen Esslinger Initiative: Vorsorgen - selbst bestimmen ]
| |
| | * [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/340653063x/internetsevon-21 Justizministerium Bayern: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter ], ISBN 340653063x | | * [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/340653063x/internetsevon-21 Justizministerium Bayern: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter ], ISBN 340653063x |
| − | * [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825854272/internetsevon-21 Kielstein/Sass: Die persönliche Patientenverfügung; Vorbereitung, Bausteine, Modelle ], ISBN 3825854272
| |
| | * [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849864/internetsevon-21 Kielstein/Sass: Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht ], ISBN 3825849864 | | * [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849864/internetsevon-21 Kielstein/Sass: Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht ], ISBN 3825849864 |
| | * [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3451050447/internetsevon-21 Klie/Student: Die Patientenverfügung. Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen ], ISBN 3451050447 | | * [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3451050447/internetsevon-21 Klie/Student: Die Patientenverfügung. Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen ], ISBN 3451050447 |
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| | * [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580410/internetsevon-21 Knieper: Vorsorge fürs Alter- ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580410 | | * [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580410/internetsevon-21 Knieper: Vorsorge fürs Alter- ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580410 |
| | * [https://www.amazon.de/Patiententestament-Patientenverfügung-respektiert-Checkliste-Patientenausweis/dp/3936065039 Knieper/Walther: Patiententestament - Patientenverfügung - damit mein Wille respektiert wird- Antworten auf Ihre Fragen (Broschüre) ] | | * [https://www.amazon.de/Patiententestament-Patientenverfügung-respektiert-Checkliste-Patientenausweis/dp/3936065039 Knieper/Walther: Patiententestament - Patientenverfügung - damit mein Wille respektiert wird- Antworten auf Ihre Fragen (Broschüre) ] |
| − | * [https://www.amazon.de/Vorsorgevollmacht-Betreuungsverfügung-Patiententestament-neuen-Betreuungsrecht/dp/3891917678/ Langenfeld: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patiententestament nach dem neuen Betreuungsrecht ]
| |
| | *[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849155/internetsevon-21 May: Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige; Münster, 2000], ISBN 3-8258-4915-5 | | *[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849155/internetsevon-21 May: Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige; Münster, 2000], ISBN 3-8258-4915-5 |
| | * [https://www.amazon.de/Möglichkeiten-einer-standardisierten-Patientenverfügung-Bundesministeriums/dp/382586894X Meran u.a.: Möglichkeiten einer standardisierten Patientenverfügung ], ISBN 3825862143 | | * [https://www.amazon.de/Möglichkeiten-einer-standardisierten-Patientenverfügung-Bundesministeriums/dp/382586894X Meran u.a.: Möglichkeiten einer standardisierten Patientenverfügung ], ISBN 3825862143 |
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| | *ders.: Die vergütung des Vorsorgebevollmächtigten, FamRZ 2013, 1535 | | *ders.: Die vergütung des Vorsorgebevollmächtigten, FamRZ 2013, 1535 |
| | *ders.: Die Formulierung der Vorsorgevollmacht, NJW 2014, 1573 | | *ders.: Die Formulierung der Vorsorgevollmacht, NJW 2014, 1573 |
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| − | ===Broschüren zur Vorsorge===
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| − | *[http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage1928142/VorsorgefuerUnfall,KrankheitundAlter.pdf Vorsorgebroschüre Bayern]
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| − | *[http://www.hamburg.de/betreuungsrecht/veroeffentlichungen/103156/ich-sorge-vor.html Hamburger Vorsorgebroschüre]
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| − | *[https://www.muenchen.info/soz/pub/pdf/296_leitfaden_fuer_bevollmaechtigte.pdf Münchener Broschüre für Bevollmächtigte (PDF)]
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| | ===wissenschaftliche Untersuchungen=== | | ===wissenschaftliche Untersuchungen=== |
| − | *[http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/70383.html Potrykus: Anspruch und Wirkung der Vorsorgevollmacht sowie ihre Umsetzung im Rechtsverkehr]
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| | *[http://www.psychiatrierecht.de/vortraege.htm Vortrag von RA Saschenbrecker: Das Modell der Privatautonomie der Vorsorgevollmacht] | | *[http://www.psychiatrierecht.de/vortraege.htm Vortrag von RA Saschenbrecker: Das Modell der Privatautonomie der Vorsorgevollmacht] |
| | *Hoffmann, P.M. / B. Schumacher (2002): Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen: Handhabung in der Praxis | | *Hoffmann, P.M. / B. Schumacher (2002): Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen: Handhabung in der Praxis |
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| | ===Formulare zu Vorsorgevollmachten=== | | ===Formulare zu Vorsorgevollmachten=== |
| | [[Bild:Klarsicht.gif|right]] | | [[Bild:Klarsicht.gif|right]] |
