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In allen Bundesländern sind die [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuer]] (sowie Vormünder und Pfleger von Minderjährigen) aber im Rahmen von Sammelhaftpflichtversicherungen, die durch die Justizministerien bzw. -senate mit verschiedenen Versicherungsträgern abgeschlossen wurden, haftpflichtversichert.  
 
In allen Bundesländern sind die [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuer]] (sowie Vormünder und Pfleger von Minderjährigen) aber im Rahmen von Sammelhaftpflichtversicherungen, die durch die Justizministerien bzw. -senate mit verschiedenen Versicherungsträgern abgeschlossen wurden, haftpflichtversichert.  
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[[Betreuer (Ehrenamt)|Ehrenamtliche Betreuer]] sind hiernach alle (natürlichen) Personen, die keinen Anspruch auf Vergütung haben und die '''nicht''' bei einem [[Betreuungsverein]] oder der [[Betreuungsbehörde]] '''hauptamtlich''' beschäftigt sind. Mit Bestellung zum Betreuer werden die entsprechenden Personen in den Versicherungsschutz der Sammelversicherung einbezogen, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.
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[[Betreuer (Ehrenamt)|Ehrenamtliche Betreuer]] sind hiernach alle (natürlichen) Personen, die keinen Anspruch auf Vergütung haben und die '''nicht''' bei einem [[Betreuungsverein]] oder der [[Betreuungsbehörde]] '''hauptamtlich''' beschäftigt sind. Mit [[Betreuerbestellung|Bestellung zum Betreuer]] werden die entsprechenden Personen in den Versicherungsschutz der Sammelversicherung einbezogen, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.
    
Im Rahmen dieser Sammelversicherung sind (unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern) Vermögensschäden bis 50.000 - 250.000 Euro sowie in allen Ländern Personen- und Sachschäden von 2 Mio. Euro (z.T. auch bis 7,5 Mio. Euro) versichert. Der Beitrag wird zur Zeit nicht einzeln abgerechnet, sondern pauschal aus den jeweiligen Justizhaushalten getragen. Diese pauschale Abrechnungsweise vermeidet einen gegenüber der Einzelabrechnung unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand sowohl bei Betreuern als auch Justizministerien und Versicherungsträgern.
 
Im Rahmen dieser Sammelversicherung sind (unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern) Vermögensschäden bis 50.000 - 250.000 Euro sowie in allen Ländern Personen- und Sachschäden von 2 Mio. Euro (z.T. auch bis 7,5 Mio. Euro) versichert. Der Beitrag wird zur Zeit nicht einzeln abgerechnet, sondern pauschal aus den jeweiligen Justizhaushalten getragen. Diese pauschale Abrechnungsweise vermeidet einen gegenüber der Einzelabrechnung unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand sowohl bei Betreuern als auch Justizministerien und Versicherungsträgern.
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Die Höchstleistung der Versicherung beträgt je betreuter Person jährlich das 2fache der o.g. Versicherungssumme. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus kaufmännischer Kalkulations-, Spekulations- oder Organisationstätigkeit sowie Schäden aufgrund nicht eingehaltener Versicherungsverträge.
 
Die Höchstleistung der Versicherung beträgt je betreuter Person jährlich das 2fache der o.g. Versicherungssumme. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus kaufmännischer Kalkulations-, Spekulations- oder Organisationstätigkeit sowie Schäden aufgrund nicht eingehaltener Versicherungsverträge.
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Schadensfälle sind je nach Bundesland zum Teil direkt über das jeweilige Versicherungsunternehmen, z.T. über das [[Betreuungsgericht]] abzurechnen, aber auch im ersten Fall sollte das zuständige Betreuungsgericht informiert werden. Zuständiges Versicherungsunternehmen für die Sammelversicherung ist in den meisten  Ländern entsprechend einer überregionalen Absprache derzeit der Ecclesia-Versicherungsdienst Detmold. Genaue Infos gibt es bei den einzelnen Betreuungsgerichten.
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Schadensfälle sind je nach [[Bundesländer|Bundesland]] zum Teil direkt über das jeweilige Versicherungsunternehmen, z.T. über das [[Betreuungsgericht]] abzurechnen, aber auch im ersten Fall sollte das zuständige Betreuungsgericht informiert werden. Zuständiges Versicherungsunternehmen für die Sammelversicherung ist in den meisten  Ländern entsprechend einer überregionalen Absprache derzeit der '''Ecclesia-Versicherungsdienst Detmold'''. Genaue Infos gibt es bei den einzelnen Betreuungsgerichten.
    
