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| | ==Vertretungsmacht== | | ==Vertretungsmacht== |
| − | Die Vertretungsmacht bedeutet die Befugnis des Handelnden, mit Wirkung für und gegen den Vertretenen handeln zu können. Sie kann auf eine Willenserklärung des Vertretenen, die sogenannte Bevollmächtigung gemäß § 167 BGB zurückgehen. Ihr Ergebnis ist die Vollmacht im Unterschied zur gesetzlichen Vertretungsmacht wie beim Betreuer. | + | Die [[Vertretungsbefugnis|Vertretungsmacht]] bedeutet die Befugnis des Handelnden, mit Wirkung für und gegen den Vertretenen handeln zu können. Sie kann auf eine Willenserklärung des Vertretenen, die sogenannte Bevollmächtigung gemäß § 167 BGB zurückgehen. Ihr Ergebnis ist die Vollmacht im Unterschied zur gesetzlichen Vertretungsmacht wie beim Betreuer. |
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| − | Mit der Vollmacht kann auch der Umfang der Vertretungsmacht bestimmt werden. Eine häufige Form ist die Bankvollmacht, die auch eine Vorsorgemaßnahme für die Wechselfälle des Lebens sein kann. | + | Mit der Vollmacht kann auch der Umfang der Vertretungsmacht bestimmt werden. Eine häufige Form ist die Bankvollmacht, die auch eine Vorsorgemaßnahme für die Wechselfälle des Lebens sein kann. |
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| | ==Bankvollmacht== | | ==Bankvollmacht== |
| − | Mit der schriftlichen Bankvollmacht wird eine Person des Vertrauens ohne jede Einschränkung oder bis zu einem bestimmten monatlichen Geldbetrag vom Kontoinhaber bevollmächtigt, über ein bestimmtes (fremdes) [[Girokonto]] zu verfügen. Auf der schriftlichen Vollmacht soll auch der Zeitpunkt des Erlöschens der Vollmacht angegeben werden. | + | Mit der schriftlichen Bankvollmacht wird eine [[Person des Vertrauens]] ohne jede Einschränkung oder bis zu einem bestimmten monatlichen Geldbetrag vom Kontoinhaber bevollmächtigt, über ein bestimmtes (fremdes) [[Girokonto]] zu verfügen. Auf der schriftlichen Vollmacht soll auch der Zeitpunkt des Erlöschens der Vollmacht angegeben werden. |
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| | Die Bankvollmacht, die erst ab dem Tod oder bei eingetretener [[Geschäftsunfähigkeit]] Gültigkeit erlangt, wird heute als [[Vorsorgevollmacht]] bezeichnet. | | Die Bankvollmacht, die erst ab dem Tod oder bei eingetretener [[Geschäftsunfähigkeit]] Gültigkeit erlangt, wird heute als [[Vorsorgevollmacht]] bezeichnet. |
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| | * [[Trennungsgebot]] | | * [[Trennungsgebot]] |
| | * [[Vorsorgevollmacht]], [[Vollmachtswiderruf]] | | * [[Vorsorgevollmacht]], [[Vollmachtswiderruf]] |
| − | * [[Vermögenssorge]], [[Vermögensverzeichnis]], [[Checkliste Vermögenssorge]] | + | * [[Vermögenssorge]], [[Vermögensverzeichnis]], [[Checkliste Vermögenssorge]], [[Schuldnerverzeichnis]] |
| | * [[e-Rechnung]], [[Rechnungslegung]] | | * [[e-Rechnung]], [[Rechnungslegung]] |
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| | [[Kategorie:Vermögenssorge]] | | [[Kategorie:Vermögenssorge]] |