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==Voraussetzungen==
 
==Voraussetzungen==
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Eine rechtliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. In einer solchen Erklärung gibt die betroffene Person in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] (z.B. durch [[wikipedia:de:Demenz|altersbedingten Abbau von geistigen Fähigkeiten]]) jemand anderem die Vollmacht, im Namen der betroffenen Person zu handeln. Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer [[Patientenverfügung]] verwechselt werden, in der eine gewünschte [[Heilbehandlung]] für den Bevollmächtigten (oder Betreuer) nach § 1827 BGB verbindlich festgelegt werden kann.  
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Eine rechtliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden (vergleiche: [[Subsidiaritätsprinzip]]). In einer solchen Erklärung gibt die betroffene Person in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] (z.B. durch [[wikipedia:de:Demenz|altersbedingten Abbau von geistigen Fähigkeiten]]) jemand anderem die Vollmacht, im Namen der betroffenen Person zu handeln. Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer [[Patientenverfügung]] verwechselt werden, in der eine gewünschte [[Heilbehandlung]] für den Bevollmächtigten (oder Betreuer) nach § 1827 BGB verbindlich festgelegt werden kann.  
    
Eine Vorsorgevollmacht ist eine [[wikipedia:de:Willenserklärung|Willenserklärung]], die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche [[wikipedia:de:Vertretung|Vertretung]] erlaubt. Nach {{Zitat de §|1814|bgb}} Abs. 3 BGB ist dann die [[Betreuerbestellung|Bestellung eines rechtlichen Betreuers]] auch bei Vorliegen der [[Betreuungsvoraussetzung|medizinischen Voraussetzungen]] (§ 1814 Abs. 1 BGB) entbehrlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vollmacht ebenso gut erledigt werden können. Eine direkte Legaldefinition (Abgrenzung von anderen Vollmachten) existiert nicht, allerdings gibt es (für die Prozessführung) § 51 Abs 3 ZPO.
 
Eine Vorsorgevollmacht ist eine [[wikipedia:de:Willenserklärung|Willenserklärung]], die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche [[wikipedia:de:Vertretung|Vertretung]] erlaubt. Nach {{Zitat de §|1814|bgb}} Abs. 3 BGB ist dann die [[Betreuerbestellung|Bestellung eines rechtlichen Betreuers]] auch bei Vorliegen der [[Betreuungsvoraussetzung|medizinischen Voraussetzungen]] (§ 1814 Abs. 1 BGB) entbehrlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vollmacht ebenso gut erledigt werden können. Eine direkte Legaldefinition (Abgrenzung von anderen Vollmachten) existiert nicht, allerdings gibt es (für die Prozessführung) § 51 Abs 3 ZPO.
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# Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich in der Regel um einen Auftrag/Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß §§ 662 ff. BGB, den der Betroffene gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt.
 
# Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich in der Regel um einen Auftrag/Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß §§ 662 ff. BGB, den der Betroffene gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt.
 
# Hinsichtlich des Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB ist eine analoge Anwendung des § 1835a BGB bei einer ehrenamtlich – d.h. ohne Vereinbarung einer Vergütung – erteilten Vorsorgevollmacht bei bemittelten Betroffenen grundsätzlich zu bejahen, wenn der Bevollmächtigte kein Familienangehöriger des Betroffenen ist.
 
# Hinsichtlich des Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB ist eine analoge Anwendung des § 1835a BGB bei einer ehrenamtlich – d.h. ohne Vereinbarung einer Vergütung – erteilten Vorsorgevollmacht bei bemittelten Betroffenen grundsätzlich zu bejahen, wenn der Bevollmächtigte kein Familienangehöriger des Betroffenen ist.
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'''LG Ellwangen, Endurteil vom 20.11.2025, 3 O 185/25'''
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#Auch ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer spricht grundsätzlich nicht gegen einen Auftrag i. S. von § 662 BGB.
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#Die Auskunfts- und Rechenschaftspflichten des § 666 BGB sind grundsätzlich abdingbar.
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#Für die Vereinbarung der Rechenschaftspflicht kann der Erblasser in einer Vollmacht wirksam bestimmen, dass der von ihm Beauftragte nur ihm höchstpersönlich Rechenschaft schuldet, die mit dem Tod des Erblassers endet.
    
==Keine Übernahmepflicht==
 
==Keine Übernahmepflicht==
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'''AG Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2021, 85 XVII 79/21'''
 
'''AG Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2021, 85 XVII 79/21'''
 
   
 
   
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# Eine in einer Vorsorgevollmacht benannte „Ersatzbevollmächtigte“ tritt für die vorherig „Bevollmächtigte“ erst dann ein, wenn der Ersatzfall auch tatsächlich eintritt (§§ 167 ff. und §§ 1896 ff. BGB).
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# Eine in einer Vorsorgevollmacht benannte „Ersatzbevollmächtigte“ tritt für die vorherig „Bevollmächtigte“ erst dann ein, wenn der Ersatzfall auch tatsächlich eintritt (§§ 167 ff. und §§ 1814 ff. BGB).
 
# Akzeptiert eine Bank bzw. Sparkasse eine erteilte notarielle Vorsorgevollmacht nicht und macht sie eine Verfügung der Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens dieser notariellen Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie ggf. dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden.
 
# Akzeptiert eine Bank bzw. Sparkasse eine erteilte notarielle Vorsorgevollmacht nicht und macht sie eine Verfügung der Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens dieser notariellen Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie ggf. dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden.
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Der Bevollmächtigte handelt, soweit die Vollmacht reicht, als Vertreter des Vollmachtgebers, der nach § 164 BGB die Rechtsfolgen des Handelns des Bevollmächtigten zu tragen hat. Für den Bevollmächtigten sind auch im öffentlichen Recht (ggü Behörden) eigenständige Regelungen enthalten, zB § 13 SGB X oder § 16 VwVfG, § 35 AO. Die Prozessvertretung gestattet §
 
Der Bevollmächtigte handelt, soweit die Vollmacht reicht, als Vertreter des Vollmachtgebers, der nach § 164 BGB die Rechtsfolgen des Handelns des Bevollmächtigten zu tragen hat. Für den Bevollmächtigten sind auch im öffentlichen Recht (ggü Behörden) eigenständige Regelungen enthalten, zB § 13 SGB X oder § 16 VwVfG, § 35 AO. Die Prozessvertretung gestattet §
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51 Abs. 3 ZPO. Der Bevollmächtigte ist auf seinen Wunsch von Betreuungsbehörden (§
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51 Abs. 3 ZPO. Der Bevollmächtigte ist auf seinen Wunsch von [[Betreuungsbehörde]]n (§
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4 Abs 3 BtBG) und Betreuungsvereinen (§ 1908f BGB) zu beraten und zu unterstützen.
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5 Abs 2 BtOG) und [[Betreuungsverein]]en (§ 15 Abs. 1 Nr. 5 [[BtOG]]) zu beraten und zu unterstützen.
    