| − | *[https://www.bmjv.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Publikationensuche_Formular.html?nn=6428404 Formularsammlung des Bundesjustizministeriums zu Vorsorgevollmachten (z.T. mehrsprachig); bitte "Betreuungsrecht" aufklappen]
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| − | *[http://www.vorsorgeregister.de/Notar-Rechtsanwalt-Service/Papierverfahren/Meldeformulare.php Weitere Formulare zum Vorsorgeregister]
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| | *[https://www.patientenverfuegung.digital/ Vorsorgevollmacht kostenlos online erstellen] (Patientenverfügung.digital) | | *[https://www.patientenverfuegung.digital/ Vorsorgevollmacht kostenlos online erstellen] (Patientenverfügung.digital) |
| | *[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/02._Vollmacht_in_Gesundheitsangelegenheiten.pdf Gesundheitsvollmacht (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)] | | *[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/02._Vollmacht_in_Gesundheitsangelegenheiten.pdf Gesundheitsvollmacht (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)] |
| | *[http://www.medizinethik.de/verfuegungen.htm Vorsorgevollmachten (Übersicht Ruhr-Uni Bochum)] | | *[http://www.medizinethik.de/verfuegungen.htm Vorsorgevollmachten (Übersicht Ruhr-Uni Bochum)] |
| − | *[http://www.arv-hessen.de/DL/Bausteine%20f%FCr%20Vollmachten.pdf#search=%22Grabpflegevertrag%22 Bausteine für Vollmachten und Betreuungsverfügungen (ARV)]
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| − | *[https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen.html Organspendeausweis]
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| | ===Formulare zu Patientenverfügungen=== | | ===Formulare zu Patientenverfügungen=== |
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| − | *[https://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html Formularsammlung des Bundesjustizministeriums zu Patientenverfügungen]
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| | *[https://www.patientenverfuegung.digital/ Patientenverfügung kostenlos online erstellen] (Patientenverfügung.digital) | | *[https://www.patientenverfuegung.digital/ Patientenverfügung kostenlos online erstellen] (Patientenverfügung.digital) |
| − | *[http://www.standard-patientenverfuegung.de/uebersicht.htm Patientenverfügungen des Humanistischen Verbands Deutschlands (Übersicht)]
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| − | *[http://www.standard-patientenverfuegung.de/Patientenanwaltschaft.pdf Standard-Patientenverfügung des Humanistischen Verbands Deutschlands (PDF)]
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| − | *[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/01._Patientenverfu=egung_und_Gesundheitsvollmacht.pdf Patientenverfügung mit Gesundheitsvollmacht (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
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| | *[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/03._Leben_und_Sterben_in_Gottes_Hand.pdf Patientenverfügung mit Gesundheitsvollmacht, christlich geprägt (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)] | | *[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/03._Leben_und_Sterben_in_Gottes_Hand.pdf Patientenverfügung mit Gesundheitsvollmacht, christlich geprägt (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)] |
| | *[https://www.bundesaerztekammer.de/patienten/patientenverfuegung/ Patientenverfügung (Vorschlag der Bundesärztekammer)] | | *[https://www.bundesaerztekammer.de/patienten/patientenverfuegung/ Patientenverfügung (Vorschlag der Bundesärztekammer)] |
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| | *[https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/vollmachtsmissbrauch/ Infos des LKA Berlin zum Vollmachtsmissbrauch] | | *[https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/vollmachtsmissbrauch/ Infos des LKA Berlin zum Vollmachtsmissbrauch] |
| | *[https://www.patientenverfuegung.digital/ratgeber/vorsorgevollmacht Ratgeber zur Vorsorgevollmacht] von [https://www.patientenverfuegung.digital Patientenverfügung.digital] | | *[https://www.patientenverfuegung.digital/ratgeber/vorsorgevollmacht Ratgeber zur Vorsorgevollmacht] von [https://www.patientenverfuegung.digital Patientenverfügung.digital] |
| − | *[https://www.hamburg.de/contentblob/128458/52549e1855fcb3803069a1a8c9ffad0d/data/ratgeber-bevollmaechtigte.pdf Hamburger Ratgeber für Bevollmächtigte (PDF)]]
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| − | * [http://www.baek.de/downloads/Sterbebegleitung_17022011.pdf Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung vom Februar 2011 (PDF)]
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| | * [https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Patienten/Hinweise_Patientenverfuegung.pdf Handreichungen der Bundesärztekammer für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen, Stand November 2018 (PDF)] | | * [https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Patienten/Hinweise_Patientenverfuegung.pdf Handreichungen der Bundesärztekammer für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen, Stand November 2018 (PDF)] |
| − | *[http://kath-betreuungsvereine.de/wp-content/uploads/2011/12/orientierungshilfe-2009-1.pdf Beratung zur Vorsorgevollmacht (Arbeitshilfe, SKF)]
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| | [[Kategorie:Betreuungsalternativen]] | | [[Kategorie:Betreuungsalternativen]] |