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==Vertretungsmacht==
 
==Vertretungsmacht==
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Die Vertretungsmacht bedeutet die Befugnis des Handelnden, mit Wirkung für und gegen den Vertretenen handeln zu können. Sie kann auf eine Willenserklärung des Vertretenen, die sogenannte Bevollmächtigung gemäß § 167 BGB zurückgehen. Ihr Ergebnis ist die Vollmacht im Unterschied zur gesetzlichen Vertretungsmacht wie beim Betreuer.
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Die [[Vertretungsbefugnis|Vertretungsmacht]] bedeutet die Befugnis des Handelnden, mit Wirkung für und gegen den Vertretenen handeln zu können. Sie kann auf eine Willenserklärung des Vertretenen, die sogenannte Bevollmächtigung gemäß § 167 BGB zurückgehen. Ihr Ergebnis ist die Vollmacht im Unterschied zur gesetzlichen Vertretungsmacht wie beim Betreuer.
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Mit der Vollmacht kann auch der Umfang der Vertretungsmacht bestimmt werden. Eine häufige Form ist die Bankvollmacht, die auch eine Vorsorgemaßnahme für die Wechselfälle des Lebens sein kann.  
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Mit der Vollmacht kann auch der Umfang der Vertretungsmacht bestimmt werden. Eine häufige Form ist die Bankvollmacht, die auch eine Vorsorgemaßnahme für die Wechselfälle des Lebens sein kann.
    
==Bankvollmacht==
 
==Bankvollmacht==
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Mit der schriftlichen Bankvollmacht wird eine Person des Vertrauens ohne jede Einschränkung oder bis zu einem bestimmten monatlichen Geldbetrag vom Kontoinhaber bevollmächtigt, über ein bestimmtes (fremdes) [[Girokonto]] zu verfügen. Auf der schriftlichen Vollmacht soll auch der Zeitpunkt des Erlöschens der Vollmacht angegeben werden.
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Mit der schriftlichen Bankvollmacht wird eine [[Person des Vertrauens]] ohne jede Einschränkung oder bis zu einem bestimmten monatlichen Geldbetrag vom Kontoinhaber bevollmächtigt, über ein bestimmtes (fremdes) [[Girokonto]] zu verfügen. Auf der schriftlichen Vollmacht soll auch der Zeitpunkt des Erlöschens der Vollmacht angegeben werden.
    
Die Bankvollmacht, die erst ab dem Tod oder bei eingetretener [[Geschäftsunfähigkeit]] Gültigkeit erlangt, wird heute als [[Vorsorgevollmacht]] bezeichnet.
 
Die Bankvollmacht, die erst ab dem Tod oder bei eingetretener [[Geschäftsunfähigkeit]] Gültigkeit erlangt, wird heute als [[Vorsorgevollmacht]] bezeichnet.
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* [[Trennungsgebot]]
 
* [[Trennungsgebot]]
 
* [[Vorsorgevollmacht]], [[Vollmachtswiderruf]]
 
* [[Vorsorgevollmacht]], [[Vollmachtswiderruf]]
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* [[Vermögenssorge]], [[Vermögensverzeichnis]], [[Checkliste Vermögenssorge]]
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* [[Vermögenssorge]], [[Vermögensverzeichnis]], [[Checkliste Vermögenssorge]], [[Schuldnerverzeichnis]]
 
* [[e-Rechnung]], [[Rechnungslegung]]
 
* [[e-Rechnung]], [[Rechnungslegung]]
       
[[Kategorie:Vermögenssorge]]
 
[[Kategorie:Vermögenssorge]]
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