==Vollmachtswiderruf durch Vollmachtgeber==
 
==Vollmachtswiderruf durch Vollmachtgeber==
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Eine Voraussetzung sowohl für den Widerruf der Vollmacht durch den Vollmachtgeber als auch für den rechtswirksamen Empfang einer Kündigung durch den Bevollmächtigten ist, dass der Vollmachtgeber (noch) geschäftsfähig ist (vgl. {{Zitat de §|104|bgb}} Nr. 2, {{Zitat de §|131|bgb}} BGB). Gerade bei Vorsorgevollmachten kann das zweifelhaft sein, da ja diese Vollmacht gerade dann einsetzen soll, wenn die mentalen Fähigkeiten des Vollmachtgebers nachgelassen haben.
 
Eine Voraussetzung sowohl für den Widerruf der Vollmacht durch den Vollmachtgeber als auch für den rechtswirksamen Empfang einer Kündigung durch den Bevollmächtigten ist, dass der Vollmachtgeber (noch) geschäftsfähig ist (vgl. {{Zitat de §|104|bgb}} Nr. 2, {{Zitat de §|131|bgb}} BGB). Gerade bei Vorsorgevollmachten kann das zweifelhaft sein, da ja diese Vollmacht gerade dann einsetzen soll, wenn die mentalen Fähigkeiten des Vollmachtgebers nachgelassen haben.
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Im Zweifel sollte das Betreuungsgericht imformiert werden. Es kann dann einen Betreuer bestellen zur Wahrnehmung von Rechten gegenüber dem Bevollmächtigten ({{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 3 BGB)
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Im Zweifel sollte das Betreuungsgericht imformiert werden. Es kann dann einen Betreuer bestellen zur Wahrnehmung von Rechten gegenüber dem Bevollmächtigten ({{Zitat de §|1815|bgb}} Abs. 3 BGB i.V.m. § 1820 Abs. 3 BGB)
    
'''Rechtsprechung''':
 
'''Rechtsprechung''':
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# Erhalten mehrere Personen -jede für sich- gleichrangige Generalvollmacht, so ist mangels abweichender Bestimmungen des Vollmachtgebers keiner der Bevollmächtigten befugt, die Vollmacht des anderen zu widerrufen.
 
# Erhalten mehrere Personen -jede für sich- gleichrangige Generalvollmacht, so ist mangels abweichender Bestimmungen des Vollmachtgebers keiner der Bevollmächtigten befugt, die Vollmacht des anderen zu widerrufen.
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# Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall, dass der Vollmachtgeber mangels Geschäftsfähigkeit nicht mehr in der Lage ist, selbst über den Widerruf der Vollmacht zu befinden. In einem solchen Fall ist für diesen erforderlichenfalls ein [[Kontrollbetreuer]] (§ 1896 Abs.3 BGB) zu bestellen.
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# Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall, dass der Vollmachtgeber mangels Geschäftsfähigkeit nicht mehr in der Lage ist, selbst über den Widerruf der Vollmacht zu befinden. In einem solchen Fall ist für diesen erforderlichenfalls ein [[Kontrollbetreuer]] (§ 1815 Abs.3 BGB) zu bestellen.
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==Kündigung durch Vollmachtnehmer==
 
==Kündigung durch Vollmachtnehmer==
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In {{Zitat de §|671|bgb}} BGB heißt es, dass der Bevollmächtigte nur so kündigen soll, dass der Vollmachtgeber selbst Fürsorge für seine Angelegenheiten treffen kann. Das ist, wie oben beschrieben, selten möglich. Auch Bevollmächtigte sollten, wenn sie die Vollmachtstätigkeit nicht weiter wahrnehmen wollen, das Vormundschaftsgericht verständigen.
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In {{Zitat de §|671|bgb}} BGB heißt es, dass der Bevollmächtigte nur so kündigen soll, dass der Vollmachtgeber selbst Fürsorge für seine Angelegenheiten treffen kann. Das ist, wie oben beschrieben, selten möglich. Auch Bevollmächtigte sollten, wenn sie die Vollmachtstätigkeit nicht weiter wahrnehmen wollen, das Betreuungsgericht verständigen.
    
==Tod des Vollmachtgebers oder Bevollmächtigten==
 
==Tod des Vollmachtgebers oder Bevollmächtigten==
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Mit dem [[Betreuungsgesetz]] ergaben sich deutliche Verbesserungen für Betroffene im gerichtlichen Verfahren. Dennoch haben auch weiterhin viele Menschen die Befürchtung, dass über ihren Kopf hinweg entschieden und durch das Gericht eine Person als Betreuer bestellt wird, die von ihnen nicht gewünscht ist. Tatsächlich sind Wünsche der Betroffenen vom Gericht nicht ausnahmslos zu beachten.
 
Mit dem [[Betreuungsgesetz]] ergaben sich deutliche Verbesserungen für Betroffene im gerichtlichen Verfahren. Dennoch haben auch weiterhin viele Menschen die Befürchtung, dass über ihren Kopf hinweg entschieden und durch das Gericht eine Person als Betreuer bestellt wird, die von ihnen nicht gewünscht ist. Tatsächlich sind Wünsche der Betroffenen vom Gericht nicht ausnahmslos zu beachten.
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Deshalb wurde bereits mit dem [[Betreuungsgesetz]] 1992 die Vorrangigkeit der selbst bestimmten Betreuungsvorsorge festgelegt ({{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 BGB). Danach darf auch dann kein Betreuer bestellt werden, obwohl die medizinischen [[Betreuungsvoraussetzung]]en vorliegen, wenn die Hilfe durch einen Bevollmächtigten genau so gut wie durch einen Betreuer erfolgen kann.
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Deshalb wurde bereits mit dem [[Betreuungsgesetz]] 1992 die Vorrangigkeit der selbst bestimmten Betreuungsvorsorge festgelegt ({{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 BGB jetzt § 1814 Abs. 3 BGB). Danach darf auch dann kein Betreuer bestellt werden, obwohl die medizinischen [[Betreuungsvoraussetzung]]en vorliegen, wenn die Hilfe durch einen Bevollmächtigten genau so gut wie durch einen Betreuer erfolgen kann.
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===Selbstbestimmung bei der Auswahl===
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===[[Selbstbestimmung]] bei der Auswahl===
    
Ein wichtiger Aspekt hierbei ist es, dass man im Rahmen der Erteilung einer Vorsorgevollmacht völlig eigenständig die Person auswählen kann, der man die Wahrnehmung der eigenen Rechte und Pflichten für den Fall überträgt, dass man sich selbst nicht mehr um sich zu kümmern vermag. Dies hat zum einen den Vorteil, dass man selbst entscheidet, wer und in welchem Umfang vertretungsberechtigt sein soll.
 
