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Meist wird eine Vorsorgevollmacht in der Befürchtung getroffen, ein fremder Dritter könnte als [[Betreuer (Ehrenamt)|Betreuer]]  bestellt werden. Dies ist aber nicht gängige Praxis, da das [[Betreuungsgericht]] gesetzlich verpflichtet ist, bei der [[Betreuerbestellung|Betreuerauswahl]] den [[wikipedia:de:Ehegatte|Ehegatte]]n und die [[wikipedia:de:Verwandtschaft|Verwandten]] ersten Grades vorrangig zu berücksichtigen ({{Zitat de §|1816|bgb}} Abs. 3 BGB).
 
Meist wird eine Vorsorgevollmacht in der Befürchtung getroffen, ein fremder Dritter könnte als [[Betreuer (Ehrenamt)|Betreuer]]  bestellt werden. Dies ist aber nicht gängige Praxis, da das [[Betreuungsgericht]] gesetzlich verpflichtet ist, bei der [[Betreuerbestellung|Betreuerauswahl]] den [[wikipedia:de:Ehegatte|Ehegatte]]n und die [[wikipedia:de:Verwandtschaft|Verwandten]] ersten Grades vorrangig zu berücksichtigen ({{Zitat de §|1816|bgb}} Abs. 3 BGB).
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Der Vorteil der Vorsorgevollmacht gegenüber der Betreuung ist auch darin zu sehen, dass mit der Vollmachtserteilung das Grundrecht auf Selbstbestimmung zum Ausdruck gebracht wird.
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Der Vorteil der Vorsorgevollmacht gegenüber der Betreuung ist auch darin zu sehen, dass mit der Vollmachtserteilung das [[Grundrechte|Grundrecht]] auf [[Selbstbestimmung]] zum Ausdruck gebracht wird.
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Die Selbstbestimmung kann man aber ebenso gut in einer ''[[Betreuungsverfügung]]'' zum Ausdruck bringen. Selbstbestimmung bedeutet ja nicht, dass auf Kontrolle vollständig verzichtet wird.  
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Die [[Selbstbestimmung]] kann man aber ebenso gut in einer ''[[Betreuungsverfügung]]'' zum Ausdruck bringen. [[Selbstbestimmung]] bedeutet ja nicht, dass auf Kontrolle vollständig verzichtet wird.  
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Eine umfassende Vorsorgevollmacht kann, insbesondere wenn diese notariell beurkundet wurde, für den Betroffenen im Einzelfall entmündigender wirken, als eine Betreuung. Oftmals ist der Betroffene nicht in der Lage, Schritte zu unternehmen, um die Vollmacht wieder so zu widerrufen, das dies auch im Rechtsverkehr anerkannt wird.  
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Eine umfassende Vorsorgevollmacht kann, insbesondere wenn diese notariell beurkundet wurde, für den Betroffenen im Einzelfall entmündigender wirken, als eine Betreuung. Oftmals ist der Betroffene nicht in der Lage, Schritte zu unternehmen, um die Vollmacht wieder so zu widerrufen, das dies auch im [[Rechtsverkehr in Deutschland|Rechtsverkehr]] anerkannt wird.  
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== Inhalte einer Vorsorgevollmacht ==
 
== Inhalte einer Vorsorgevollmacht ==
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Die ''Vorsorgevollmacht'' kann sich auf alle rechtlich relevanten Handlungen beziehen, bei denen [[wikipedia:de:Stellvertretung|Stellvertretung]] zulässig ist, also beispielsweise nicht auf [[Ehefähigkeit|Eheschließung]], [[Testierfähigkeit|Testament]] oder Ausübung des [[wikipedia:de:Wahlrecht|Wahlrecht]]es. Sofern Fragen der [[Heilbehandlung|medizinischen Behandlung]], der freiheitsentziehenden [[Unterbringung]] oder der Vertretung in [[wikipedia:de:Gerichtsverfahren|gerichtlichen Verfahren]] Inhalt der Vollmacht sein sollen, müssen sie ausdrücklich in der Vollmacht geregelt sein. Eine sog. Generalvollmacht umfasst diese Angelegenheiten nicht (vgl. §{{Zitat de §|1829|bgb}} Abs. 2 BGB, {{Zitat de §|1831|bgb}} Abs. 5 BGB, {{Zitat de §|51|zpo}} Abs. 3 ZPO).
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Die ''Vorsorgevollmacht'' kann sich auf alle rechtlich relevanten Handlungen beziehen, bei denen [[wikipedia:de:Stellvertretung|Stellvertretung]] zulässig ist, also beispielsweise '''nicht''' auf [[Ehefähigkeit|Eheschließung]], [[Testierfähigkeit|Testament]] oder Ausübung des [[wikipedia:de:Wahlrecht|Wahlrecht]]es. Sofern Fragen der [[Heilbehandlung|medizinischen Behandlung]], der freiheitsentziehenden [[Unterbringung]] oder der Vertretung in [[wikipedia:de:Gerichtsverfahren|gerichtlichen Verfahren]] Inhalt der Vollmacht sein sollen, müssen sie ausdrücklich in der Vollmacht geregelt sein. Eine sog. Generalvollmacht umfasst diese Angelegenheiten nicht (vgl. §{{Zitat de §|1829|bgb}} Abs. 2 BGB, {{Zitat de §|1831|bgb}} Abs. 5 BGB, {{Zitat de §|51|zpo}} Abs. 3 ZPO).
    
