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Version vom 16. Mai 2026, 11:02 Uhr
4 Bytes hinzugefügt
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16 Mai
K
→Akteneinsicht bzw. –herausgabe; Entlastungserklärung
Zeile 93:
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Pflicht des Nachfolgebetreuers zur Anforderung und Prüfung der Schlussrechnung des ausgeschiedenen Betreuers.
Pflicht des Nachfolgebetreuers zur Anforderung und Prüfung der Schlussrechnung des ausgeschiedenen Betreuers.
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==Akteneinsicht bzw. –herausgabe; Entlastungserklärung==
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Akteneinsicht
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bzw. –herausgabe; Entlastungserklärung==
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Gabriele Wicked
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