Ein wichtiger Aspekt hierbei ist es, dass man im Rahmen der Erteilung einer Vorsorgevollmacht völlig eigenständig die Person auswählen kann, der man die Wahrnehmung der eigenen Rechte und Pflichten für den Fall überträgt, dass man sich selbst nicht mehr um sich zu kümmern vermag. Dies hat zum einen den Vorteil, dass man selbst entscheidet, wer und in welchem Umfang vertretungsberechtigt sein soll.
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===Kaum gerichtliche Kontrolle vorhanden===
 
===Kaum gerichtliche Kontrolle vorhanden===
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Im Unterschied zum Betreuer, der durch das Betreuungsgericht umfassend beaufsichtigt wird, unterliegt der Bevollmächtigte nur bei der Entscheidung über gefährliche [[Heilbehandlung]]en nach {{Zitat de §|1904|bgb}} Abs. 5 BGB  und [[Unterbringung|freiheitsentziehende Maßnahmen]] nach {{Zitat de §|1906|bgb}} Abs. 5 BGB der Genehmigungspflicht des [[Betreuungsgericht]]es.
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Im Unterschied zum Betreuer, der durch das Betreuungsgericht umfassend beaufsichtigt wird, unterliegt der Bevollmächtigte nur bei der Entscheidung über gefährliche [[Heilbehandlung]]en nach {{Zitat de §|1829|bgb}} Abs. 5 BGB  und [[Unterbringung|freiheitsentziehende Maßnahmen]] nach {{Zitat de §|1831|bgb}} Abs. 5 BGB der Genehmigungspflicht des [[Betreuungsgericht]]es.
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Besteht die dringende Gefahr, dass der Bevollmächtigte nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entspricht und dadurch die Person oder das Vermögen des Vollmachtgebers erheblich gefährdet, kann das Betreuungsgericht anordnen, dass der Bevollmächtigten die Vollmacht nicht ausüben darf und die Vollmachtsurkunde an den Betreuer herauszugeben hat, § 1820 Abs. 4 Nr. 1 BGB. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, hat das Betreuungsgericht die Anordnung aufzuheben und der Betreuer zu verpflichten, die Vollmachtsurkunde wieder an den Bevollmächtigten herauszugeben.
    
Der Betreuer hat demgegenüber auch jährlich über seine Tätigkeit beim Gericht zu berichten und in vielen Fällen die gesamte [[Vermögenssorge|Vermögensverwaltung]] offen zu legen
 
Der Betreuer hat demgegenüber auch jährlich über seine Tätigkeit beim Gericht zu berichten und in vielen Fällen die gesamte [[Vermögenssorge|Vermögensverwaltung]] offen zu legen
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===Gefahr: Erlaubnis von InSich-Geschäften===
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===Gefahr: Erlaubnis von [[Insichgeschäft|InSich-Geschäften]]===
    
{{Zitat de §|181|bgb}} BGB verbietet grundsätzlich, dass ein Vertreter Rechtsgeschäfte tätigt, in denen er auf beiden Seiten des Vertrags auftritt, einmal als Vertreter eines anderen und einmal als eigene Person. So ist es einem Betreuer verboten, vom Betreuten etwas zu erwerben oder sich schenken zu lassen.
 
{{Zitat de §|181|bgb}} BGB verbietet grundsätzlich, dass ein Vertreter Rechtsgeschäfte tätigt, in denen er auf beiden Seiten des Vertrags auftritt, einmal als Vertreter eines anderen und einmal als eigene Person. So ist es einem Betreuer verboten, vom Betreuten etwas zu erwerben oder sich schenken zu lassen.
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In einer Vollmacht ist es hingegen möglich, den Bevollmächtigten vom Verbot solcher In-Sich-Geschäfte zu befreien. Eine solche Befreiung ließe eine [[Schenkung]] aus dem Vermögen des Vollmachtgebers an den Bevollmächtigten zu. Soweit es um Grundstücksgeschäfte geht, ist die Befreiung von {{Zitat de §|181|bgb}} BGB nur mit notarieller Beurkundung der Vorsorgevollmacht zulässig.
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In einer Vollmacht ist es hingegen möglich, den Bevollmächtigten vom Verbot solcher In-Sich-Geschäfte zu befreien. Eine solche Befreiung ließe eine [[Schenkung]] aus dem Vermögen des Vollmachtgebers an den Bevollmächtigten zu. Soweit es um [[Grundstück]]sgeschäfte geht, ist die Befreiung von {{Zitat de §|181|bgb}} BGB nur mit notarieller Beurkundung der Vorsorgevollmacht zulässig.
    
'''Rechtsprechung''':
 
'''Rechtsprechung''':
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===Betreuung ist gegenüber Vollmacht nachrangig===
 
===Betreuung ist gegenüber Vollmacht nachrangig===
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{{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 BGB stellt eindeutig klar, dass eine Vollmacht, soweit sie genau so gut wie eine Betreuung ist, vorrangig ist. Hierdurch ist klar festgelegt, dass eine selbst bestimmte Hilfe gegenüber einer staatlich bestimmten Hilfe vorzuziehen ist.  
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{{Zitat de §|1814|bgb}} Abs. 3 Nr. 1 BGB stellt eindeutig klar, dass eine Vollmacht, soweit sie genau so gut wie eine Betreuung ist, vorrangig ist. Hierdurch ist klar festgelegt, dass eine selbst bestimmte Hilfe gegenüber einer staatlich bestimmten Hilfe vorzuziehen ist.  
    