Die Genehmigungsvorbehalte des [[Betreuungsgericht]]es des BGB bei gefährlicher [[Heilbehandlung]], Beendigung lebenserhaltender Maßnahme und [[Unterbringung|Freiheitsentziehung]] ({{Zitat de §|1829|bgb}}, {{Zitat de §|1831|bgb}} BGB) für den Betreuer gelten auch für den Vorsorgevollmachtnehmer/ Bevollmächtigten.
 
Die Genehmigungsvorbehalte des [[Betreuungsgericht]]es des BGB bei gefährlicher [[Heilbehandlung]], Beendigung lebenserhaltender Maßnahme und [[Unterbringung|Freiheitsentziehung]] ({{Zitat de §|1829|bgb}}, {{Zitat de §|1831|bgb}} BGB) für den Betreuer gelten auch für den Vorsorgevollmachtnehmer/ Bevollmächtigten.
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Banken erkennen auch notarielle Vorsorgevollmachten oftmals nicht problemlos an. Sie verlangen regelmäßig die Erteilung einer [[wikipedia:de:Bankvollmacht|Kontovollmacht]] auf bankeigenen Formularen inkl. einer Unterschriftenprüfung durch die Bank. Das vom Bundesjustizministerium entwickelte Vordruckmuster einer Kontovollmacht soll künftig allgemein akzeptiert werden.
 
Banken erkennen auch notarielle Vorsorgevollmachten oftmals nicht problemlos an. Sie verlangen regelmäßig die Erteilung einer [[wikipedia:de:Bankvollmacht|Kontovollmacht]] auf bankeigenen Formularen inkl. einer Unterschriftenprüfung durch die Bank. Das vom Bundesjustizministerium entwickelte Vordruckmuster einer Kontovollmacht soll künftig allgemein akzeptiert werden.
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Für Grundstücksgeschäfte ist dann eine notariell beurkundete Vollmacht notwendig, wenn die Vollmacht unwiderruflich erteilt wurde oder der Bevollmächtigte vom Verbot des [[wikipedia:de:Insichgeschäft|Insichgeschäft]]es ({{Zitat de §|181|bgb}} BGB) befreit wurde.
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Für [[Grundstück]]sgeschäfte ist dann eine notariell beurkundete Vollmacht notwendig, wenn die Vollmacht unwiderruflich erteilt wurde oder der Bevollmächtigte vom Verbot des [[wikipedia:de:Insichgeschäft|Insichgeschäft]]es ({{Zitat de §|181|bgb}} BGB) befreit wurde.
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== Widerruf und Kündigung ==
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== [[Vollmachtswiderruf|Widerruf]] und Kündigung ==
    
Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit ohne Einhaltung einer Form [[wikipedia:de:Widerruf|widerrufen]] werden ({{Zitat de §|168|bgb}}, {{Zitat de §|671|bgb}} BGB). Nach Eintritt der [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] des Vollmachtgebers kann jedoch der Bevollmächtigte nicht mehr ohne weiteres kündigen ({{Zitat de §|671|bgb}} Abs. 2 BGB). Er muss sich stattdessen an das Betreuungsgericht wenden, damit dieses einen Betreuer bestellt, dem gegenüber die [[wikipedia:de:Kündigung|Kündigung]] der Vollmacht erklärt wird. Auch ein in einem solchen Falle bestellter Betreuer kann seinerseits die Vollmacht widerrufen, wenn der Vollmachtnehmer die Vollmachtstätigkeit nicht mehr leisten kann oder will.
 
Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit ohne Einhaltung einer Form [[wikipedia:de:Widerruf|widerrufen]] werden ({{Zitat de §|168|bgb}}, {{Zitat de §|671|bgb}} BGB). Nach Eintritt der [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] des Vollmachtgebers kann jedoch der Bevollmächtigte nicht mehr ohne weiteres kündigen ({{Zitat de §|671|bgb}} Abs. 2 BGB). Er muss sich stattdessen an das Betreuungsgericht wenden, damit dieses einen Betreuer bestellt, dem gegenüber die [[wikipedia:de:Kündigung|Kündigung]] der Vollmacht erklärt wird. Auch ein in einem solchen Falle bestellter Betreuer kann seinerseits die Vollmacht widerrufen, wenn der Vollmachtnehmer die Vollmachtstätigkeit nicht mehr leisten kann oder will.
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Eine Altersvorsorgevollmacht, deren zugrunde liegendes Auftragsverhältnis darauf zugeschnitten ist, dem Bevollmächtigten für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht einzuräumen, die uneingeschränkt der gesetzlichen Vertretungsmacht eines für alle Angelegenheiten des Betreuten bestellten Betreuers entspricht, erlischt mit dem Tode des Vollmachtgebers auch für den Bereich der Vermögensverwaltung.
 