Eine individuelle Höherversicherung ist über den jeweiligen Versicherungsträger möglich. Ist der Betreuer Mitglied eines [[Betreuungsverein]]es, ist er oft auch über die Haftpflichtversicherung des Vereines gesichert. Anderenfalls sollte er eine individuelle Haftpflichtversicherung abschließen, deren Kosten er gemäß § 1877 Abs. 2 BGB als [[Aufwendungsersatz]] abrechnen kann.
 
Eine individuelle Höherversicherung ist über den jeweiligen Versicherungsträger möglich. Ist der Betreuer Mitglied eines [[Betreuungsverein]]es, ist er oft auch über die Haftpflichtversicherung des Vereines gesichert. Anderenfalls sollte er eine individuelle Haftpflichtversicherung abschließen, deren Kosten er gemäß § 1877 Abs. 2 BGB als [[Aufwendungsersatz]] abrechnen kann.
    
==Berufsbetreuer==
 
==Berufsbetreuer==
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[[Berufsbetreuer]] fallen nicht unter die obigen Sammelhaftpflichtversicherungen: Sie sollten im eigenen Interesse dringend sowohl eine allgemeine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden als auch eine Vermögensschadensversicherung abschließen; bei letzterer wäre eine Versicherungssumme von 125.000 Euro Mindeststandard. '''Seit 1.1.2023 ist für alle Berufsbetreuer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Pflicht (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG)'''.
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[[Berufsbetreuer]] fallen nicht unter die obigen Sammelhaftpflichtversicherungen: Sie sollten im eigenen Interesse dringend sowohl eine allgemeine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden als auch eine Vermögensschadensversicherung abschließen; bei letzterer wäre eine Versicherungssumme von 125.000 Euro Mindeststandard. '''Seit 1.1.2023 ist für alle Berufsbetreuer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung [[Betreuerpflichten|Pflicht]] (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG)'''.
    
==Vereinsbetreuer==
 
==Vereinsbetreuer==
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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[[Betreuerhaftung]], [[Berufsbetreuer]], [[gesetzlicher Vertreter]], [[Vermögenssorge]], [[Finanzamt]], [[Amtspflichtverletzung]], [http://de.wikipedia.org/wiki/Haftpflichtversicherung Wikipedia-Infos zur Haftpflichtversicherung], [[Unfallversicherung]]
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* [[Betreuerhaftung]], [[Berufsbetreuer]], [[Rechtsanwalt]], [[gesetzlicher Vertreter]], [[Vermögenssorge]], [[Finanzamt]], [[Amtspflichtverletzung]], [http://de.wikipedia.org/wiki/Haftpflichtversicherung Wikipedia-Infos zur Haftpflichtversicherung], [[Unfallversicherung]]
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* [[Genehmigungspflichten]]
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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*Henkemeier: Problematik des Deckungsausschlusses bei versäumten Versicherungsverträgen; BtPrax 2004, 233  
 
*Henkemeier: Problematik des Deckungsausschlusses bei versäumten Versicherungsverträgen; BtPrax 2004, 233  
 
*dies.: Versicherungsrechtlicher Aspekt der Betreuerhaftung, BtPrax 2004, 59 (Anm. zu OLG Nürnberg BtPrax 2004, 38)
 
*dies.: Versicherungsrechtlicher Aspekt der Betreuerhaftung, BtPrax 2004, 59 (Anm. zu OLG Nürnberg BtPrax 2004, 38)
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==Weblinks==
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*[http://www.gl-versicherungsmakler.de/100/ GL-Versicherungsmakler - Angebot für Berufsbetreuer]
      
==Merkblätter zur Betreuerhaftpflichtversicherung==
 
==Merkblätter zur Betreuerhaftpflichtversicherung==
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