Indes kann als erstes unklar sein, ob überhaupt eine Vollmacht rechtswirksam zustande gekommen ist. Dies ist z.B. dann strittig, wenn eine Vollmacht, die eigenhändig erteilt wurde, kein Datum enthält oder von dritter Seite die Vermutung aufgestellt wird, dass einem Menschen, der schon krankheitsbedingt beeinträchtigt ist, eine Unterschrift unter eine vorformulierte Vollmachtsurkunde „untergeschoben“ wurde, ohne dass der Betreffende noch verstehen konnte, was er unterschrieben hat.
 
Indes kann als erstes unklar sein, ob überhaupt eine Vollmacht rechtswirksam zustande gekommen ist. Dies ist z.B. dann strittig, wenn eine Vollmacht, die eigenhändig erteilt wurde, kein Datum enthält oder von dritter Seite die Vermutung aufgestellt wird, dass einem Menschen, der schon krankheitsbedingt beeinträchtigt ist, eine Unterschrift unter eine vorformulierte Vollmachtsurkunde „untergeschoben“ wurde, ohne dass der Betreffende noch verstehen konnte, was er unterschrieben hat.
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Siehe auch die [[Betreuungsvoraussetzung#Rechtsprechung_zum_Vollmachtsvorrang|Rechtsprechung zum Vollmachtsvorrang]].
 
Siehe auch die [[Betreuungsvoraussetzung#Rechtsprechung_zum_Vollmachtsvorrang|Rechtsprechung zum Vollmachtsvorrang]].
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Rechtsprechung:
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'''BGH, Beschluss vom 28.01.2026, XII ZB 441/25'''
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Die Ehefrau ist als Bevollmächtigte Beteiligte am erstinstanzlichen Verfahren gemäß § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG berechtigt, im eigenen Namen Beschwerde gegen die amtsgerichtliche Entscheidung zu führen, mit der eine [[Kontrollbetreuer|Kontrollbetreuung]] angeordnet worden ist
    
===Bestehende Betreuung muss ggf. aufgehoben werden===
 
===Bestehende Betreuung muss ggf. aufgehoben werden===
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Nicht selten kommt es vor, dass eine Betreuung durch das Vormundschaftsgericht angeordnet wird und erst danach eine Vollmacht bekannt wird. Nach der Regelung des {{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 BGB muss dann geprüft werden, ob die Betreuung wieder aufzuheben ist. Soweit ein Betreuer eine Vorsorgevollmacht auffindet, hat er sie unverzüglich dem Vormundschaftsgericht zu melden ({{Zitat de §|1901a|bgb}} BGB).
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Nicht selten kommt es vor, dass eine Betreuung durch das Betreuungsgericht angeordnet wird und erst danach eine Vollmacht bekannt wird. Nach der Regelung des {{Zitat de §|1814|bgb}} Abs. 2 BGB muss dann geprüft werden, ob die Betreuung wieder aufzuheben ist. Soweit ein Betreuer eine Vorsorgevollmacht auffindet, hat er sie unverzüglich dem Betreuungsgericht zu melden ({{Zitat de §|1821|bgb}} Abs. 2 Satz 1 BGB i.V.m. § 1820 Abs. 1 BGB).
    
Es muss dann verglichen werden, für welche Aufgaben ein Bevollmächtigter bestellt wurde. Überschneiden sich Vollmacht und [[Aufgabenkreis|Betreueraufgabenkreis]], ist grundsätzlich die Betreuung aufzuheben. Sind die Bereiche nur teilweise überschneidend, ist ggf. der Aufgabenkreis des Betreuers auf die Bereiche einzuschränken, die von der Vollmacht nicht umfasst sind.
 
Es muss dann verglichen werden, für welche Aufgaben ein Bevollmächtigter bestellt wurde. Überschneiden sich Vollmacht und [[Aufgabenkreis|Betreueraufgabenkreis]], ist grundsätzlich die Betreuung aufzuheben. Sind die Bereiche nur teilweise überschneidend, ist ggf. der Aufgabenkreis des Betreuers auf die Bereiche einzuschränken, die von der Vollmacht nicht umfasst sind.
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===Bei Missbrauch kann der Betreuer widerrufen===
 
===Bei Missbrauch kann der Betreuer widerrufen===
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Vielleicht ist auch die Durchführung des [[Betreuungsverfahren]]s ein Hinweis, dass sich der Bevollmächtigte, anders als vom Vollmachtgeber gewünscht, nicht in geeigneter Weise um den Vollmachtgeber kümmert.  
 
Vielleicht ist auch die Durchführung des [[Betreuungsverfahren]]s ein Hinweis, dass sich der Bevollmächtigte, anders als vom Vollmachtgeber gewünscht, nicht in geeigneter Weise um den Vollmachtgeber kümmert.  
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In derartig gelagerten Fällen kann es sein, dass das Betreuungsgericht zu dem Schluss kommt, dass die Vollmacht im Einzelfall keine geeignete Alternative zur Betreuung darstellt. In solchen Fällen wird der Betreuer in der Regel als [[gesetzlicher Vertreter]] des Vollmachtgebers einen Vollmachtswiderruf ({{Zitat de §|671|bgb}} BGB) erwägen. Laut BGH ist der Widerruf nur möglich, wenn dies ausdrücklich als Aufgabenkreis genannt wurde.
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In derartig gelagerten Fällen kann es sein, dass das Betreuungsgericht zu dem Schluss kommt, dass die Vollmacht im Einzelfall keine geeignete Alternative zur Betreuung darstellt. In solchen Fällen wird der Betreuer in der Regel als [[gesetzlicher Vertreter]] des Vollmachtgebers einen Vollmachtswiderruf ({{Zitat de §|671|bgb}} BGB) erwägen. Laut BGH war der Widerruf nur möglich, wenn dies ausdrücklich als Aufgabenkreis genannt wurde. Seit 1.1.23 gibt es stattdessen eine betreuungsgerichtliche Genehmigung zum Vollmachtswiderruf, § 1820 Abs. 5 BGB.
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Seit 1.1.2023 kann das Betreuungsgericht auch bis zur Klärung der Sachlage vorübergehend „suspendieren“, d.h., dem Bevollmächtigten wird untersagt, von der Vollmacht Gebrauch zu machen (§ 1820 Abs. 4 BGB).
    
Rechtsprechung:
 
Rechtsprechung:
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# Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen ist (Abgrenzung zu den Senatsbeschl v 13.11.2013 XII ZB 339/13 FamRZ 2014, 192 und v 1.8.2012 XII ZB 438/11 FamRZ 2012, 1631).
 
# Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen ist (Abgrenzung zu den Senatsbeschl v 13.11.2013 XII ZB 339/13 FamRZ 2014, 192 und v 1.8.2012 XII ZB 438/11 FamRZ 2012, 1631).
 