Eine Altersvorsorgevollmacht, deren zugrunde liegendes Auftragsverhältnis darauf zugeschnitten ist, dem Bevollmächtigten für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht einzuräumen, die uneingeschränkt der gesetzlichen Vertretungsmacht eines für alle Angelegenheiten des Betreuten bestellten Betreuers entspricht, erlischt mit dem Tode des Vollmachtgebers auch für den Bereich der Vermögensverwaltung.
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== Vorlage beim Betreuungsgeriht ==
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== Vorlage beim Betreuungsgericht ==
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Sowohl Vorsorgevollmacht als auch Betreuungsverfügung müssen dem [[Betreuungsgericht]] vorgelegt werden, wenn man Kenntnis von einem gerichtlichen Betreuungsverfahren hat ({{Zitat de §|1820|bgb}} BGB). Das ist sinnvoll, weil durch eine Vollmacht die Betreuung ja überflüssig gemacht werden soll ({{Zitat de §|1814|bgb}} Abs. 3 BGB) und durch eine [[Betreuungsverfügung]] Wünsche zur [[Betreuungsverfahren|Betreuerauswahl]] enthalten kann (§ 1816 Abs. 2 BGB).
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Sowohl Vorsorgevollmacht als auch Betreuungsverfügung müssen dem [[Betreuungsgericht]] vorgelegt werden, wenn man Kenntnis von einem gerichtlichen [[Betreuungsverfahren]] hat ({{Zitat de §|1820|bgb}} BGB). Das ist sinnvoll, weil durch eine Vollmacht die Betreuung ja überflüssig gemacht werden soll ({{Zitat de §|1814|bgb}} Abs. 3 BGB) und durch eine [[Betreuungsverfügung]] Wünsche zur [[Betreuungsverfahren|Betreuerauswahl]] enthalten kann (§ 1816 Abs. 2 BGB).
    
Siehe auch die [[Betreuungsvoraussetzung#Rechtsprechung_zum_Vollmachtsvorrang|Rechtsprechung zum Vollmachtsvorrang]].
 
Siehe auch die [[Betreuungsvoraussetzung#Rechtsprechung_zum_Vollmachtsvorrang|Rechtsprechung zum Vollmachtsvorrang]].
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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[[Vorsorgevollmacht]], [[Bankvollmacht]], [[Patientenverfügung]], [[Betreuungsverfügung]], [[Vorsorgeregister]], [[Angehörigenvertretungsrecht]]
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* [[Vorsorgevollmacht]], [[Bankvollmacht]], [[Patientenverfügung]], [[Betreuungsverfügung]], [[Vorsorgeregister]], [[Angehörigenvertretungsrecht]]
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* [[Beglaubigung durch Betreuungsbehörde]]
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* [[elektronische Patientenakte]], [[Notfalldaten]]
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849864/internetsevon-21 Kielstein/Sass: Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht ], ISBN 3825849864
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849864/internetsevon-21 Kielstein/Sass: Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht ], ISBN 3825849864
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3451050447/internetsevon-21 Klie/Student: Die Patientenverfügung. Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen ], ISBN 3451050447
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3451050447/internetsevon-21 Klie/Student: Die Patientenverfügung. Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen ], ISBN 3451050447
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3811430645/internetsevon-21 Klie/Bauer: Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten richtig beraten, 2. Auflage 2005 ][http://www.horstdeinert.de/rezensionen.htm#bauer-klie Buchrezension ], ISBN 3811430645
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3811430645/internetsevon-21 Klie/Bauer: Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten richtig beraten, 2. Auflage 2005 ], ISBN 3811430645
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580321/internetsevon-21 Knieper: Patiententestament - ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580321
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580321/internetsevon-21 Knieper: Patiententestament - ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580321
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580410/internetsevon-21 Knieper: Vorsorge fürs Alter- ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580410
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580410/internetsevon-21 Knieper: Vorsorge fürs Alter- ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580410
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*Wüstenberg: Die Patientenverfügung und andere Vorsorgeregelungen in der anwaltlichen Beratung; JA 2006,64
 
*Wüstenberg: Die Patientenverfügung und andere Vorsorgeregelungen in der anwaltlichen Beratung; JA 2006,64
 
*[http://www.seniorenwissenschaften.de/wp-content/uploads/2011/01/Gutachten%20Kester-Haeusler-Stiftung%20_2_.pdf Zimmermann: Gutachten zum Honoraranspruch des Vorsorgebevollmächtigten (PDF; 2010)]
 
*[http://www.seniorenwissenschaften.de/wp-content/uploads/2011/01/Gutachten%20Kester-Haeusler-Stiftung%20_2_.pdf Zimmermann: Gutachten zum Honoraranspruch des Vorsorgebevollmächtigten (PDF; 2010)]
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===Broschüren zur Vorsorge===
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*[http://www.hamburg.de/betreuungsrecht/veroeffentlichungen/103156/ich-sorge-vor.html Hamburger Vorsorgebroschüre]
      
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
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