# Dieser Aufgabenkreis darf einem Betreuer nur dann übertragen werden, wenn das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt und mildere Maßnahmen nicht zur Abwehr eines Schadens für den Betroffenen geeignet erscheinen.
 
# Dieser Aufgabenkreis darf einem Betreuer nur dann übertragen werden, wenn das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt und mildere Maßnahmen nicht zur Abwehr eines Schadens für den Betroffenen geeignet erscheinen.
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# Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen Beschwerde gegen die Betreuerbestellung einlegen.
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# Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen Beschwerde gegen die Betreuerbestellung einlegen. - Hinweis: hinfällig seit 1.1.23 aufgrund der Neuregelung des § 1820 Abs. 5 BGB.
    
'''BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZB 387/18'''
 
'''BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZB 387/18'''
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Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen (Fortführung des Senatsbeschlusses BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702).
 
Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen (Fortführung des Senatsbeschlusses BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702).
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===Kontrollbetreuer kann bestellt werden===
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'''BGH, Beschluss vom 31. Juli 2024 - XII ZB 75/24'''
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Die Suspendierung einer Vorsorgevollmacht setzt die Prognose voraus, dass der Bevollmächtigte trotz angeordneter (Kontroll-)Betreuung nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handeln und dadurch die Person des Vollmachtgebers oder dessen Vermögen erheblich gefährden wird, insbesondere weil zu erwarten ist, dass der Bevollmächtigte den Weisungen des (Kontroll-)Betreuers nicht folgt.
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Es gibt jedoch eine Situation, in der parallel neben einer bestehenden Bevollmächtigung ein Betreuer bestellt werden kann und beide Tätigkeiten nebeneinander stehen. Dies ist der Fall, wenn das Vormundschaftsgericht zu dem Schluss kommt, dass der Vollmachtgeber krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu kontrollieren.  In diesem Fall ist dann eine [[Kontrollbetreuer|Betreuung]] möglich, die als alleinigen Aufgabenkreis die Überwachung des Bevollmächtigten beinhaltet ({{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 3 BGB ).
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'''LG Lübeck, Beschluss vom 24.10.2024, 7 T 475/24'''
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#Zur Beschwerdebefugnis eines Kontobevollmächtigten bei Anfechtung eines Suspendierungsbeschlusses nach § 1820 Abs. 4 BGB.
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#Zur Frage, ob eine Kontovollmacht den Regelungen in § 1820 BGB unterfällt.
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===[[Kontrollbetreuer]] kann bestellt werden===
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Es gibt jedoch Situationen, in denen parallel neben einer bestehenden Bevollmächtigung ein Betreuer bestellt werden kann und beide Tätigkeiten nebeneinander stehen. Dies ist der Fall, wenn das [[Betreuungsgericht]] zu dem Schluss kommt, dass der Vollmachtgeber krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu kontrollieren.  In diesem Fall ist dann eine [[Kontrollbetreuer|Betreuung]] möglich, die als alleinigen [[Aufgabenkreis]] die Überwachung des Bevollmächtigten beinhaltet ({{Zitat de §|1815|bgb}} Abs. 3 BGB i.V.m. § 1820 Abs. 3 BGB).
    
Es müssen hierfür keine Anhaltspunkte für einen Vollmachtsmissbrauch bestehen, es reicht aus, dass ein Kontrollbedarf bezüglich der Vollmachtstätigkeit besteht, z.B. bei großen Vermögenswerten.
 
Es müssen hierfür keine Anhaltspunkte für einen Vollmachtsmissbrauch bestehen, es reicht aus, dass ein Kontrollbedarf bezüglich der Vollmachtstätigkeit besteht, z.B. bei großen Vermögenswerten.
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[[Kontrollbetreuer#Voraussetzungen_f.C3.BCr_Kontrollbetreuerbestellung|Rechtsprechung zur Kontrollbetreuerbestellung]].
 
[[Kontrollbetreuer#Voraussetzungen_f.C3.BCr_Kontrollbetreuerbestellung|Rechtsprechung zur Kontrollbetreuerbestellung]].
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===Kontrollbetreuer hat Auskunftsansprüche===
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===Kontrollbetreuer hat Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche===
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Der [[Kontrollbetreuer]] nach § 1896 Abs. 3 BGB (auch Vollmachts- oder Überwachungsbetreuer genannt], hat gegenüber dem Bevollmächtigten Auskunftsansprüche ({{Zitat de §|666|bgb}} BGB). Er kann also die Vorlage von Unterlagen aus der Vollmachtstätigkeit verlangen. Ergeben sich Anzeichen für einen Vollmachtsmissbrauch, kann er die Vollmacht widerrufen. Danach muss das Betreuungsgericht neu über den Umfang der Betreuung entscheiden.
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Der [[Kontrollbetreuer]] nach § 1815 Abs. 3 BGB BGB  i.V.m. § 1820 Abs. 3 BGB, hat gegenüber dem Bevollmächtigten Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche. Er kann also z.B. die Vorlage von Unterlagen aus der Vollmachtstätigkeit verlangen. Ergeben sich Anzeichen für einen Vollmachtsmissbrauch, kann er die Vollmacht oder einen Teil der Vollmacht widerrufen, § 1820 Abs. 5 Satz 1 BGB. Hierfür bedarf er der Genehmigung des Betreuungsgerichts, § 1820 Abs. 5 Satz 2 BGB. Danach muss das Betreuungsgericht neu über den Umfang der Betreuung entscheiden.
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# Ein Vollmachtsbetreuer kann bestellt werden, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, den Bevollmächtigten selbst zu überwachen, und Umfang und Schwierigkeit der von dem Bevollmächtigten zu besorgenden Geschäfte eine Überwachung des Bevollmächtigten als angezeigt erscheinen lassen.
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1. Ein Kontrollbetreuer kann bestellt werden, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, den Bevollmächtigten selbst zu überwachen, und Umfang und Schwierigkeit der von dem Bevollmächtigten zu besorgenden Geschäfte eine Überwachung des Bevollmächtigten als angezeigt erscheinen lassen.
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# Wird nach schriftlichem Vorschlag des Betroffenen zur Auswahl eines Betreuers und vor Eintritt der Voraussetzungen von § 1896 Abs. 1 BGB dem Vorgeschlagenen Generalvollmacht erteilt, so schließt dies die Bestellung eines Vollmachtsbetreuers nicht aus.
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# Ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis "Geltendmachen von Rechten gegenüber dem Bevollmächtigten" (Vollmachtsbetreuer) kann regelmäßig auch die betreffende Vollmacht widerrrufen. Für die Entschließung hierzu steht ihm ein Freiraum zu.
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Ein Vollmachtsbetreuer gem. § 1896 Abs. 3 BGB kann nur bestellt werden, wenn festgestellt ist, dass eine Vollmacht wirksam erteilt war und dass sie nicht wieder erloschen ist. Gem. § 1896 Abs. 3 BGB kann als Aufgabenkreis eines Betreuers auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten ggü. seinen Bevollmächtigten bestimmt werden. Dies knüpft an den insb. in § 1896 Abs. 2 BGB verwirklichten Grundsatz des Nachranges der Betreuung an (s. etwa BT-Drucks. 11/4528, S. 121). Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Ziff. 1 BGB). Sie ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können (§ 1896 Abs. 2 Ziff. 2 BGB). All dies setzt aber voraus, dass eine Vollmacht wirksam erteilt ist und noch fortbesteht. Die Vollmacht wird durch Rechtsgeschäft erteilt; die Geschäftsfähigkeit des die Vollmacht Erteilenden ist deshalb Wirksamkeitsvoraussetzung. Andererseits erlischt die Vollmacht durch Fortfall der [[Geschäftsfähigkeit]] grundsätzlich nicht (§ 168 S. 1, 672 S. 1 BGB). Die Vollmacht kann aber widerrufen werden (vgl. § 168 S. 2, 3 BGB), und zwar auch durch einen Bevollmächtigten, wenn dessen Vollmacht so weit reicht.
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2. Wird nach schriftlichem Vorschlag des Betroffenen zur Auswahl eines Betreuers und vor Eintritt der Voraussetzungen von § 1814 Abs. 1 BGB dem Vorgeschlagenen Generalvollmacht erteilt, so schließt dies die Bestellung eines Vollmachtsbetreuers nicht aus.
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3. Ein Betreuer mit dem Aufgabenbereichen "Geltendmachen von Rechten des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten" (Kontrollbetreuer) kann die betreffende Vollmacht nach Genehmigung des Betreuungsgerichts widerrrufen, wenn eine künftige Verletzung der Person oder des Vermögens des Betreuten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere zu befürchten ist und mildere Maßnahmen zu Abwehr des Schadens nicht geeignet erscheinen, § 1820 Abs. 5 BGB.
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Gem. § 1815 Abs. 3 BGB kann als Aufgabenbereich eines Betreuers auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten ggü. seinen Bevollmächtigten bestimmt werden.  
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Das setzt voraus, dass eine Vollmacht wirksam erteilt ist und noch fortbesteht. Die Vollmacht wird durch Rechtsgeschäft erteilt; die Geschäftsfähigkeit des die Vollmacht Erteilenden ist deshalb Wirksamkeitsvoraussetzung. Andererseits erlischt die Vollmacht durch Fortfall der [[Geschäftsfähigkeit]] grundsätzlich nicht (§ 168 S. 1, 672 S. 1 BGB). Die Vollmacht kann aber widerrufen werden (vgl. § 168 S. 2, 3 BGB), und zwar auch durch einen Bevollmächtigten, wenn dessen Vollmacht so weit reicht.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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[[Vorsorgevollmacht - vertiefte Infos]], [[Patientenverfügung]], [[Betreuungsverfügung]], [[Beglaubigung durch Betreuungsbehörde]]! [[Vorsorgeregister]], [[Vorsorgeregisterverordnung]], [[Kontrollbetreuer]]
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* [[Vorsorgevollmacht - vertiefte Infos]], [[Bankvollmacht]], [[Patientenverfügung]], [[digitale Barrierefreiheit]], [[Patientenvertreter]], [[Betreuungsverfügung]], [[Beglaubigung durch Betreuungsbehörde]]! [[Vorsorgeregister]], [[Vorsorgeregisterverordnung]], [[Kontrollbetreuer]], [[Vertretung gegenüber Behörden]]
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* [[Einwilligungsfähigkeit]], [[Selbstbestimmung]], [[Vollmachtswiderruf]]
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==Podcasts und Videos==
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*[https://betroyt.de/podcast/folge-104-timeout-wen-sie-ab-2023-suspendieren-koennen/ Podcast betroyt.de zur Suspendierung der Vollmacht nach § 1820 Abs. 4 BGB]
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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===Bücher im Reguvis-Verlag===
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/das-grosse-vorsorge-handbuch/ Das große Vorsorge-Handbuch]
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*[https://shop.reguvis.de/in-vorbereitung/praxishandbuch-vorsorgevollmacht-und-patientenverf-1/ Ramstetter: Praxishandbuch Vorsorevollmacht und Patientenverfügung]
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===Weitere Bücher===
   
[[Bild:Buecher.jpg|right]]
 
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3497016934/internetsevon-21 Ernst Ankermann: Sterben zulassen. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. München u. Basel 2004], ISBN 3-497-01693-4
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3497016934/internetsevon-21 Ernst Ankermann: Sterben zulassen. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. München u. Basel 2004], ISBN 3-497-01693-4
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* [https://www.amazon.de/Vorsorgevollmacht-Betreuungsverf%C3%BCgung-Selbstbewusst-Formularsatz-Vorsorgeausweis/dp/3936065586  Betreuungsstelle Frankfurt: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange ich gesund bin- (Broschüre)]
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* [mailto:bts@asd.stadt,nuernberg.de?subject=Broschürenbestellung Vorsorgevollmacht  Betreuungsstelle Nürnberg: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung,Patientenverfügung - Selbstbestimmt vorsorgen ist mehr als einen Gedanken wert- (Broschüre)  ]
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3802936922/internetsevon-21 Bittler: Patiententestament und andere Vorsorgemöglichkeiten für Krankheit und Alter ], ISBN 3802936922
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3802936922/internetsevon-21 Bittler: Patiententestament und andere Vorsorgemöglichkeiten für Krankheit und Alter ], ISBN 3802936922
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3899352092/internetsevon-21 Bühler: Betreuungsrecht und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag], ISBN 3899352092
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3899352092/internetsevon-21 Bühler: Betreuungsrecht und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag], ISBN 3899352092
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3150180694/internetsevon-21 Bundesärztekammer: Empfehlungen zur Patientenaufklärung, in Wiesing, Urban (Hrsg.): Ethik in der Medizin, Stuttgart 2000, S. 101 ff], ISBN 3-15-018069-4  
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3150180694/internetsevon-21 Bundesärztekammer: Empfehlungen zur Patientenaufklärung, in Wiesing, Urban (Hrsg.): Ethik in der Medizin, Stuttgart 2000, S. 101 ff], ISBN 3-15-018069-4  
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*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3980835103/internetsevon-21 Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz (Hrsg.): Patientenverfügungen - Fügen oder Verfügen? (Schriftenreihe der BAG Band III), Der Hospiz Verlag Wuppertal 2002], ISBN 3-9808351-0-3
   
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3837502236/internetsevon-21 Coeppicus: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sterbehilfe, Klartext-Verlag 2009], ISBN 978-3-8375-0223-7
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3837502236/internetsevon-21 Coeppicus: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sterbehilfe, Klartext-Verlag 2009], ISBN 978-3-8375-0223-7
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3609164514/internetsevon-21 Coeppicus: Das "Gesetz über Patientenverfügungen" und Sterbehilfe, ecomed-Verlag 2010], ISBN 978-3609164519
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3609164514/internetsevon-21 Coeppicus: Das "Gesetz über Patientenverfügungen" und Sterbehilfe, ecomed-Verlag 2010], ISBN 978-3609164519
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/378411167X/internetsevon-21 CV Rheinland-Pfalz: Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, daß ich meine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann? ],
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* [mailto:rektorat@hfs-esslingen.de?subject=Buchbestellung Vorsorgen -selbst bestimmen Esslinger Initiative: Vorsorgen - selbst bestimmen ]
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/340653063x/internetsevon-21 Justizministerium Bayern: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter ], ISBN 340653063x
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/340653063x/internetsevon-21 Justizministerium Bayern: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter ], ISBN 340653063x
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825854272/internetsevon-21 Kielstein/Sass: Die persönliche Patientenverfügung; Vorbereitung, Bausteine, Modelle ], ISBN 3825854272
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849864/internetsevon-21 Kielstein/Sass: Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht ], ISBN 3825849864
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849864/internetsevon-21 Kielstein/Sass: Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht ], ISBN 3825849864
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3451050447/internetsevon-21 Klie/Student: Die Patientenverfügung. Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen ], ISBN 3451050447
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3451050447/internetsevon-21 Klie/Student: Die Patientenverfügung. Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen ], ISBN 3451050447
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580410/internetsevon-21 Knieper: Vorsorge fürs Alter- ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580410
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580410/internetsevon-21 Knieper: Vorsorge fürs Alter- ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580410
 
* [https://www.amazon.de/Patiententestament-Patientenverfügung-respektiert-Checkliste-Patientenausweis/dp/3936065039  Knieper/Walther: Patiententestament - Patientenverfügung - damit mein Wille respektiert wird- Antworten auf Ihre Fragen (Broschüre) ]
 
* [https://www.amazon.de/Patiententestament-Patientenverfügung-respektiert-Checkliste-Patientenausweis/dp/3936065039  Knieper/Walther: Patiententestament - Patientenverfügung - damit mein Wille respektiert wird- Antworten auf Ihre Fragen (Broschüre) ]
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* [https://www.amazon.de/Vorsorgevollmacht-Betreuungsverfügung-Patiententestament-neuen-Betreuungsrecht/dp/3891917678/ Langenfeld: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patiententestament nach dem neuen Betreuungsrecht  ]
   
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849155/internetsevon-21 May: Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige; Münster, 2000], ISBN 3-8258-4915-5
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849155/internetsevon-21 May: Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige; Münster, 2000], ISBN 3-8258-4915-5
 
* [https://www.amazon.de/Möglichkeiten-einer-standardisierten-Patientenverfügung-Bundesministeriums/dp/382586894X Meran u.a.: Möglichkeiten einer standardisierten Patientenverfügung ], ISBN 3825862143
 
* [https://www.amazon.de/Möglichkeiten-einer-standardisierten-Patientenverfügung-Bundesministeriums/dp/382586894X Meran u.a.: Möglichkeiten einer standardisierten Patientenverfügung ], ISBN 3825862143
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*Oertel: Zur Hemmung der Verjährung im Fall des Missbrauchs einer Vorsorgevollmacht; ZErb 2020, 1
 
*Oertel: Zur Hemmung der Verjährung im Fall des Missbrauchs einer Vorsorgevollmacht; ZErb 2020, 1
 
*ders.: Die Vorsorgevollmacht in der betreuungsgerichtl. Praxis, BTpRax 2019, 87
 
*ders.: Die Vorsorgevollmacht in der betreuungsgerichtl. Praxis, BTpRax 2019, 87
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*Regenfus: Die ungewollte Empfangsvertretung bei zur Vorsorge erteilten Generalvollmachten, NJW 2023, 3609
 
*Renner: Die von der Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht; BtPrax 2006, 174
 
*Renner: Die von der Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht; BtPrax 2006, 174
 
*Rösler: Formbedürftigkeit der Vollmacht, NJW 1999, 1150
 
*Rösler: Formbedürftigkeit der Vollmacht, NJW 1999, 1150
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*Seifert: Zur Stärkung der Patientenautonomie in Frankreich; FamRZ 2006, 11
 
*Seifert: Zur Stärkung der Patientenautonomie in Frankreich; FamRZ 2006, 11
 
*Spanl: Zur Formbedürftigkeit einer Vorsorgevollmacht; RPfleger 9/2006
 
*Spanl: Zur Formbedürftigkeit einer Vorsorgevollmacht; RPfleger 9/2006
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* Spernath, Widerruf und Suspendierung einer Vorsorgevollmacht, FamRZ 2024, 663
 
*Student: Was nützen vorsorgliche Verfügungen für das Lebensende?; BtMan 2006, 69
 
*Student: Was nützen vorsorgliche Verfügungen für das Lebensende?; BtMan 2006, 69
 
*Tersteegen: Bankgeschäfte mittels Vorsorgevollmacht - Verpflichtung der Banken zur Anerkennung von Vorsorgevollmachten?, NJW 2007,  1717
 
*Tersteegen: Bankgeschäfte mittels Vorsorgevollmacht - Verpflichtung der Banken zur Anerkennung von Vorsorgevollmachten?, NJW 2007,  1717
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*ders.: Die vergütung des Vorsorgebevollmächtigten, FamRZ 2013, 1535
 
*ders.: Die vergütung des Vorsorgebevollmächtigten, FamRZ 2013, 1535
 
*ders.: Die Formulierung der Vorsorgevollmacht, NJW 2014, 1573
 
*ders.: Die Formulierung der Vorsorgevollmacht, NJW 2014, 1573
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===Broschüren zur Vorsorge===
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*[http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage1928142/VorsorgefuerUnfall,KrankheitundAlter.pdf Vorsorgebroschüre Bayern]
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*[http://www.hamburg.de/betreuungsrecht/veroeffentlichungen/103156/ich-sorge-vor.html Hamburger Vorsorgebroschüre]
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*[https://www.muenchen.info/soz/pub/pdf/296_leitfaden_fuer_bevollmaechtigte.pdf Münchener Broschüre für Bevollmächtigte (PDF)]
      
===wissenschaftliche Untersuchungen===
 
===wissenschaftliche Untersuchungen===
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*[http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/70383.html Potrykus: Anspruch und Wirkung der Vorsorgevollmacht sowie ihre Umsetzung im Rechtsverkehr]
   
*[http://www.psychiatrierecht.de/vortraege.htm Vortrag von RA Saschenbrecker: Das Modell der Privatautonomie der Vorsorgevollmacht]
 
*[http://www.psychiatrierecht.de/vortraege.htm Vortrag von RA Saschenbrecker: Das Modell der Privatautonomie der Vorsorgevollmacht]
 
*Hoffmann, P.M. / B. Schumacher (2002): Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen: Handhabung in der Praxis
 
*Hoffmann, P.M. / B. Schumacher (2002): Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen: Handhabung in der Praxis
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===Formulare zu Vorsorgevollmachten===
 
===Formulare zu Vorsorgevollmachten===
 
[[Bild:Klarsicht.gif|right]]
 
[[Bild:Klarsicht.gif|right]]
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*[https://www.bmjv.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Publikationensuche_Formular.html?nn=6428404 Formularsammlung des Bundesjustizministeriums zu Vorsorgevollmachten (z.T. mehrsprachig); bitte "Betreuungsrecht" aufklappen]
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*[http://www.vorsorgeregister.de/Notar-Rechtsanwalt-Service/Papierverfahren/Meldeformulare.php Weitere Formulare zum Vorsorgeregister]
   
*[https://www.patientenverfuegung.digital/ Vorsorgevollmacht kostenlos online erstellen] (Patientenverfügung.digital)
 
*[https://www.patientenverfuegung.digital/ Vorsorgevollmacht kostenlos online erstellen] (Patientenverfügung.digital)
 
*[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/02._Vollmacht_in_Gesundheitsangelegenheiten.pdf Gesundheitsvollmacht (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
 
*[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/02._Vollmacht_in_Gesundheitsangelegenheiten.pdf Gesundheitsvollmacht (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
 
*[http://www.medizinethik.de/verfuegungen.htm Vorsorgevollmachten (Übersicht Ruhr-Uni Bochum)]
 
*[http://www.medizinethik.de/verfuegungen.htm Vorsorgevollmachten (Übersicht Ruhr-Uni Bochum)]
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*[http://www.arv-hessen.de/DL/Bausteine%20f%FCr%20Vollmachten.pdf#search=%22Grabpflegevertrag%22 Bausteine für Vollmachten und Betreuungsverfügungen (ARV)]
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*[https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen.html Organspendeausweis]
      
===Formulare zu Patientenverfügungen===
 
===Formulare zu Patientenverfügungen===
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*[https://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html Formularsammlung des Bundesjustizministeriums zu Patientenverfügungen]
   
*[https://www.patientenverfuegung.digital/ Patientenverfügung kostenlos online erstellen] (Patientenverfügung.digital)
 
*[https://www.patientenverfuegung.digital/ Patientenverfügung kostenlos online erstellen] (Patientenverfügung.digital)
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*[http://www.standard-patientenverfuegung.de/uebersicht.htm Patientenverfügungen des Humanistischen Verbands Deutschlands (Übersicht)]
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*[http://www.standard-patientenverfuegung.de/Patientenanwaltschaft.pdf Standard-Patientenverfügung des Humanistischen Verbands Deutschlands (PDF)]
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*[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/01._Patientenverfu=egung_und_Gesundheitsvollmacht.pdf Patientenverfügung mit Gesundheitsvollmacht (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
   
*[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/03._Leben_und_Sterben_in_Gottes_Hand.pdf Patientenverfügung mit Gesundheitsvollmacht, christlich geprägt (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
 
*[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/03._Leben_und_Sterben_in_Gottes_Hand.pdf Patientenverfügung mit Gesundheitsvollmacht, christlich geprägt (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
 
*[https://www.bundesaerztekammer.de/patienten/patientenverfuegung/ Patientenverfügung (Vorschlag der Bundesärztekammer)]
 
*[https://www.bundesaerztekammer.de/patienten/patientenverfuegung/ Patientenverfügung (Vorschlag der Bundesärztekammer)]
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*[https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/vollmachtsmissbrauch/ Infos des LKA Berlin zum Vollmachtsmissbrauch]
 
*[https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/vollmachtsmissbrauch/ Infos des LKA Berlin zum Vollmachtsmissbrauch]
 
*[https://www.patientenverfuegung.digital/ratgeber/vorsorgevollmacht Ratgeber zur Vorsorgevollmacht] von [https://www.patientenverfuegung.digital Patientenverfügung.digital]
 
*[https://www.patientenverfuegung.digital/ratgeber/vorsorgevollmacht Ratgeber zur Vorsorgevollmacht] von [https://www.patientenverfuegung.digital Patientenverfügung.digital]
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*[https://www.hamburg.de/contentblob/128458/52549e1855fcb3803069a1a8c9ffad0d/data/ratgeber-bevollmaechtigte.pdf Hamburger Ratgeber für Bevollmächtigte (PDF)]]
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* [http://www.baek.de/downloads/Sterbebegleitung_17022011.pdf Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung vom Februar 2011 (PDF)]
   
* [https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Patienten/Hinweise_Patientenverfuegung.pdf Handreichungen der Bundesärztekammer für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen, Stand November 2018 (PDF)]
 
* [https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Patienten/Hinweise_Patientenverfuegung.pdf Handreichungen der Bundesärztekammer für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen, Stand November 2018 (PDF)]
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*[http://kath-betreuungsvereine.de/wp-content/uploads/2011/12/orientierungshilfe-2009-1.pdf Beratung zur Vorsorgevollmacht (Arbeitshilfe, SKF)]
         
[[Kategorie:Betreuungsalternativen]]
 
[[Kategorie:Betreuungsalternativen]]